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   VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83   

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VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83 (https://dejure.org/2017,17617)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2017 - 10 B 17.83 (https://dejure.org/2017,17617)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 (https://dejure.org/2017,17617)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43 Abs. 2; PAG Art. 25 Nr. 1 und 2, Art. 28 Abs. 1 Satz 1; StGB §§ 73 ff.; StPO § 111c, § 111d
    Herausgabe sichergestellten Bargelds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung des (behaupteten) Anspruchs auf Herausgabe von präventivpolizeilich sichergestelltem und in öffentlich-rechtliche Verwahrung genommenem Bargeld an Dritte; Sicherstellung von Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (hier: Verwendung von Bargeld zur ...

  • Wolters Kluwer

    Herausgabe von sichergestelltem Bargeld aufgrund des nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen für die Sicherstellung; Nichtbestehende Gefahr der Verwendung des beschlagnahmten Geldes für erneute Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

  • rewis.io

    Herausgabe sichergestellten Bargelds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtretung des (behaupteten) Anspruchs auf Herausgabe von präventivpolizeilich sichergestelltem und in öffentlich-rechtliche Verwahrung genommenem Bargeld an Dritte; Sicherstellung von Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (hier: Verwendung von Bargeld zur ...

  • rechtsportal.de

    Herausgabe sichergestellten Bargelds; allgemeine Leistungsklage; bestandskräftige Sicherstellungsanordnung; Herausgabepflicht; nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenprognose; Bargeld aus/für ...

  • rechtsportal.de

    Herausgabe von sichergestelltem Bargeld aufgrund des nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen für die Sicherstellung; Nichtbestehende Gefahr der Verwendung des beschlagnahmten Geldes für erneute Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049

    Herausgabe von sichergestellten Schmuckstücken

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
    Die allgemeine Leistungsklage (s. § 43 Abs. 2 VwGO), mit der der Kläger trotz bestandskräftig gewordener Sicherstellungsanordnung des Beklagten vom 3. August 2012 (durch rechtskräftige Abweisung seiner diesbezüglichen Anfechtungsklage durch das Erstgericht) prozessual in zulässiger Weise den Herausgabeanspruch gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 PAG wegen nachträglichen Wegfalls der Voraussetzungen für die Sicherstellung geltend macht (vgl. dazu BayVGH, U. v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 35; Senftl in Beck"scher Online-Kommentar Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Möstl/Schwabenbauer, Stand 20.4.2017, PAG Art. 28 Rn. 23 ff.), ist unbegründet.

    Der Senat hat bereits wiederholt auf die unterschiedliche Zielrichtung der Regelungen in §§ 73 ff. StGB einerseits und der ordnungsrechtlichen polizeilichen Eingriffsermächtigungen zur Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung aufgrund des landesrechtlichen Polizeiaufgabengesetzes hingewiesen (vgl. zuletzt U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 49; so auch VG Hamburg, B.v. 9.2.2017 - 17 E 7585/16 - juris Rn. 44 ff.).

    Nach alledem kommt es nicht mehr entscheidungserheblich auf die weitere vom Beklagten noch aufgeworfene Frage an, ob der Kläger überhaupt als "Berechtigter" im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris), wonach ein Herausgabeanspruch nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 PAG nur von demjenigen geltend gemacht werden kann, dem ein Recht an der Sache zusteht, anzusehen ist.

  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
    Das Gericht teile im Übrigen die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (U.v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris Rn. 26), dass die dauerhafte Einziehung deliktisch erlangter Vermögensgegenstände und die Übertragung des Eigentums an diesen Gegenständen an den Staat allein Gegenstand der strafrechtlichen Gewinnabschöpfung in Gestalt des einfachen und erweiterten Verfalls (§§ 73 ff. StGB) sein könne und daneben eine präventiv-polizeiliche Gewinnabschöpfung weder notwendig noch rechtlich zulässig sei.
  • VG Hamburg, 09.02.2017 - 17 E 7585/16

