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   BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04   

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BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04 (https://dejure.org/2005,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2005 - 10 B 72.04 (https://dejure.org/2005,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 10 B 72.04 (https://dejure.org/2005,1770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1; WVG §§ 28, 30, 47, 72 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Wasserverband; Verbandsversammlung; funktionale Selbstverwaltung; Demokratieprinzip; demokratische Legitimation; demokratische Repräsentation; Berufsgruppe; hauptberufliche Landwirte; Verbandsbeitrag; Verbandssatzung; Beitragsmaßstab; Flächenanteil; Einwohneranteil; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1, Art. 103 Abs. 1
    Anteil befestigter Flächen; Aufklärungspflicht; Aufklärungspflicht; Beitrag; Beitragsbemessung; Beitragskalkulation; Beitragsmaßstab; Beitragssatz; Beitragssatz; Berufsgruppe; Demokratiegebot; Demokratieprinzip; Demokratieprinzip; Einwohneranteil; Einwohneranteil; ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Bestimmung der Angehörigkeit von Vertretern einer Mitgliedsgemeinde zu der Berufsgruppe der hauptberuflichen Landwirte in einer Satzung eines Wasserverbandes und Bodenverbandes mit dem Demokratieprinzip; Erfüllung der Mindestanforderungen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; WVG § 28; ; WVG § 30; ; WVG § 47; ; WVG § 72 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Satzungsbestimmung eines Wasser- und Bodenverbandes über die Zugehörigkeit eines bestimmten Anteils der von den Mitgliedsgemeinden in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter zur Berufsgruppe der hauptberuflichen Landwirte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1184
  • DVBl 2005, 1597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Mit dem Demokratieprinzip kann es vereinbar sein, in der Satzung eines Wasser- und Bodenverbandes vorzuschreiben, dass ein bestimmter Anteil der von den Mitgliedsgemeinden in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Berufsgruppe der hauptberuflichen Landwirte angehören muss; dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vertretungskörperschaften der Mitgliedsgemeinden die betreffenden Vertreter selbst frei auswählen können, ohne durch verbindliche Vorschlagsrechte der Berufsgruppe eingeengt zu sein, und außerdem kommunalrechtliche Weisungsrechte auch gegenüber diesen Vertretern bestehen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/98 - BVerfGE 107, 59 ff.).

    Insoweit lässt das Grundgesetz insbesondere Raum für besondere Formen der Beteiligung Betroffener bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5, 6/98 - BVerfGE 107, 59 ).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Das Berufungsgericht könnte seine Aufklärungspflicht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verletzt haben, wenn sich ihm eine weitere Ermittlung aufgedrängt hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 S. 15; Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7 S. 11).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Der maßgeblichen Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das sich - wie ausgeführt - ausdrücklich zur Beteiligung der von der Verbandstätigkeit Betroffenen und zur Aktivierung verwaltungsexternen Sachverstandes im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung bekannt hat, entspricht die von der Klägerin erhobene Forderung nicht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvL 6/74 - BVerfGE 39, 247 ; Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - BVerfGE 41, 1 ).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvL 6/74

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 2, Abs. 3 UOG in Bezug auf Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Der maßgeblichen Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das sich - wie ausgeführt - ausdrücklich zur Beteiligung der von der Verbandstätigkeit Betroffenen und zur Aktivierung verwaltungsexternen Sachverstandes im Rahmen der funktionalen Selbstverwaltung bekannt hat, entspricht die von der Klägerin erhobene Forderung nicht (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvL 6/74 - BVerfGE 39, 247 ; Beschluss vom 16. Dezember 1975 - 2 BvL 7/74 - BVerfGE 41, 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 20 A 3165/02
    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Die Vorinstanz ist der Frage, auf welchen Annahmen zum Kostenaufwand die Beitragserhebung beruht, mit mehreren Aufklärungsverfügungen im vorliegenden Verfahren und im Parallelverfahren OVG 20 A 3165/02 nachgegangen.
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 22.63

    Heranziehung zu Beiträgen des Sielverbandes - Beitragsregelung nach dem so

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Begrenzt wird dieser Spielraum durch das Willkürverbot (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 4 C 22.63 - BVerwGE 18, 324 ; Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4), auf das sich verbandsangehörige Gemeinden ungeachtet ihrer mangelnden Grundrechtsträgerschaft wegen seiner Verankerung im Rechtsstaatsprinzip berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 - BVerfGE 26, 228 ; Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Begrenzt wird dieser Spielraum durch das Willkürverbot (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 4 C 22.63 - BVerwGE 18, 324 ; Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4), auf das sich verbandsangehörige Gemeinden ungeachtet ihrer mangelnden Grundrechtsträgerschaft wegen seiner Verankerung im Rechtsstaatsprinzip berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 - BVerfGE 26, 228 ; Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Das Gewicht dieser Einschränkung wird aber deutlich dadurch relativiert, dass - worauf die Vorinstanz bereits hingewiesen hat - die Vertretungskörperschaften der Mitgliedsgemeinden die betreffenden Vertreter selbst frei auswählen konnten, also nicht durch verbindliche Vorschlagsrechte der Berufsgruppe eingeengt waren, und außerdem kommunalrechtliche Weisungsrechte auch gegenüber diesen Delegierten bestanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 1969 - 2 BvR 518/66 - BVerfGE 26, 186 ; Beschluss vom 17. Dezember 1969 - 2 BvR 271, 342/68 - BVerfGE 27, 312 ; Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, Art. 20 II Rn. 55).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Begrenzt wird dieser Spielraum durch das Willkürverbot (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 4 C 22.63 - BVerwGE 18, 324 ; Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG 4 C 185.65 - Buchholz 445.2 § 81 WVVO Nr. 1 S. 4), auf das sich verbandsangehörige Gemeinden ungeachtet ihrer mangelnden Grundrechtsträgerschaft wegen seiner Verankerung im Rechtsstaatsprinzip berufen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 - BVerfGE 26, 228 ; Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76 u.a. - BVerfGE 56, 298 ).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2005 - 10 B 72.04
    Ein Urteil ist als Überraschungsentscheidung zu werten, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235).
  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 185.65

    Erhebung eines Beitrages eines Wasserverbandes - Verstoß gegen den

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Allerdings begrüßen namhafte Stimmen vor allem aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, insbesondere der Finanzwissenschaft und Finanzpolitik, die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Wegekosten, weil sie gesamtwirtschaftlich unerwünschte Fehlanreize biete (vgl. etwa, auch zum Folgenden, Donges/Eekhoff/Franz/Fuest/Möschel/Neumann , in: Stiftung Marktwirtschaft , Gegen die Neubelebung der Entfernungspauschale, Argumente zu Marktwirtschaft und Politik, Nr. 102, Mai 2008; Homburg, ZfW 2008, S. 45 ff.).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Denn es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass eine Umlegung nach diesem Maßstab eine Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden offenkundig sachunangemessen und damit unverhältnismäßig benachteiligt (vgl. dazu Beschlüsse vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 64.87 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 1 S. 3 und vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 9 S. 14 f. m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 16.12.2010 - VfGBbg 18/10

    Teils unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Hiervon ausgehend kann es etwa mit dem Demokratieprinzip vereinbar sein, wenn in der Satzung eines Verbandes die Beteiligung bestimmter Gruppen von Betroffenen in der Verbandsversammlung vorgesehen wird (vgl. für die Gruppe der Landwirte BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2005 - BVerwG 10 B 72.04 -, NVwZ 2005, 1184).
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