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   BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08   

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https://dejure.org/2008,10846
BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08 (https://dejure.org/2008,10846)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.2008 - 10 B 28.08 (https://dejure.org/2008,10846)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 2008 - 10 B 28.08 (https://dejure.org/2008,10846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter Berücksichtigung des asylrechtlichen Prognosemaßstabes der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit"; Diskriminierung eines Yeziden aufgrund seiner Ausübung der yezidischen Religion insbesondere durch ...

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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 1 B 71.01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welcher Wahrscheinlichkeitsmaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist nämlich bereits geklärt, dass der Begriff der Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 5 AufenthG im Ansatz kein anderer ist als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" angelegte, dass allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr für diesen Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation kennzeichnet (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2001 BVerwG 1 B 71.01 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 46 seinerzeit entschieden zu § 53 Abs. 4 AuslG 1990 i.V.m. Art. 3 EMRK m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 BVerwG 9 B 614.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 BVerwG 1 B 347.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 614.99
    Auszug aus BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
    Die Beschwerde verkennt, dass das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die ihm obliegende abschließende Sachverhalts- und Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 2000 BVerwG 9 B 614.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 46 und vom 26. November 2001 BVerwG 1 B 347.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 358.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
    Insbesondere ist das Gericht im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130a VwGO, wie es hier durchgeführt wurde, grundsätzlich nicht gehalten, dem Kläger die Gründe für die Ablehnung seines nach der ersten Anhörungsmitteilung gestellten Beweisantrags mitzuteilen, sondern kann sich auf eine erneute Anhörungsmitteilung über die unveränderte Absicht einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren und auf den damit verbundenen Hinweis beschränken, dass den Beweisanträgen nicht nachgegangen werde (Beschluss vom 1. März 2002 BVerwG 1 B 358.01 Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 57 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 1076.98
    Auszug aus BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08
    Voraussetzung hierfür wäre, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 11. Mai 1999 BVerwG 9 B 1076.98 juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3177/11

    Keine Gefahr bei Abschiebung nach Kabul

    Im Rahmen der Prüfung, ob eine konkrete Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht, ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" anzulegen, wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation kennzeichnet (ausführlich: Senatsurteil vom 06.03.2011 - 11 S 3070/11 - juris; BVerwG, Beschluss vom 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.).
  • VGH Hessen, 23.08.2019 - 7 A 2750/15

    Abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan

    Die Gefahr muss dem Ausländer nach Rückkehr auch mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Beschluss vom 17. April 2008 - BVerwG 10 B 28.08 -, juris Rdnr. 6; Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Juli 2018 - 1 A 215/18.A -, juris Rdnr 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11

    Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr;

    Im Rahmen der Prüfung, ob eine konkrete Gefahr der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung besteht, ist der asylrechtliche Prognosemaßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" anzulegen, wobei allerdings das Element der Konkretheit der Gefahr das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen, individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation kennzeichnet (ausführlich: Senatsurteil vom 06.03.2011 - 11 S 3070/11 - juris; BVerwG, Beschluss vom 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urteil vom 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.).
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