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   BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06   

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BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06 (https://dejure.org/2006,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2006 - 10 B 38.06 (https://dejure.org/2006,8200)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 (https://dejure.org/2006,8200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verallgemeinerungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage als Voraussetzung ihrer generellen Klärbarkeit durch das Revisionsgericht; Fehlende Überprüfbarkeit irrevisiblen Landesrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06
    Soweit man den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zum Begriff des Verwaltungshelfers einen selbständigen, über die Auslegung der genannten Vorschriften hinausgehenden Gehalt beimessen wollte, ginge es hierbei jedenfalls um ein ungeschriebenes, Landesrecht ergänzendes Element des irrevisiblen Rechts (vgl. etwa Urteil vom 16. Mai 2000 BVerwG 4 C 4.99 BVerwGE 111, 162 ), so dass auch in diesem Fall weder § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO noch § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO Anwendung finden könnte.
  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 81.81

    Kostenerstattung im isolierten Vorverfahren - Anwendbarkeit des § 80

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06
    Denn nur im Falle gleichen Wortlauts besteht die Möglichkeit unterschiedlicher Auslegung und Anwendung, der § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO entgegenwirken will (Beschluss vom 12. August 1981 BVerwG 8 B 81.81 Buchholz 316 § 1 VwVfG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2006 - 10 B 38.06
    Auch ist nicht erkennbar, dass das Oberverwaltungsgericht alle Tatsachen festgestellt hat, die vorliegen müssten, damit die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und sich die angesprochene Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren auch stellen könnte (vgl. zu dieser Anforderung etwa Beschluss vom 30. Juni 1992 BVerwG 5 B 99.92 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Anders als in dem von der Revision zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 - BVerwG 10 B 38.06 - (juris Rn. 6) ist hier die Mitwirkung des Privaten nach außen nicht erkennbar geworden, sondern allein im internen Bereich geblieben.
  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Auch dann, wenn ein Verwaltungshelfer lediglich die Weisung oder Satzung des Hoheitsträgers umsetzt, unter bestimmten von ihm noch zu ermittelnden Voraussetzungen einen Abgabenbescheid zu erlassen, handelt doch er und nicht die Behörde nach außen als Entscheidungsträger (vgl. ebenfalls zu einem Abwassergebührenbescheid: BVerwG, Beschluss vom 30.08.2006, 10 B 38/06, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11

    Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, BVerwGE 140, 245, und Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 -, juris.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Anders als in dem von der Revision zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 - BVerwG 10 B 38.06 - (juris Rn. 6) ist hier die Mitwirkung des Privaten nach außen nicht erkennbar geworden, sondern allein im internen Bereich geblieben.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Anders als in dem von der Revision zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 2006 - BVerwG 10 B 38.06 - (juris Rn. 6) ist hier die Mitwirkung des Privaten nach außen nicht erkennbar geworden, sondern allein im internen Bereich geblieben.
  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Die Vorschrift verlangt ausdrücklich eine wörtliche Übereinstimmung, lässt also eine nur inhaltliche Übereinstimmung nicht genügen (BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 5 A 2300/19

    Scheinverwaltungsakt; Nichtverwaltungsakt; Rahmengebühr; Fälligkeit

    Wird ein "Bescheid" letztlich von dem Privaten, wenngleich ggf. auch auf Anweisung und im Namen der Behörde, erlassen und tritt dieser Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung, handelt es sich dagegen sogar um einen Scheinverwaltungsakt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2006- 10 B 38.06 -, juris, Rn. 6, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2009- 1 S 3263/08 -, juris, Rn. 15, der nicht in Bestandskraft erwachsen und auch nicht Grundlage einer Verwaltungsvollstreckung sein kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2019 - 13 B 1431/18

    Verpflichtung einer medizinischen Spezialklinik zur Teilnahme an der Kalkulation

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 30. August 2006 - 10 B 38.06 -, juris, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 9 E 1060/12 -, juris, Rn. 22 ff. "Scheinverwaltungsakt", ist geklärt, dass dann, wenn ein Schreiben von einem Privaten, ggf. auch auf Anweisung oder Billigung einer Behörde erlassen wird und der Private nach außen als Entscheidungsträger in Erscheinung tritt, kein Verwaltungsakt vorliegt, der in Bestandskraft erwachsen und Grundlage einer Verwaltungsvollstreckung sein kann.
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 972/07

    Rechtmäßigkeit einer vollständigen Übertragung von Geschäften auch bzgl. der

    Das unterscheide den vorliegenden Fall auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.08.2006 (10 B 38.06).

