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   BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04   

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BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04 (https://dejure.org/2004,874)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2004 - 10 B 21.04 (https://dejure.org/2004,874)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 (https://dejure.org/2004,874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; EG Art. 234
    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; steuerliche Diskriminierung im Europarecht; Nicht-Vorlage an den EuGH als Verfahrensfehler.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 105 Abs. 2 a
    Begriff der Kreuzung von Hunderassen; Bestimmtheitsgebot; Bestimmtheitsgebot; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Gefahrenvorsorge; Gefährlichkeit; Generalklausel; Gleichbehandlung mit individuell gefährlichen Hunden; Gleichheitssatz; Hund; Hunderasse; Hundesteuer; ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Hundesteuersatzung als eine Angelegenheit der Tatsachengerichte; Auslegung des Begriffs "Kreuzung" in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung); Vereinbarkeit der Auslegung des Kreuzungsbegriffs in § 2 Abs. 2 HS (Hundesteuersatzung) mit dem Begriff der Kreuzung in ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Höhere Hundesteuer für gefährliche Hunderassen und ihrer Kreuzungen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit erhöhter Steuersätze für der Rasse nach bestimmter gefährliche Hunde - kein Verfahrensmangel durch Nichtvorlage an Europäischen Gerichtshof und Versagung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2471 (Ls.)
  • NJW 2005, 2472
  • NVwZ 2005, 598
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2000 (BVerwG 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265) diese Frage nicht ausdrücklich entschieden.

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 272).

    Eine derartige Gefahrenvorsorge vermittels einer Lenkungssteuer ist bundesrechtlich zulässig (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000, a.a.O. S. 268, 274 f.), und zwar auch dann, wenn der Satzungsgeber - wie hier - darauf verzichtet, gleichzeitig das Halten sonstiger Hunde mit einer erhöhten Steuer zu belegen, die im Einzelfall als gefährlich in Erscheinung getreten sind.

    Unabhängig hiervon trägt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg auch deshalb nicht die von der Beschwerde daraus gezogenen Schlüsse, weil es sich seinerseits - aus den zuvor genannten Gründen - von einem unzutreffenden Verständnis des Urteils des beschließenden Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O. S. 273) zu seinem Standpunkt veranlasst gesehen hat.

    Die Revision ist nicht wegen Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Senats vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) zuzulassen.

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - NVwZ 2004, 597 = juris Rn. 92 f. m.w.N.).

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang lediglich ergänzend darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004, a.a.O., auf der Grundlage eigener Tatsachenerhebungen zu der Feststellung gelangt ist, dass nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zwar nicht allein aus der Zugehörigkeit eines bestimmten Hundes zu einer bestimmten Rasse auf seine Gefährlichkeit geschlossen werden kann, jedoch genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Hunde der im Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland aufgezählten Rassen für das menschliche Leben und die menschliche Gesundheit - und sei es auch erst im Zusammenwirken mit anderen Faktoren wie Erziehung, Ausbildung und Haltung, situativen Einflüssen und Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters - in besonderer Weise gefährlich werden können (BVerfG, a.a.O., juris Rn. 74).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    In jedem Fall dürfte die Steuererhebung nach Maßgabe einer solchen Generalklausel mit einem nicht unerheblichen Ermittlungsaufwand für die Gemeinde verbunden sein, dessen Vermeidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei der Ausgestaltung einer kommunalen Steuersatzung angemessen Rechnung getragen werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).
  • BSG, 25.08.2004 - B 10 KG 3/03 B

    Vorlagepflicht und Vorlageberechtigung nach Art. 234 Abs. 3 EGV

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 259/02

    NZB: behördliche Maßnahme als VA?

