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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04 (https://dejure.org/2005,4609)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2005 - 10 B 2462/04 (https://dejure.org/2005,4609)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 (https://dejure.org/2005,4609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit der in Bezug auf eine Windenergieanlage erstellten Immissionsprognose in einem gegen die Baugenehmigung für die Windanlage geführten verwaltungsrechtlichen Eilverfahren; Berücksichtigung der durch eine Windanlage entstehenden Geräuschimmission im Rahmen ...

Verfahrensgang

  • VG Münster - 2 L 1343/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04

    Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob im Hinblick auf eine europarechtskonforme Auslegung der innerstaatlichen Verfahrensvorschriften und die jüngste Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der "Windfarm" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.1.2005 - 7 B 12114/04.OVG und 7 E 12117/04.OVG -) an diesen bisher vertretenen Rechtsansichten der Bausenate festzuhalten ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Nach ständiger Rechtsprechung der Bausenate des beschließenden Gerichts können im Außenbereich gelegene Wohnhäuser nicht die für Wohngebiete maßgeblichen Schutzmaßstäbe für sich in Anspruch nehmen, sondern lediglich den Schutzmaßstab eines Misch- oder Dorfgebiets (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Auch aus den Vorschriften über das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei kein nachbarliches Abwehrrecht herzuleiten (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.1.2004 - 22 B 1288/03 -).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob im Hinblick auf eine europarechtskonforme Auslegung der innerstaatlichen Verfahrensvorschriften und die jüngste Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der "Windfarm" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.1.2005 - 7 B 12114/04.OVG und 7 E 12117/04.OVG -) an diesen bisher vertretenen Rechtsansichten der Bausenate festzuhalten ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2003 - 10 B 1572/02

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage; Immissionsrechtliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Der Senat neigt dazu, jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2003 - 10 B 1572/02 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 10 B 2088/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04
    Der Senat hat in der Vergangenheit entschieden, dass die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes über das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 19 BImSchG und die Vorschriften, die die Zuständigkeit für die Erteilung einer diesbezüglichen Genehmigung regeln, keinen Nachbarschutz vermitteln (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.3.2003 - 10 B 2088/02 -, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Denn nach den Maßstäben der insoweit einheitlichen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - BVerwG 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368, 372 ff.; weiterhin: 9. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 -, S. 4 f. BA; 7. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 20.9.2004 - 7 ME 233/03 -, NSt-N 2004, 303 f.; 1. Senat d. Gerichts, Beschl. v. 12.5.2004 - 1 ME 349/03 -, S. 3 BA; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 1.7.2002 - 10 B 788/02 -, NVwZ 2003, 361, 362 f., Beschl. v. 27.3.2003 - 10 B 2088/02 -, juris und Beschl. v. 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -, ZfBR 2005, 487 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.1.2005 - 8 A 11488/04 -, DöV 2005, 615 f.; ebenso in der Literatur: Böhm, in: Koch/Scheuing/Pache (Hrsg.), a.a.O., § 4, Rn. 109; Jarass, a.a.O., § 4, Rn. 64; a. A. etwa: Hansmann, a.a.O., § 20, Rn. 90), die in Frage zu stellen der Senat nicht Anlass hat, entfaltet der Genehmigungsvorbehalt des § 4 BImSchG keinen Drittschutz.
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09

    Windpark; Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m - hier beträgt der Abstand etwa 950 m - insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen ist (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, BRS 69 Nr. 106 m.w.N).

    Heute stellt der sog. Disco-Effekt auf Grund der nach dem Stand der Technik in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit der modernen Windkraftanlagen kein besonderes Problempotenzial mehr dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).Gegenteiliges ist hier nicht vorgetragen.

