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   BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10   

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BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10 (https://dejure.org/2010,11358)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2010 - 10 B 20.10 (https://dejure.org/2010,11358)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 10 B 20.10 (https://dejure.org/2010,11358)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ausreichende Darlegung der Änderung eines Bescheids im Wesen und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung als Voraussetzung eines Beschwerdevorbringens; Anwendung des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf ein Prognosemaßstab ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichende Darlegung der Änderung eines Bescheids im Wesen und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung als Voraussetzung eines Beschwerdevorbringens; Anwendung des Maßstabs der beachtlichen Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf ein Prognosemaßstab ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.2009 - 10 B 60.08

    Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2 , 3

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10
    Hier ist stets der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, unabhängig davon, ob der Ausländer vorverfolgt ausgereist ist oder nicht (stRspr, etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und Beschluss vom 29. Juni 2009 - BVerwG 10 B 60.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10
    "ob bzw. dass das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung auf die strafrechtliche Verurteilung des Klägers gestützt hat, in unzulässiger Weise dieser in wesentlichen Verfahrensrechten wie u.a. das rechtliche Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG beeinträchtigt wird und der Kläger durch die Berücksichtigung dieser nachgeschobenen Gründe schlechter gestellt wird, als er gestanden hätte, wenn sich die Beklagte im Verwaltungsverfahren darauf gestützt hätte und dann in dem Verfahren hätte eine Stellungnahme der Haftanstalt, des Haftpsychologen oder/und Sachverständigengutachten eingeholt werden können, was das Oberverwaltungsgericht weder im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes noch ansonsten angeregt bzw. selbst veranlasst hat und der Betroffene dann dadurch in seiner Rechtsverteidigung unzumutbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24. November 1998 - 9 C 53.97 - beeinträchtigt wurde,".
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10
    Das kann im Einzelfall selbst dann der Fall sein, wenn nach herkömmlicher Betrachtung keine hinreichende Sicherheit im Sinne des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bestünde (Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen Rn. 19 ff.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10
    Hier ist stets der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden, unabhängig davon, ob der Ausländer vorverfolgt ausgereist ist oder nicht (stRspr, etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und Beschluss vom 29. Juni 2009 - BVerwG 10 B 60.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 11576/06

    Widerruf der Asylberechtigung eines türkischen Jeziden

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2010 - 10 B 20.10
    In diesem Zusammenhang setzt sich die Beschwerde insbesondere nicht damit auseinander, dass das Berufungsgericht davon ausgegangen ist, dass bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur landesweite Gefahren in Betracht kommen (UA S. 18) und hier - anders als in dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 5. Juni 2007 <10 A 11576/06> entschiedenen Fall, das den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung betraf - nicht der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist (UA S. 23).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Dies käme allenfalls in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Gefahrenprognose nach dem herabgestuften Maßstab der hinreichenden Sicherheit vorgenommen und die Gefahr einer Folter oder sonstigen menschenrechtswidrigen Behandlung oder Bestrafung nach diesem Maßstab verneint hätte, wobei allerdings auch dann zu beachten wäre, dass im Einzelfall eine Beurteilung nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu einem anderen Ergebnis führen kann als die Anwendung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie (vgl. Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - a.a.O. Rn. 23 und Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 10 B 20.10 - juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 06.02.2018 - Au 2 K 17.30712

    Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer

    Für den Begriff der Gefahr i.S.v. § 60 Abs. 5 AufenthG gilt ebenfalls der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 10 B 20/10 - juris Rn. 6).

    Für den Begriff der Gefahr i.S.v. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gilt ebenfalls der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 10 B 20/10 - juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 12.08.2020 - Au 2 K 19.30113

    Erfolglose Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Für den Begriff der Gefahr i.S.v. § 60 Abs. 5 AufenthG gilt ebenfalls der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 10 B 20/10 - juris Rn. 6).

    Für den Begriff der Gefahr i.S.v. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG gilt ebenfalls der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 10 B 20/10 - juris Rn. 6).

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