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.10.1997 - 6 B 32.97

    Verfassungsrecht - Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG für den Sponsor

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Diese Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Sinne des Art. 234 Abs. 3 EG jedenfalls insoweit, als es um die Auslegung und Anwendung revisiblen Rechts geht (BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 = NVwZ-RR 1998, 752).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.2002 - 13 L 4102/00

    Differenzierung bei der Hundesteuer - unbestimmte Umschreibung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Im Ergebnis zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für ihren gegenteiligen Standpunkt auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 5. August 2002 (13 L 4102/00 - ZKF 2003, 37).
  • BFH, 05.05.2004 - XI B 107/03

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
    Das ist im Hinblick auf das für die Entscheidung maßgebliche Recht der Europäischen Gemeinschaften der Fall (im Ergebnis ebenso EuGH, Urteil vom 4. Juni 2002 - C-99/00 - Lyckeskog - EuGHE 2002, I S. 4839 Rn. 16 f.; BFH, Beschluss vom 5. Mai 2004 - XI B 107/03 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. August 2003 - VII B 259/02 - BFH/NV 2004, 68; BSG, Beschluss vom 25. August 2004 - B 10 KG 3/03 B - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2019 - 5 A 1210/17

    Old English Bulldog

    Die lediglich vordergründig unterschiedliche Formulierung beider Gesetzesbestimmungen rechtfertigt daher nicht die Annahme, dass § 10 Abs. 1 LHundG NRW im Gegensatz zu § 3 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW, vgl. zu der letztgenannten Vorschrift OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004 - 14 A 953/02 -, juris, Rn. 26, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris; Senatsbeschluss vom 31. August 2013 - 5 A 2957/11 -, nur den aus der Verpaarung zweier Rassehunde oder der Kreuzung eines solchen Hundes mit einem anderen Hund unmittelbar hervorgegangenen Mischlingshund und nicht hingegen auch die Mischlinge der nachfolgenden Generationen erfasst.

    vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, juris, Rn. 52; VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 4. Juli 2001 - VGH B 12/00 u. a. -, juris, Rn. 37; Hess: VGH, Urteil vom 14. März 2006 - 11 UE 1426/04 -, juris, Rn. 33; siehe insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 -, juris, Rn. 9.

  • VGH Hessen, 14.03.2006 - 11 UE 1426/04

    Kreuzung einer als gefährlich eingestuften Hunderasse als "gefährlicher Hund" im

    Diese von dem Senat bereits in seinen Normenkontrollentscheidungen vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, ESVGH 52, 41 [48], und vom 27. Januar 2004 - 11 N 520/03 -, a.a.O., sowie in dem das Beschwerdeverfahren der Beteiligten - 11 TG 1195/02 - betreffenden Beschluss vom 6. Juni 2002 vertretene Auffassung steht in Einklang mit der übereinstimmenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu den zumeist wortgleichen Bestimmungen in den Gefahrenabwehrverordnungen anderer Bundesländer (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.6.2004 - 14 A 953/02 -, Juris, in Bezug auf § 3 Abs. 2 LHundG Nordrhein-Westfalen, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, NVwZ-RR 2001, 742 [744], zu § 1 Abs. 2 Nr. 3 GefTVO Niedersachsen; OVG Hamburg, Beschluss vom 11.12.2000 - 2 Bs 306/00 -, NVwZ 2001, 1311, 1312, zu § 1 Abs. 1 und 2 HundeVO Hamburg; OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 3 N 3/93 -, Juris, zu § 1 der KampfhundeVO Saarland; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. August 1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, zu § 1 HuV Baden-Württemberg).

    Die mit der genannten Einschränkung vorgenommene weite Auslegung des Begriffs "Kreuzungen" in den §§ 71 a Abs. 1 HSOG und 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO verstößt entgegen der Ansicht des Klägers und der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - BVerwG 10 B 21.04 -, NVwZ 2005, 598).

  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389

    Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung

    Da der Lenkungszweck der Steuer bei solchen konkret gefährlichen Hunden nicht greifen kann, darf der Steuersatzungsgeber die Behandlung der von ihnen ausgehenden Gefahren dem Ordnungsrecht überlassen (vgl. BVerwG vom 22.12.2004 NVwZ 2005, 598/600).
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