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   BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06   

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BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 (https://dejure.org/2006,1173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. ... 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 3, § 95 Abs. 1 Satz 1, §§ 87b, 102 Abs. 2, § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3, § 133 Abs. 3 Satz 3, § 138 Nr. 1 und Nr. 4; ZPO § 227; FlurbG § 149
    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Vertagungsantrag; zwingender Vertagungsgrund; Verhinderung durch Krankheit; anwaltlich nicht vertretener Kläger; persönliches Erscheinen; Gebot der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; Art. 103 Abs. 1
    Antrag; Aufklärungsrüge; Aufklärungsrüge; Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen; Besetzungsrüge; Besetzungsrüge; Darlegungserfordernis; Darlegungserfordernis; Gebot der Verfahrensbeschleunigung; Gehörsrüge; Gehörsrüge; Krankheit; Sekundenschlaf; Terminsvollmacht; ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertagung bei Verhinderung des Klägers wegen Krankheit

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Substantiierung der Begründung einer Besetzungsrüge zur Geltendmachung, ein Richter habe während der mündlichen Verhandlung zeitweilig geschlafen; Annahme eines zwingenden Vertagungsgrund ; Bedingungsfeindlichkeit der Erteilung einer Terminvollmacht ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 86 Abs. 3; ; VwGO § 95 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 87b; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; VwGO § 138 Nr. 1; ; VwGO § 138 Nr. 4; ; ZPO § 227; ; FlurbG § 149

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substantiierung der Besetzungsrüge bei schlafendem Richter - Vertagungsantrag des anwaltlich nicht vertretenen Klägers bei Erkrankung - Bedingungsfeindlichkeit der Terminsvollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2648
  • NVwZ 2007, 107 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1255 (Ls.)
  • DÖV 2006, 1050
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, beurteilt sich nämlich nach dem materiellrechtlichen Standpunkt der Tatsacheninstanz, selbst wenn dieser Standpunkt Bedenken unterliegen sollte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verlangt vom Gericht, den Sachvortrag der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen, die im Laufe des Verfahrens von der einen oder anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (vgl. BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Besondere Umstände dieser Art liegen nicht vor, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten außer Betracht lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert sind (vgl. BVerfGE 70, 288 ; ebenso Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 - NVwZ-RR 2002, 802 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Damit wird nicht - wie es dem Darlegungserfordernis entsprechen würde - eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Frage des revisiblen Rechts formuliert, die höchstrichterlich noch ungeklärt ist und die für das angestrebte Revisionsverfahren entscheidungserheblich wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 Nr. 26 S. 14).
  • BFH, 17.09.1997 - X S 14/96
    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Die genannte Vorschrift setzt voraus, dass die Partei in gesetzeswidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung gegen prozessuale Vorschriften verstoßen hat und dadurch der Partei die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. zu § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO a.F. BFH, Beschluss vom 17. September 1997 - X S 14/96 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgt nämlich noch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen im Einzelnen zu bescheiden (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens (§ 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO) kann dies in Betracht kommen, wenn Eigentümlichkeiten der Streitsache eine persönliche Anhörung der Partei erforderlich machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307 ).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2001 - BVerwG 5 B 105.00 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 1 f. m.w.N.) muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsmäßig besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf wesentliche Vorgänge in der mündlichen Verhandlung ausschließen.
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

    Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens;

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 289/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Weiterhin hat die Besetzungsrüge darzulegen, was während dieser Zeit in der mündlichen Verhandlung geschehen ist und welche für die Entscheidung wichtigen Vorgänge der Richter nicht hat erfassen können (zu Fällen des "schlafenden Richters" vgl BSG Beschluss vom 18.3.2014 - B 12 R 37/13 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 29.8.2012 - B 13 R 41/12 B - BeckRS 2012, 73507 RdNr 13; BVerwG Beschluss vom 22.5.2006 - 10 B 9/06 - Buchholz 310 Ziff 1 VwGO Nr. 45; BVerwG Beschluss vom 17.12.2003 - 4 BN 54/03 - Buchholz 406.11 § 165 BauGB Nr. 13; BVerwG Beschluss vom 13.6.2001 - 5 B 105/00 - Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 38 mwN; vgl auch Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 515) .
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    b) Weiter hat der Kläger mit seinem Vortrag, dass jeweils allein der Vorsitzende Richter am Finanzgericht A und die Berichterstatterin während der Wortbeiträge dieser beiden Richter zu sehen waren, auch hinreichend dargelegt, was während der mündlichen Verhandlung geschehen ist, als die Richterbank nicht vollständig zu sehen war (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG-Beschluss vom 22.05.2006 - 10 B 9/06, NJW 2006, 2648, unter 1.a).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung;

    Er verpflichtet das Gericht aber nicht, in der zu treffenden Entscheidung auf jedwedes Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich einzugehen und dieses im Einzelnen zu bescheiden, namentlich wenn es das Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen durfte (stRspr, vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 und vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - NVwZ 2008, 1027 , jeweils m.w.N.).
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