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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03   

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https://dejure.org/2005,16037
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 10 B 2397/03 (https://dejure.org/2005,16037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Drittschützende Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch eine optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage; Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch eine ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Betrieb eines Windkraftrades

Verfahrensgang

  • VG Münster - 2 L 1089/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage; Immissionsrechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Der Senat neigt dazu, bei einem Mindestabstand von 300 m zwischen Windkraftanlage und Wohnnutzung keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme unter dem Aspekt der optisch bedrängenden Wirkung anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 -).

    Der Senat neigt dazu, jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Damit hat das Verfahren gerade die günstigere Schallausbreitung zur Nachtzeit im Blick (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.1.2004 - 22 B 1288/03 -).

    Auch aus den Vorschriften über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei kein nachbarliches Abwehrrecht herzuleiten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.1.2004 - 22 B 1288/03 -).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Die Entscheidung, ob an der vom Senat bisher vertretenen Rechtsansicht zur dritt-schützenden Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes festzuhalten ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 - BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235), bleibt im baurechtlichen Nachbarstreit jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn die umstrittene Windkraftanlage bereits errichtet worden und es auf Grund einer nachträglichen Geräuschmessung hinreichend plausibel ist, dass der durch den genehmigten Betrieb der Anlage verursachte Lärm die zu Gunsten des Nachbarn einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.

    Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der "Windfarm" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235) an diesen bisher vertretenen Rechtsansichten der Bausenate festzuhalten ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 10 B 2088/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2005 - 10 B 2397/03
    Die Entscheidung, ob an der vom Senat bisher vertretenen Rechtsansicht zur dritt-schützenden Wirkung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes festzuhalten ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 - BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235), bleibt im baurechtlichen Nachbarstreit jedenfalls dann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, wenn die umstrittene Windkraftanlage bereits errichtet worden und es auf Grund einer nachträglichen Geräuschmessung hinreichend plausibel ist, dass der durch den genehmigten Betrieb der Anlage verursachte Lärm die zu Gunsten des Nachbarn einzuhaltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet.

    Der Senat hat in der Vergangenheit entschieden, dass die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes über das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 19 BImSchG und die Vorschriften, die die Zuständigkeit für die Erteilung einer diesbezüglichen Genehmigung regeln, keinen Nachbarschutz vermitteln (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 -, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    Nach den für Windenergieanlagen entwickelten Kriterien - OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 -, BRS 66 Nr. 164; Beschluss vom 21.1.2005 - 10 B 2397/03 - BRS 69 Nr. 158; Urteil vom 9.8.2006 - 8 A 3726/05 - BRS 70 Nr. 175; Beschluss vom 22.3.2007 - 8 B 2283/06 - BauR 2007, 1014 - ist in einem solchen Fall eine optisch bedrängende Wirkung nicht ausgeschlossen, zumal es jeweils auf die besonderen Umstände des Einzelfalles ankommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 4/03

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines

    vgl. hierzu etwa: OVG NRW, Beschlüsse vom 2. April 2003 - 10 B 1572/02 -, BRS 66 Nr. 164 und vom 21. Januar 2005 - 10 B 2397/03 -.
  • VG Aachen, 23.12.2005 - 6 L 658/05

    Genehmigung für "Windpark Würselen" überwiegend bestätigt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/05 -, NWVBl. 2005, 350, zu § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB; vom 21. Januar 2005 - 10 B 2397/03 -, juris; vom 2. April 2003 - 10 B 1572/02 -, juris; Urteil vom 28. Januar 2005 - 7 D 35/03.NE -, juris; Beschluss vom 24. März 2003 - 22 B 2061/02 -, NRWE- Datenbank.
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