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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05   

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https://dejure.org/2005,16804
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05 (https://dejure.org/2005,16804)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.04.2005 - 10 B 355/05 (https://dejure.org/2005,16804)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 (https://dejure.org/2005,16804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung eines Nachbarschutzes durch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes über das vereinfachte Genehmigungsverfahren gem. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - 10 B 700/03

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Windkraftanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05
    Auf den Abänderungsantrag der Antragstellerin hin wird der Beschluss des Senats vom 4. August 2003 - 10 B 700/03 - geändert.

    Die zulässige Beschwerde, die sich allein gegen die Ablehnung des auf § 80 Abs. 7 VwGO gestützten Antrags der Antragstellerin richtet, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 4. August 2003 - 10 B 700/03 - abzuändern, hat Erfolg.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05
    Die grundsätzliche Entscheidung darüber, ob im Hinblick auf eine europarechtskonforme Auslegung der innerstaatlichen Verfahrensvorschriften und die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Windfarm" - vgl. BVwerG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 4 C 9.03 -, NVwZ 2004, 1235 - an diesen bisher vertretenen Rechtsansichten der Bausenate festzuhalten ist, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04

    Eilverfahren gegen Baugenehmigung von Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05
    Für die Antragsteller ergibt sich durch die Aussparung der besagten Fragenkomplexe im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes letztlich kein unzumutbarer Nachteil, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, da angesichts der oben geschilderten Prognoseergebnisse Anhaltspunkte für eine unzulässige Beeinträchtigung des ihnen gehörenden Grundstücks nicht ersichtlich sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - 22 B 1288/03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 22 B 1288/03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2003 - 10 B 2088/02
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2005 - 10 B 355/05
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2000 - 10 B 2088/02 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 1074/05

    Aufschiebende Wirkung bei Zulassung von Windkraftanlagen

    Auf die dagegen erhobene Beschwerde der Beigeladenen stellte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung mit der Begründung wieder her, die Antragsteller müssten eine Verletzung in eigenen nachbarlichen Rechten nicht mehr befürchten, nachdem der Baugenehmigung veränderte Nebenbestimmungen zur Regelung der Schallemissionen beigefügt worden seien.

    Die Beschwerde mit dem Antrag, unter Änderung des angefochtenen Beschlusses den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - zu ändern und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 17. Dezember 2001 in der Gestalt der Nachtragsgenehmigung vom 3. Dezember 2003 und des Änderungsbescheids vom 20. Januar 2004 zur Errichtung einer Windkraftanlage Typ Enercon E-66/18.70 (mit einer Nabenhöhe von 98 m und einem Rotordurchmesser von 70 m) auf dem Grundstück Gemarkung N. , Flur , Flurstück , wiederherzustellen, bleibt ohne Erfolg.

    Die Fortgeltung der bei Erteilung der Baugenehmigung eingetretenen und zuletzt durch den Beschluss vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - wiederhergestellten sofortigen Vollziehbarkeit über den 30. Juni 2005 hinaus ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, sie entspricht aber dem aus dem Regelungszusammenhang des § 67 BImSchG ersichtlichen Gesetzeszweck (a) und dem im Gesetzgebungsverfahren deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers (b).

    Der Antrag ist darauf gerichtet, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - zu ändern, mit dem die sofortige Vollziehbarkeit der der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 17. Dezember 2001 in der Gestalt der Nachtragsgenehmigung vom 3. Dezember 2003 und des Änderungsbescheids vom 20. Januar 2004 zur Errichtung einer Windkraftanlage Typ Enercon E-66/18.70 wiederhergestellt worden ist.

    Die diesem Aufsatz zu entnehmenden Erkenntnisse stellen keine neuen Umstände dar, die es rechtfertigen, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - zu ändern.

    Daraus lässt sich aber kein Grund für eine Änderung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - herleiten.

    Diese Ausführungen stellen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - aber nicht in Frage.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 - und vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 -.

    Das allein vermag aber - wie schon in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - festgestellt worden ist - ein Überwiegen des Suspensivinteresses der Antragsteller nicht zu begründen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2005 - 8 B 110/05
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 10 B 2462/04 -, vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - und vom 15. September 2005 - 8 B 417/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - 8 B 417/05

    Durchführung eines Vorprüfungsverfahrens im vereinfachten Verfahren für eine

    OVG NRW, Beschlüsse vom 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -, und vom 27.4.2005 - 10 B 355/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 8 B 212/06

    Eilanträge gegen den Einsatz von sog. Sekundärbrennstoffen im

    OVG NRW, Beschlüsse vom 10.4.2006 - 8 B 125/06 -, vom 15.11.2005 - 8 B 981/05 -, vom 11.10.2005 - 8 B 110/05 -, vom 15.9.2005 - 8 B 417/05 -, ZUR 2006, 50 LS = BauR 2005, 1965 LS, und - 8 B 1074/05 -, NVwZ-RR 2006, 173, vom 27.4.2005 - 10 B 355/05 - und vom 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - 8 B 379/06

    Eilanträge gegen den Einsatz von sog. Sekundärbrennstoffen im

    OVG NRW, Beschlüsse vom 10.4.2006 - 8 B 125/06 -, vom 15.11.2005 - 8 B 981/05 -, vom 11.10.2005 - 8 B 110/05 -, vom 15.9.2005 - 8 B 417/05 -, ZUR 2006, 50 LS = BauR 2005, 1965 LS, und - 8 B 1074/05 -, NVwZ-RR 2006, 173, vom 27.4.2005 - 10 B 355/05 - und vom 11.3.2005 - 10 B 2462/04 -.
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 16/05

    Windenergieanlagen; Eilrechtsschutz; Begriff der Windfarm; nachbarschützender

    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 18/05
    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 17/05
    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).
  • VG Saarlouis, 26.05.2006 - 1 F 19/05
    Das OVG Münster hat daraufhin in mehreren einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Frage, "ob eine europarechtskonforme Auslegung der insoweit maßgeblichen bisher innerstaatlichen Verfahrensvorschriften als drittschützend geboten ist", einem etwaigen Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben müsse (Beschlüsse vom 15.09.2005 -8 B 417/05-, BauR 2005, 1965, und -8 B 1074/05-, zitiert nach Juris; jeweils unter Hinweis auf Beschlüsse vom 11.03.2005 -10 B 2462/04- und vom 27.04.2005 -10 B 355/05-).
  • VG Münster, 30.05.2005 - 2 L 360/05

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage;

    Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird auf den der Antragstellerin bekannten Beschluß des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2005 - 10 B 355/05 - verwiesen.
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