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   BVerwG, 08.10.2012 - 10 B 38.12   

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BVerwG, 08.10.2012 - 10 B 38.12 (https://dejure.org/2012,32081)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.2012 - 10 B 38.12 (https://dejure.org/2012,32081)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 10 B 38.12 (https://dejure.org/2012,32081)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 2 AufenthG 2004
    Abschiebungsverbot; subsidiärer unionsrechtlicher Abschiebungsschutz; einheitlicher Streitgegenstand

  • Wolters Kluwer

    Zwangsrekrutierung durch die al Shabaad-Milizen als Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot; subsidiärer unionsrechtlicher Abschiebungsschutz; einheitlicher Streitgegenstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Zwangsrekrutierung durch die al Shabaad-Milizen als Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2012 - 10 B 38.12
    Das Berufungsgericht hat im Einklang mit der - auch von dem Beschwerdeführer herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. etwa Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319) - darauf abgestellt, dass es sich bei dem subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutz auf der Grundlage der Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG um einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand handelt und daher mit Blick darauf, dass das Bundesamt für den Kläger bereits die Voraussetzungen des subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bestandskräftig festgestellt hatte, für einen zusätzlichen Anspruch auf Verpflichtung zur Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 AufenthG kein Raum bleibe.
  • VG München, 28.02.2013 - M 12 K 12.30398

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Paktia);

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.10.2018 - A 14 K 5512/15

    Subsidiärer Schutz; Somalia; Rückkehr einer Angehörigen des Clans der Sheikaal

    Nachdem die Klägerin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG subsidiär schutzberechtigt ist, ist auf weitere unionsrechtlich begründete Abschiebungsverbote nicht mehr einzugehen, da der subsidiäre unionsrechtliche Abschiebungsschutz einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand bildet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.10.2012 - 10 B 38/12 -, juris).
  • VG Augsburg, 29.01.2014 - Au 7 K 13.30389

    Somalia, Mogadischu

    Auf weitere Abschiebungsverbote ist nach Zuerkennung subsidiären Schutzes nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG nicht mehr einzugehen, da der subsidiäre unionsrechtliche Abschiebungsschutz einen einheitlichen, in sich nicht weiter teilbaren Streitgegenstand darstellt (BVerwG, B.v. 8.10.2012 - 10 B 38/12 - juris; U.v. 17.11.2011 - 10 C 13/10 - NVwZ 2012, 454; BayVGH U.v. 9.7.2012 - 20 B 12.30003 - juris Rn. 17).
  • VG München, 27.03.2013 - M 12 K 12.30368

    Flüchtlingseigenschaft; Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Balkh);

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 27.03.2013 - M 12 K 12.30420

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Kabul); junger

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 19.03.2013 - M 12 K 12.30313

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse ; Afghanistan (Provinz Balkh)

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 04.04.2013 - M 12 K 12.30449

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse ; Afghanistan (Provinz Kandahar)

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 19.03.2013 - M 12 K 12.30359

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Herat)

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 31.10.2013 - M 12 K 13.30847

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse (verneint);

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 08.05.2013 - M 12 K 12.30339

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz

    Der Antrag auf Feststellung eines sogenannten europarechtlichen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 7 Satz 2 AufenthG bildet einen eigenständigen, vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen ausländerrechtlichen (nationalen) Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu prüfenden Streitgegenstand (vgl. BVerwG v. 08.10.2012, 10 B 38/12, juris).
  • VG München, 18.04.2013 - M 12 K 12.30344

    Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Kunduz); junger volljähriger Mann

  • VG München, 28.02.2013 - M 12 K 12.30357

    Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Baghlan); Junger Mann

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - A 1 A 535/12

    Afghanistan, Kandahar, Gefahrendichte

  • VG München, 31.10.2013 - M 12 K 13.30785

    Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbote; Afghanistan, Provinz Herat, Junger

  • VG München, 10.06.2013 - M 12 K 12.30369

    Afghanistan; Abschiebungshindernisse

  • VG München, 08.05.2013 - M 12 K 12.30358

    Rechtsschutzbedürfnis; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungshindernisse;

  • VG München, 18.04.2013 - M 12 K 12.30388

    Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Ghazni); Minderjähriger

  • VG München, 03.04.2013 - M 12 K 12.30419

    Abschiebungshindernisse; Afghanistan (Provinz Daykundi); junger Mann (15 Jahre)

  • VG Augsburg, 02.12.2013 - Au 7 K 13.30361

    Somalia; Mogadischu; bewaffneter innerstaatlicher Konflikt; Rückkehrer aus

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