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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1996 - 10 B 248/96   

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https://dejure.org/1996,2464
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1996 - 10 B 248/96 (https://dejure.org/1996,2464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.1996 - 10 B 248/96 (https://dejure.org/1996,2464)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 10 B 248/96 (https://dejure.org/1996,2464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Baustop für "Neue Welle Oberhausen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beiladung einer Gemeinde; Baugenehmigungsbehörde; Selbstverwaltungsträger; Planungshoheitsträger; Bestimmtheit einer Auflage; Gutachten; Umsetzung eines genehmigten Bauvorhabens; Überdachung einer Straße; Straßenzubehör; Abstandsfläche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 274
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05

    Unbestimmte Baugenehmigung

    OVG NRW, Beschluss vom 16.2.1996 - 10 B 248/96 -, BRS 58 Nr. 97; Boeddinghaus/Hahn/ Schulte, a.a.O., § 75 Rn. 143.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2002 - 10 B 43/02

    Einwendungen gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Windenergieanlage;

    Allerdings führt eine bloße Bezugnahme auf den Inhalt von Gutachten nicht zu einem eindeutig bestimmbaren und ggf. damit vollstreckungsfähigen Regelungsgehalt einer Nebenbestimmung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.2.1996 - 10 B 248/96 -, BRS 58 Nr. 97, und Beschluss vom 17.3.1997 - 11 B 152/97 - Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Kommentar, Stand: 1.10.2001, § 75 Rn. 132.
  • VG Kassel, 20.05.2020 - 7 L 200/20

    Windenergie; Eilantrag von Umweltverein; Tötungsverbot Wespenbussard;

    Es ist jedoch dann von Unbestimmtheit auszugehen, wenn allgemein "alle Antragsunterlagen" in Bezug genommen werden und eines der hiervon umfassten Dokumente Textpassagen aufweist, die den Inhalt des Verwaltungsakts nicht nur konkretisieren, sondern letztlich erst formulieren, der Regelungsinhalt des Verwaltungsakts also ohne deren Heranziehung ein anderer ist (OVG NRW, Beschluss vom 16.02.1996 - 10 B 248/96 -, juris Rn. 21 ff.; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 37 Rn. 39).
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