    Einstweiliger Rechtsschutz: Sicherstellung von Bargeld durch die Polizei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
    Der Senat hat bereits wiederholt auf die unterschiedliche Zielrichtung der Regelungen in §§ 73 ff. StGB einerseits und der ordnungsrechtlichen polizeilichen Eingriffsermächtigungen zur Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung aufgrund des landesrechtlichen Polizeiaufgabengesetzes hingewiesen (vgl. zuletzt U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 49; so auch VG Hamburg, B.v. 9.2.2017 - 17 E 7585/16 - juris Rn. 44 ff.).
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
    Ein bloßer Gefahrenverdacht oder bloße Vermutungen reichen dafür nicht aus; allerdings gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2017 - 10 B 17.83
    Denn dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmittel ausgehen, schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren; die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit der Bürger nehmen in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Werteordnung einen besonders hohen Rang ein (stRspr im Aufenthaltsrecht; vgl. z.B. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249

    10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem

    Im Übrigen vermengt das Amtsgericht die im Gefahrabwehrrecht maßgebliche exanteBetrachtung (stRspr, vgl. etwa BayVGH, U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 m.w.N.) mit Elementen einer expost-Betrachtug und stellt vielfach keine Überlegungen zu Kausalitäteten bzw. Koinzidenzien ab.
  • VG Mainz, 03.07.2018 - 1 K 1228/17

    Sicherstellung von Bargeld, das mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Drogengeschäften

    34 Maßgeblicher Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung am 5. April 2017 (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22).

    Nicht durchgreifend ist der Einwand, dass die Verrechnung mit den Verfahrenskosten beziehungsweise den Schulden des Klägers bei der Landesjustizkasse oder eine Abtretung an den Prozessbevollmächtigten dazu führe, dass der Kläger das Bargeld nicht erhalte und dadurch keine Möglichkeit bestehe, das Geld zur Begehung von Betäubungsmitteldelikten zu verwenden (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 32).

    Im Übrigen ist es schon aus systematischen Gründen nicht möglich, den Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 POG allein durch eine entsprechende Verfügung wie die Abtretung des Herausgabeanspruchs oder eine Aufrechnung mit entstandenen Schulden herbeizuführen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 33).

    Vielmehr ist Zweck und Zielrichtung dieser präventiven polizeilichen Sicherstellung die - unter Umständen auch dauerhafte - Verhinderung, dass er das bei ihm sichergestellte Bargeld alsbald nach der Herausgabe wieder für Drogengeschäfte verwendet bzw. das ihm möglicherweise nur als Kurier überlassene Bargeld wieder in diesen Kreislauf zurückführt (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 5 A 942/19

    Rückforderung von sichergestelltem Bargeld im Wege einer polizeilichen

    vgl. hierzu die Nachweise bei: Bay. VGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 32 f.
  • VG Mainz, 20.12.2018 - 1 K 447/18

    Anschlusssicherstellung von Bargeld; Notwendigkeit der Darlegung der

    19 Für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen (Anschluss-)Sicherstellung bzw. des ihr zugrundeliegenden Verwaltungsaktes (hier: nach Freigabe des Geldes durch die Staatsanwaltschaft) ist der maßgebliche Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung der Zeitpunkt der Sicherstellung bzw. der Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22); ohne dass es insoweit auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids ankäme (vgl. VGH BW, Urteil vom 18. Mai 2017 - 1 S 1193/16 -, juris, Rn. 52; VG Mainz, a.a.O.).

    Nicht durchgreifend ist der Einwand, dass die Verrechnung mit den Verfahrenskosten und der Geldstrafe dazu führe, dass der Kläger das Bargeld nicht erhalte und dadurch keine Möglichkeit bestehe, das Geld zur Begehung von Betäubungsmitteldelikten zu verwenden (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 32).

    Im Übrigen ist es schon aus systematischen Gründen nicht möglich, den Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 POG allein durch eine entsprechende Verfügung wie die Abtretung des Herausgabeanspruchs oder eine Aufrechnung mit entstandenen Schulden herbeizuführen (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 1 B 2.18

    Sicherstellung von Bargeld; Bankschließfach; Herausgabeverlangen; Eigentum;

