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   BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98   

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BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98 (https://dejure.org/1999,11498)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1999 - 10 B 4.98 (https://dejure.org/1999,11498)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 10 B 4.98 (https://dejure.org/1999,11498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 104 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2,; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; VwGO § 138 Nr. 3; ; VwGO § 173; ; ZPO § 278 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 3 ZPO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluß vom 19. Juni 1998 BVerwG 6 B 70.97 - Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 10 C 10.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 3 ZPO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluß vom 19. Juni 1998 BVerwG 6 B 70.97 - Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 10 C 10.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Diese Kausalitätsregel greift nur dann nicht ein, wenn der Verstoß sich auf Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 Nr. 267 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 10 C 10.91

    Einstellung des Trennungsgeldes bei Nichtannahme eines Wohnungsangebots wegen

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 278 Abs. 3 ZPO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluß vom 19. Juni 1998 BVerwG 6 B 70.97 - Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 BVerwG 10 C 10.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 26.89

    Verwendung des Reinertrages einer Jagd - Bedeutung und Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Dies folge aus dem bei formfehlerhaften, inkorrekten Entscheidungen geltenden Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1991 BVerwG 3 C 26.89 BVerwGE 89, 27 mit weiteren Nachweisen), wonach hier sowohl die Einlegung eines Widerspruchs als auch die unmittelbare Klageerhebung zulässig gewesen sei, der Kläger also zwischen beiden Rechtsbehelfen habe wählen dürfen.
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98
    Gleichwohl handelt es sich nicht um ein unvollständiges Urteil (vgl. dazu Urteil vom 22. März 1994 BVerwG 9 C 529.93 BVerwGE 95, 269 mit weiteren Nachweisen), das dann vorliegen könnte, wenn über die Anfechtungsklage gegen die Rücknahme der Bewilligungsbescheide versehentlich nicht entschieden worden wäre.
  • BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und

    Soweit die Beschwerde hinsichtlich der weiteren Erwägungen zur fehlenden Verjährung eine Verletzung der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs geltend macht, greift die Kausalitätsregel des § 138 Nr. 3 und 6 VwGO nicht ein, weil sich diese Verfahrensrügen nicht auf die Gesamtheit der die Entscheidung tragenden Gründe, sondern nur auf zwei von drei selbständig tragenden Begründungen beziehen; es ist danach ausgeschlossen, dass die angegriffene Entscheidung auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 BVerwG 3 B 31.81 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • VGH Bayern, 21.09.2017 - 4 ZB 17.31091

    Gruppenverfolgung aller Personen mit Zugehörigkeit zur sunnitischen

    Eine solche liegt nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 = juris Rn. 36; B.v. 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - juris Rn. 27; BVerwG, B.v. 1.2.1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6; B.v. 26.2.2013 - 4 B 53.12 - juris Rn. 4; B.v. 1.7.2013 - 8 BN 1.13 - juris Rn. 10; B.v. 15.5.2014 - 9 B 57.13 - NVwZ-RR 2014, 657 Rn. 19).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 9 B 81.09

    Abschluss einer wirksamen Ablösungsvereinbarung im Zusammenhang mit Mautgebühren

    Es ist danach ausgeschlossen, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09

    Widmung eines im Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung

    Es ist danach ausgeschlossen, dass diese auf dem geltend gemachten Gehörsverstoß beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33 S. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 10 B 1428/00

    Begriff eines der Versorgung des Wohngebiets dienenden Ladens; Aldi-Markt

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm nach §§ 86 Abs. 3, 104 Abs. 1, 173 VwGO in Verbindung mit § 278 Abs. 3 ZPO obliegenden Hinweis und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - JURIS Dokument WBRE 410005392 - und vom 8. März 2000 - BVerwG 4 B 14.00 -, jeweils m.w.N.
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 1037.98

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; irreführende Anhörungsmitteilung; Angabe über

    Ob die verspätete Übermittlung dieser Berufungsschrift an die Klägerin erst zusammen mit der Berufungsentscheidung einen beachtlichen Gehörsverstoß begründet (zu der in insoweit hier in Betracht zu ziehenden Ausnahme von der Beruhensvermutung des § 138 Nr. 3 VwGO vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 Nr. 267 und Beschluß vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 -) und was hierzu dargelegt werden muß (vgl. den den Beteiligten bekannten Beschluß des Senats vom 22. April 1999 - BVerwG 9 B 188.99 -), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 03.12.2018 - 4 BN 24.18

    Befugnis der Gemeinde zur Nichtberücksichtigung nicht rechtzeitig abgegebener

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 1997 - 2 B 9.97 - juris Rn. 3 und vom 1. Februar 1999 - 10 B 4.98 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2006 - 7 B 51.06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums an einem

    § 104 Abs. 1 VwGO dient damit dem Schutz der Beteiligten vor Überraschungsentscheidungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht (Urteil vom 10. April 1991 BVerwG 8 C 106.89 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.; Beschluss vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 ).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07

    Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von

    § 104 Abs. 1 VwGO dient damit dem Schutz der Beteiligten vor Überraschungsentscheidungen in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht (Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 m.w.N.; Beschluss vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris, Beschluss vom 30. August 2006 - BVerwG 7 B 51.06 - juris).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 9 B 82.09

    Abschluss einer wirksamen Ablösungsvereinbarung im Zusammenhang mit Mautgebühren

    Es ist danach ausgeschlossen, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 - BVerwG 10 B 4.98 - juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 - BVerwG 3 B 31.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 11 ZB 17.30821

    Keine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 4 ZB 17.31557

    Wegen fehlenden Gehörsverstoßes erfolgloses Berufungszulassungsbegehren eines

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99

    Ernstliche Zweifel; Gegenvorstellung; Zwangsmittelfestsetzung;

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 21.31397

    Keine Zulassung der Berufung eines aserbaitschanischen Asylbewerbers mangels

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 2 ZB 21.31463

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 3 A 3624/95
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