    Insoweit gilt für diese Bestimmungen wie für die entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen, dass sie nur der Umsetzung des öffentlichen Interesses am Naturschutz dienen und mithin nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 22 D 65/23

    Windenergieanlage; Nachbaranfechtung; erneute Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG NRW, Urteile vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 -, BauR 2003, 55 = juris Rn. 32 ff., mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zur Rechtsprechung anderer Obergerichte, vom 4. Mai 2022 - 8 D 297/21.AK -, ZNER 2022, 424 = juris Rn. 77 f., m. w. N., und vom 27. Oktober 2022 - 22 D 363/21.AK -, BauR 2023, 614 = juris Rn. 51 ff.; Beschlüsse vom 14. Juni 2012 - 2 B 379/12.NE -, juris Rn. 25, und vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, BRS 69 Nr. 106 = juris Rn. 8 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 8 A 2285/03

    Erteilung einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen; Rechtmäßigkeit einer

    Gegen im Außenbereich privilegierte Anlagen kann der Kläger aber lediglich die Verletzung des in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verankerten Rücksichtsnahmegebotes geltend machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, NWVBl. 2005, 350, dessen Einhaltung nicht von der Wirksamkeit des in Rede stehenden Flächennutzungsplans abhängt.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, a.a.O., vom 2. April 2004 - 7 B 335/04 -, juris, und vom 2. April 2003 - 10 B 1572/02 -, BauR 2004, 475.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, a.a.O.

  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 3087/13
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m - hier beträgt der Abstand etwa 2392 m, 1944 m, 2162 m sowie 1738 m - insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen ist (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, BRS 69 Nr. 106 m.w.N).

    Heute stellt der sog. Disco-Effekt auf Grund der nach dem Stand der Technik in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit der modernen Windkraftanlagen kein besonderes Problempotenzial mehr dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).Gegenteiliges ist hier nicht vorgetragen.

    Insoweit gilt für diese Bestimmungen wie für die entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen, dass sie nur der Umsetzung des öffentlichen Interesses am Naturschutz dienen und mithin nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 02.04.2014 - 8 K 4398/13

    Klage gegen Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen erfolglos

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m - hier beträgt der Abstand etwa 2392 m, 1944 m, 2162 m sowie 1738 m - insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen ist (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, BRS 69 Nr. 106 m.w.N).

    Heute stellt der sog. Disco-Effekt auf Grund der nach dem Stand der Technik in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit der modernen Windkraftanlagen kein besonderes Problempotenzial mehr dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).Gegenteiliges ist hier nicht vorgetragen.

    Insoweit gilt für diese Bestimmungen wie für die entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen, dass sie nur der Umsetzung des öffentlichen Interesses am Naturschutz dienen und mithin nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 8 A 2381/03

    Rechtmäßigkeit erteilter Baugenehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen

    Gegen im Außenbereich privilegierte Anlagen kann der Kläger aber lediglich die Verletzung des in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verankerten Rücksichtsnahmegebotes geltend machen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686; OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, NWVBl. 2005, 350, dessen Einhaltung nicht von der Wirksamkeit des in Rede stehenden Flächennutzungsplans abhängt.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, a.a.O., vom 2. April 2004 - 7 B 335/04 -, juris, und vom 2. April 2003 - 10 B 1572/02 -, BauR 2004, 475.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, a.a.O.

  • VG Darmstadt, 27.06.2011 - 6 L 425/11

    Nachbarschutz gegen Genehmigung einer Windenergieanlage, Lärmimmission,

    Der Einwand, die Genehmigung verstoße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG, weil zu Unrecht unterstellt worden sei, die Windenergieanlagen würden nicht innerhalb von Zugkonzentrationskorridoren bzw. überregional bedeutsamer Korridore errichtet, ist mangels Verletzung subjektiver Rechte der Antragsteller unbeachtlich (OVG Münster, Beschl. v. 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, NWVBl. 2005, 350; s.a. VG Arnsberg, Beschl. v. 15.05.2009 - 7 L 211/09 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