    Ist diese Letztentscheidungskompetenz der Behörde (hier: des Beklagten) nicht mehr gewahrt, so ist der Abgabenbescheid zumindest rechtswidrig (so VG Leipzig a.a.O.; VG Chemnitz a.a.O., OVG Schleswig-Holstein a.a.O. Rdnr. 38; VG Schleswig-Holstein a.a.O. Rdnr. 26 i.V.m. Rdnr. 17 f.; BVerwG, Beschluss vom 30.08.2006 - 10 B 38/06 - [...], Rdnr. 7 [keine Verwaltungsaktqualität]; auch das OVG Sachsen-Anhalt a.a.O. geht von einem rechtswidrigen Abgabenbescheid aus).

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

    Denn auch dann, wenn der Verwaltungshelfer lediglich die Weisung oder Satzung des Hoheitsträgers umsetzt, handelt beim Erlass des Bescheides er und nicht der Hoheitsträger als nach außen allein befugter Entscheidungsträger (wie hier OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 15. März 2006, a.a.0., Rn. 32 ff. rechtskräftig aufgrund des Nichtzulassungsbeschlusses des BVerwG vom 30.8. 2006 - 10 B 38/06 -, zit. nach juris, wonach nur eine solche Maßnahme Verwaltungsaktqualität haben könne, die von einer Behörde und nicht bloß in ihrem Namen von einem Verwaltungshelfer in dem von der Vorinstanz zugrunde gelegten Sinne erlassen werde und auch dann, wenn ein Verwaltungshelfer lediglich die Weisung der Behörde umsetze, unter bestimmten von ihm noch zu ermittelnden tatsächlichen Voraussetzungen einen Gebührenbescheid zu erlassen, doch er und nicht die Behörde nach außen als Entscheidungsträger handele; OVG Thüringen, Urteil vom 14. Dezember 2009 a.a.O., Rn. 31 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2007, a. a. O.; VG Potsdam, Urteil vom 11. Juni 2008, a. a. O.; Urteil vom 6. August 2008, a. a. O.; VG Dresen, Urteil vom 16. Februar 2010, a.a.O.; Kluge, a.a.O.).
  • VG Weimar, 08.05.2009 - 3 K 970/07

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides bei Verlagerung der Erstellung eines

  • OVG Thüringen, 19.10.2009 - 4 EO 26/09

    Beiträge; Unzulässige Erhebung von Abwasserbeiträgen durch private

  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6187/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 9 E 1060/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d.

  • VG Köln, 24.05.2011 - 14 K 1092/10

    Erlass eines Abwassergebührenbescheides durch die BELKAW GmbH als juristische

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 A 3354/18

    Feststellungsklage einer Spezialklinik bezüglich der Unwirksamkeit einer

  • VG Düsseldorf, 11.11.2015 - 5 K 6634/14
  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung,

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 39.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 9 LA 9/11

    Kein Erlass abwasserrechtlicher Bescheide durch privatrechtlich organisierte

  • VG Ansbach, 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297

    Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides

  • VG Lüneburg, 25.11.2020 - 6 B 70/20

    Kalkulation von Krankenhausentgelten; Krankenhausentgelt;

  • VG Schleswig, 17.01.2007 - 4 A 192/05

    Anforderungen an die formelle Rechtmäßigkeit bei der Erstellung der

  • OVG Hamburg, 27.07.2021 - 5 Bs 138/21

    Anordnung der Rückgabe eines durch ein privates Tierheim vermittelten Hundes

  • VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 2 K 20.1654

    Schadensersatz für einen Unfall beim Tanken auf einer Dienstreise

  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 2069/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für die Schmutzwasserentsorgung einer

  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 201/09

    Ersatz der Kosten für den Aufwand für die Herstellung, Erneuerung oder

  • VG Schwerin, 15.01.2015 - 4 A 1725/13

    Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Restitutionsklage gegen ein

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