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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1993 - 10 B 360/93   

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https://dejure.org/1993,3291
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1993 - 10 B 360/93 (https://dejure.org/1993,3291)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.11.1993 - 10 B 360/93 (https://dejure.org/1993,3291)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. November 1993 - 10 B 360/93 (https://dejure.org/1993,3291)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz ; Sofortvollzug; Versiegelung von Gebäuden ; Versiegelung; Bestätigung ; Selbständiger Verwaltungsakt ; Anwendung von Verwaltungszwang ; Verwaltungsakt; Zwangsmaßnahme tatsächlicher Art

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baustopp: Rechtsschutz gegen Versiegelung von Gebäuden? (IBR 1994, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 549
  • BauR 1994, 233
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 20.01.1981 - IV TH 1/81
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1993 - 10 B 360/93
    Inhaltlich ist die Maßnahme darauf gerichtet, durch Versiegelung der betreffenden Gebäude - und damit im Wege des unmittelbaren Zwangs - deren Nutzung tatsächlich zu unterbinden (vgl. OVG Münster, MDR 1966, 537; VGH Kassel, NJW 1981, 2270 = BauR 1981, 465).
  • VG Düsseldorf, 28.06.2018 - 15 L 1022/18

    Virtuelles Haurecht des AStA als Organ der Studierendenschaft beim Betrieb einer

    Offen bleiben kann, ob die technischen Vorkehrungen, die der AStA zur Durchsetzung der vorbezeichneten Maßnahme ergriffenen hat, für sich genommen mangels Regelungsgehalts als bloßer Realakt zu qualifizieren sind, vgl. zur rechtlichen Einordnung einer Ersatzvornahme als Realakt etwa: OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004, 7 A 4492/99, www.nrwe.de und juris (dort Rdnr. 51 f.), oder als im Wege des Sofortvollzuges unter Anwendung unmittelbaren Zwangs ausgeführte tatsächliche Vollstreckungshandlung, die als solche, so wohl für die Anwendung von Verwaltungszwang in Form des Ersatzvornahme: OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993, 10 B 360/93, www.nrwe.de und juris (dort Rdnr. 18), - hier gegebenenfalls mit Blick auf die an den Antragsteller als Post auf der Facebook-Seite "AStA der I. E. " seitens des AStA gerichtete Mitteilung ("... Du hast auf deine eigene Seite verlinkt, dies ist laut unserer Netiquette nicht erlaubt. Wir haben deine Seite zunächst unbefristet gesperrt ...") - gleichwohl Verwaltungsaktsqualität besitzt, oder aber eine Vollstreckungsmaßnahme ist, die der zwangsweisen Durchsetzung einer mit ihrer Ausführung zugleich (konkludent) erlassenen Untersagungsverfügung im Sinne des § 35 S. 1 VwVfG NRW dient.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2004, a. a. O., Rdnr. 53 ff., und Beschluss vom 25. November 1993, a. a. O., Rdnr. 22; a. A.: Finkelnburg / Dombert / Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 722.

  • VG Düsseldorf, 17.10.2016 - 25 L 3430/16

    Räumung von Problemimmobilien in Duisburg-Marxloh zum Schutz der Bewohner

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993, 10 B 360/93, juris (Rn. 22).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993, 10 B 360/93, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - 7 A 696/07
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. November 1993 - 10 B 360/93 -, BRS 55 Nr. 207.

    - 10 B 360/93 -, a.a.O., m.w.N.

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