    In der hier gegeben prozessualen Konstellation der Nachbarklage entfaltet der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 4 BImSchG für sich genommen keinen Drittschutz (BVerwG, Urt. v. 5.10.1990 - 7 C 55 u. 56.89 -, BVerwGE 85, 368; weiterhin: Nds. OVG, Beschl. v. 12.5.2004 - 1 ME 349/03 - Beschl. v. 20.9.2004 - 7 ME 233/03 -, NST-N 2004, 303; Beschl. v. 13.4.2005 - 9 ME 470/02 - Urt. v. 26.4.2007 - 12 LB 8/07 -, ZNER 2007, 229; Urt. v. 18.7.2007 - 12 LC 56/07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -, ZfBR 2005, 487; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.1.2005 - 8 A 11488/04 -, DÖV 2005, 615; Jarass, BImSchG, 7. Aufl., § 4 Rdn. 47b, sowie (mit Einschränkungen für das förmliche Verfahren) § 10 Rdn. 130; Czajka, in: Feldhaus, BImSchR, Bd. 1 Teil I, § 10 BImSchG, Rdn. 107 ff.;Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, Rdn. 537; a. A. Dietlein, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 10 Rdn. 283; Hansmann, ebenda, § 20 Rdn. 90).
  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 653/04

    Zulässigkeit einer Windkraftanlage mit temperaturabhängig gesteuerter

    Eine erdrückende, einmauernde, oder aber durch die Dauerrotation irritierende, bedrängende und daher rücksichtlose Wirkung von WKA auf benachbarte Wohngebäude lässt sich zwar bei solchen Großanlagen nicht von vornherein ausschließen, sondern kann durchaus vorliegen, wird aber von der Rechtsprechung nur bei einem Abstand von weniger als 300 m angenommen (vgl. etwa OVG Rhld.Pflz, Urt.v. 12.6.2003 - 1 A 11127/02 = NuR 2003, 768 = ZUR 2003, 427 zu einer WKA mit 64 m NH und 22 m Rotorradius = 86 m Gesamthöhe bei einem Abstand von 300 m unter Bezugnahme darauf, dass das BVerwG bislang im Baurecht eine erdrückende Wirkung etwa bei einem Hochhaus nur dann angenommen habe, wenn der Abstand zum Nachbargebäude weniger als die Hälfte der Höhe betrug; ähnlich auch OVG NRW, B.v.11.3.2005 - 10 B 2462/04 = NWVBI.2005, 350, 351, wonach erst unterhalb von 300 m Abstand eine rücksichtslose Wirkung infolge der Drehbewegungen anzunehmen sei; VG Karlsruhe, B.v. 14.10.2002 - 10 K 3208/02 , wonach bei einem 1, 5 km großen Abstand keine erdrückende oder irritierende Wirkung vorliege und der bloße Umstand, dass die WKA wahrgenommen werden könne und als negativ empfunden werde, keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots darstelle; siehe ferner: OVG NRW, Beschl.v.3.9.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360, wonach bei einem Abstand von 310 m bzw. sogar von nur 225 m Wohnhäuser im Außenbereich nicht rücksichtslos durch die Flügelrotationen einer 85 m hohen WKA betroffen sind, weil im Außenbereich Wohnende grundsätzlich mit dem Anblick solcher im Außenbereich privilegierter Anlagen zu rechnen hätten und es ihnen daher eher zuzumuten sei, eigene Gewohnheiten zu ändern, sich der veränderten Nachbarschaft durch räumliche Umorientierung anzupassen und ggf. auch Mobiliar umzustellen; ebenso OVG NdS, Beschl. v. 04.04.2005 - 1 LA 76/04 -, NVwZ-RR 2005, 521 [OVG Niedersachsen 04.04.2005 - 1 LA 76/04] selbst bei Abstand unter 300 m und VG Potsdam, Urt.v.6.78.2000 - 5 K 1459/98 - BauR 2000, 1910 = UPR 2001, 80: nicht rücksichtslos bei 500 m Abstand, zumal im Außenbereich Wohnende auch mit gewissen negativen und optisch störenden, bedrängenden Wirkungen dort privilegiert zulässiger Anlagen zu rechnen und diese hinzunehmen hätten; ferner OVG NRW, Beschl.v.4.11.1999 - 7 B 1339/99 -, NuR 2004, 252 = BauR 2004, 475: rücksichtslos bei Abstand von nur 209 m; VG Gießen, Beschl.v.25.4.2001 - 1 G 853/01 -.Juris: nicht rücksichtslos bei Abstand von 407 m und VG Gießen, Beschl.v.20.3.2001 - G 262/01 -, Juris= HessVGRspr.2002, 93: nicht rücksichtslos bei Abstand von 350 m).Die beiden in der Klagebegründung zum Beleg für die Rücksichtslosigkeit einerDauerirritation durch den Anblick der Flügeldrehbewegungen einer WKA von denKlägern zitierten Entscheidungen betrafen hingegen Extremfälle besonders geringerAbstände und besonders schneller Drehbewegungen, wie sie im vorliegenden Fallersichtlich nicht vorliegen (OVG NRW, Urt.v.29.8.1997 - 7 A 629/95 -, BauR 1998, 110= NVwZ 1998, 978: Nabenhöhe 28, 5 m, Rotordurchmesser 17, 2 m , bis zu 55Umdrehungen/Minute und Abstand von lediglich 60 m; LG Düsseldorf, Urt.v.5.3.1997 - b O 39/97 -,DWW 1997, 188 = Juris: drei Fahnenmasten mit flatternden Fahnen,Abstand von nur 35 m, irritierende Spiegelbilder und Reflexionen in angrenzenderMietwohnung auf spiegelnden Flächen).

