Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2005 - 10 B 31.05   

Volltextveröffentlichungen (3)




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 25.01.2006 - 10 KSt 5.05  

    Erinnerung; Kostenansatz; unrichtige Sachbehandlung; Einzelrichter;

    Die Erinnerung der Antragsteller gegen den Kostenansatz in den Kostenrechnungen zu den Verfahren BVerwG 10 B 60.05, 10 B 31.05, 10 B 11.05, 10 B 6.05 und 10 B 75.04 wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06  

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde betreffend die Anwendung des § 7h

    d) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - BVerwG 10 B 31.05 (10 B 11.05) -,.
  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 374/06  

    Teilweise Rücknahme einer Bescheinigung für Steuervergünstigungen von

    Insbesondere handelt es sich bei der Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 2 EStG um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist ( BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587, und Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31/05 - BFH/NV 2006, Beil. 1, 100; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.04.2007 - 8 S 2090/06 - ).

    Allerdings ist es in der Rechtsprechung inzwischen geklärt, dass Bescheinigungen nach § 7h Abs. 2 ESTG grundsätzlich Bindungswirkung entfalten und einen Grundlagenbescheid im Sinne der §§ 171 Abs. 10 und 175 Abs. 1 AO darstellen ( vgl. u. a. BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04 -, BFH/NV 2006, 284 = DB 2006, 2497, und BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005, a.a.O.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 26. Aufl. 2007, § 7h RdNr. 5 ).

    Nicht abschließend geklärt ist jedoch der Umfang der Bindungswirkung ( vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105 = DB 2001, 2587; FG Sachsen, Urteil vom 07.02.2007 - 6 K 2076/06-; Schmidt, a.a.O. ), insbesondere ist eine Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts ( im Beschluss vom 08.06.2005, a.a.O .) geeignet, den Eindruck zu erwecken, als bezöge sich die Bindungswirkung nur auf die Feststellungen nach § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG und nicht auch auf die von Satz 2 dieser Vorschrift und damit nicht auf die Angaben über die Zuschüsse und deren Höhe in der Bescheinigung ( i. Ü. auch Schmidt, a.a.O. ).

mehr
  • BVerwG, 14.07.2005 - 10 B 60.05  
    Die Gegenvorstellung der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 8. Juni 2005 in der Sache BVerwG 10 B 31.05 wird verworfen.

    Der Beschluss des Senats vom 8. Juni 2005 in der Sache BVerwG 10 B 31.05 erging auf eine "außerordentliche Beschwerde" gegen einen früheren Beschluss des Senats, der seinerseits bereits einen Rechtsbehelf gegen eine unzulässige Anhörungsrüge der Antragsteller verworfen hatte.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 3 S 2856/08  

    Rücknahme einer Bescheinigung für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen

    Dies gilt insbesondere auch für Klage gegen die Rücknahme einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, da es sich insoweit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art handelt, die nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist (vgl. BFH, Urteil vom 21.08.2001 - IX R 20/99 -, BFH/NV 2002, 105; Beschluss vom 20.06.2005 - IX B 146/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 08.06.2005 - 10 B 31.05 -, BFH/NV 2006, Beil.
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