    Anders als bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Sicherstellung, bei der es auf den Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ankommt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. Februar 2018 - OVG 1 N 2.17 - S. 3 [n.v.]; VGH Mannheim, Urteil vom 22. Februar 1995 - 1 S 3184/94 - juris Rn. 16 ff.; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. August 2010 - 5 A 298/09 - juris Rn. 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Juni 2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 34; VGH München, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 f., jeweils m.w.N.), ist bei der Prüfung des Herausgabeanspruchs schon tatbestandlich eine nachträgliche Betrachtung anzustellen, ob die Voraussetzungen der Sicherstellung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch vorliegen bzw. deren Zweck noch gegeben ist.
  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Maßgeblicher Zeitpunkt - nach materiellem Recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 -, juris, Rn. 6) - sowohl für die Tatsachenfeststellung als auch für die Prognoseentscheidung ist dabei der Zeitpunkt des Erlasses der Sicherstellungsverfügung am 25. Oktober 2021 (vgl. VG Mainz, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 K 1228/17.MZ -, juris, Rn. 34 ; BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 19; BremOVG, Urteil vom 24. Juni 2014 - 1 A 255/12 -, juris, Rn. 25; OVG RP, Urteil vom 30. Oktober 2009 - 7 A 10723/09 -, juris, Rn. 43; VG München, Urteil vom 10. Dezember 2014 - M 7 K 12.4367 -, Rn. 22).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 10 ZB 18.3

    Sicherstellung von Geldscheinen bei einem Fremdbesitzer

    Die Rechtsmäßigkeit der Sicherstellung wird nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht dadurch berührt, dass im Zeitpunkt ihrer Anordnung (zum maßgeblichen Zeitpunkt s. BayVGH, U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 25 m.w.N.) die Eigentümer, zu deren Schutz die Maßnahme erfolgt ist, unbekannt waren und auch derzeit noch sind.

    Ausgehend von der Rechtsmäßigkeit der streitbefangenen Sicherstellung hat der Kläger keinen Anspruch auf Herausgabe des sichergestellten Geldbetrages gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. BayVGH, U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 35; U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 10 CS 21.2223

    Polizeiliche Sicherstellung von Bargeld bei Verkehrskontrolle

    Die Gefahrenprognose in Bezug auf eine gegenwärtige Gefahr hat das Verwaltungsgericht dabei - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, B.v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 - juris Rn. 22; siehe dazu Senftl in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 1.3.2022, PAG Art. 25 Rn. 52 mit Nachweisen der Rechtsprechung; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 5. Aufl. 2020, PAG Art. 25 Rn. 51) - insbesondere auf folgende tatsächliche Anhaltspunkte gestützt: Neben dem hohen Geldbetrag spreche die für das Drogenmilieu typische Stückelung des aufgefundenen Bargelds, nämlich die auffällige Häufigkeit von 50-Euro-Scheinen (861 Scheine), für eine geplante Verwendung für Drogengeschäfte.

    Der Senat hat bereits wiederholt auf die unterschiedliche Zielrichtung der Regelungen in §§ 73 ff. StGB einerseits und der ordnungsrechtlichen polizeilichen Eingriffsermächtigungen zur Sicherstellung, Verwahrung und Verwertung aufgrund des landesrechtlichen Polizeiaufgabengesetzes hingewiesen (vgl. U.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83, Rn. 34; BayVGH, U.v. 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 - juris Rn. 49, mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 15.02.2023 - 10 AS 23.94

    Erfolgloser Abänderungsantrag eines Tierheimbetreibers gegen Tötungsduldung

    Dies beruht darauf, dass die Polizei sich nicht mit Streitigkeiten über das Recht an der Sache beschäftigen müssen soll (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2017 - 10 B 17.83 - juris Rn. 32; vgl. ebenfalls: Looschelders in Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB AT/EGBGB, 4. Aufl. 2021, § 136 Rn. 14 m.w.N.; Muthorst in Hager (Hrsg.), Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann (GesamtHrsg.), Großkommentar, Stand: 1.1.2023, BGB § 136 Rn. 32 m.w.N.).
  • VG Aachen, 18.10.2022 - 6 K 2597/21
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 2016 - 5 A 667/16 -, juris, Rn. 31 und 33; BayVGH, Urteil vom 22. Mai 2017 - 10 B 17.83 -, juris, Rn. 23; HessVGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 8 A 103/15 -, juris, Rn. 31.
  • VG Mainz, 02.06.2022 - 1 K 532/21

    Anschluss-Sicherstellung nach mehreren Jahren; Ermessensfehler; Ergänzung von

  • VG München, 17.09.2019 - M 7 K 18.1168

    Verwertung sichergestellten Schmucks

  • VG Mainz, 01.07.2019 - 1 L 520/19

    Sicherstellung eines gefährlichen Hundes wegen mehrfacher Übergriffe gegen andere

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