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   BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04   

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https://dejure.org/2004,10625
BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04 (https://dejure.org/2004,10625)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.2004 - 10 B 17.04 (https://dejure.org/2004,10625)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 2004 - 10 B 17.04 (https://dejure.org/2004,10625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Rüge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über die Protokollführung; Aufklärung der Eigentumsverhältnisse eines einer streitbefangenen Zuteilungsfläche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04
    Diesen Anforderungen ist nur Genüge getan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 9 B 71.02

    Flurbereinigung; Zwecke der -; Siedlungszwecke; Zuteilung des Masselands;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04
    4 Den Ausführungen, mit denen sich die Beschwerdebegründung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2002 (BVerwG 9 B 71.02 Buchholz 424.01 § 54 FlurbG Nr. 7) beruft, ist allenfalls eine den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht ausfüllende Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung zu entnehmen.
  • BVerwG, 20.05.1985 - 1 B 46.85

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus Ermessenserwägungen

    Auszug aus BVerwG, 18.11.2004 - 10 B 17.04
    3 Soweit sie sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1985 (BVerwG 1 B 46.85 Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 70) bezieht, bezeichnet sie keinen, geschweige denn einen vom Flurbereinigungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten Rechtssatz, der im Widerspruch zu dem der herangezogenen Entscheidung zugeschriebenen Rechtssatz stünde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die Akten der Parallelverfahren L 10 KA 28/04 und L 10 B 17/04 KA ER Bezug.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 1 A 1683/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2022- 1 A 841/19 -, juris, Rn. 7 f., m. w. N.; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2004- 10 B 17.04 -, juris, Rn. 7 (behaupteten Mängeln einer sachlich unzutreffenden Wiedergabe von Erklärungen im Protokoll kann nicht erfolgreich mit einer Verfahrensrüge begegnet werden, sondern nur mit einem Antrag auf Protokollberichtigung), und vom 17. September 2001 - 9 B 59.01 -, juris, Rn. 3 a. E.
  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 50.08

    Vorliegen einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Frage des revisiblen

    Dafür ist eine Wiedergabe in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben (Beschlüsse vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 und vom 18. November 2004 - BVerwG 10 B 17.04 juris ).
  • BVerwG, 30.06.2009 - 10 B 49.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle mangelnder Bedeutung

    Dafür ist eine Wiedergabe in der Niederschrift über die mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben (Beschlüsse vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33 und vom 18. November 2004 - BVerwG 10 B 17.04 juris ).
  • BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge; Verfahrensrüge betreffend die Verletzung

    Offen bleiben kann, ob das Berufungsgericht gehalten gewesen wäre, auch für den ersten Teil der informatorischen Anhörung die Fragen des Gerichts und die Antworten des Klägers zu 1 in wörtlicher Wiedergabe in der Sitzungsniederschrift festzuhalten, ob sich die Kläger entgegenhalten lassen müssten, nicht nach § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO hinreichend auf eine aus ihrer Sicht erforderliche umfassende Protokollierung hingewirkt oder eine aus ihrer Sicht unzureichende Protokollierung nicht ausdrücklich beanstandet zu haben, oder ob das Beschwerdevorbringen den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO schon deswegen nicht ausfüllt, weil die Kläger dem in der Sache geltend gemachten Mangel mit einem Antrag auf Protokollberichtigung (§ 105 VwGO i.V.m. § 164 ZPO) hätten begegnen müssen (s. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2004 BVerwG 10 B 17.04 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 1 B 16/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizen,

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass in Verfahren mit medizinischem Streitgegenstand zur summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage im PKH-Verfahren auch die Einholung von Befundberichten zulässig ist (LSG NRW, Beschluss vom 17.09.1998 - L 3 B 10/98 RJ; Beschluss vom 19.04.2006 - L 14 B 4/06 R; Beschluss vom 23.11.2004 - L 10 B 17/04 SB; alle Entscheidungen veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de), worauf das Sozialgericht den Kläger zutreffend hingewiesen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2015 - 19 A 581/14

    Nichtbestehen systemischer Mängel im italienischen Asylverfahren im Rahmen der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2014 - 10 B 17.04 -, juris Rdn. 3 ff., und vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 -, juris Rdn. 9.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - L 6 B 10/05

    Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "RF" (Befreiung von der

    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn ein günstiges Ergebnis der eingeleiteten Beweisaufnahme unwahrscheinlich bzw. die Erfolgschance nur eine entfernte ist (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl. 2005, § 73 a Rn 7a; LSG NRW, Beschluss vom 27.09.2004, L 10 B 17/04 und Beschluss vom 25.06.2003, L 10 B 6/03 SB).
  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Zu den Umständen, die gemäß § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 1 bis 3 ZPO von Gesetzes wegen notwendig protokolliert werden müssen, gehört der Sachvortrag der Beteiligten im Rahmen einer formlosen Anhörung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht (BVerwG, Beschl. v. 18. November 2004 - 10 B 17/04 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 8. April 1983 - 9 B 1277/81 - , juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 7 AS 792/20
    In Verfahren mit medizinischem Streitgegenstand sind zur summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage auch im Verfahren über die Prozesskostenhilfe eine substantiierte Begründung, die auf das Ergebnis des Verwaltungsverfahrens eingeht und medizinische Ermittlungen, wie die Einholung von Befundberichten, geboten und zulässig (LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 24.10.2008 - L 1 B 16/08 AS RJ, vom 19.04.2006 - L 14 B 4/06 R, vom 23.11.2004 - L 10 B 17/04 SB und vom 17.09.1998 - L 3 B 10/98; alle Entscheidungen veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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