    Da das Wohngrundstück der Kläger praktisch fast gleich weit entfernt von der WKA liegt, wie der Punkt A, dürfte der Immissionspegel hier zwar entgegen der Begründung des angefochtenen Bescheids eher bei 40 dBA liegen als bei 34 dBA, die für den deutlich weiter (620 m) entfernten Punk B ermittelt wurden (zum umgekehrten Fall eines weiter vom Immissionspunkt entfernt liegenden Grundstücks hat das OVG NRW B.v. 11.3.2005 - 10 B 2462/04, NWVBI.2005, 350 entschieden, dass Immissionsprognosen auch dann verwertbar sind, wenn sie sich nicht genau mit ihren Immissionspunkten auf das Grundstück des Klägers beziehen).

  • VG Aachen, 23.12.2005 - 6 L 658/05

    Genehmigung für "Windpark Würselen" überwiegend bestätigt

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 16/05

    Windenergieanlagen; Eilrechtsschutz; Begriff der Windfarm; nachbarschützender

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 18/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2005 - 8 B 158/05

    Nachbarschaftsrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung für zwei

  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 19/05
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 12 LC 56/07

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Bedeutung des

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 32/07

    Fehlerhaftes Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2005 - 8 B 110/05
  • VGH Bayern, 25.08.2016 - 22 ZB 15.1334

    Klage eines Landwirts gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - 8 B 96/05

    Windkraftanlagen: Hat Widerspruch aufschiebende Wirkung?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 417/05

    Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 1074/05

    Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 8 B 212/06

    Eilanträge gegen den Einsatz von sog. Sekundärbrennstoffen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 8 B 379/06

    Eilanträge gegen den Einsatz von sog. Sekundärbrennstoffen im

  • VG Aachen, 08.05.2008 - 6 L 90/08

    Eilantrag gegen Bau und Inbetriebnahme eines Steinbruchs im Stolberger

  • VG Aachen, 13.12.2010 - 6 K 294/08

    Bestehen eines Rechtsschutzes eines Nachbarn gegen eine immisionsschutzrechtliche

  • VG Aachen, 28.06.2007 - 6 K 2596/05
  • VG Arnsberg, 25.01.2007 - 7 K 2139/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05

    Vermittlung eines Nachbarschutzes durch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen

  • VG Aachen, 04.10.2011 - 6 K 2244/09

    Klage gegen Genehmigung eines Dritten zu Errichtung und Betrieb einer

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