Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.07.2000 - 10 B 99.1889   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 3; AuslG § 47 Abs. 3 S. 1; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 2
    D (A), Türken, Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Straftäter, Drogendelikte, Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Wiederholungsgefahr, Ermessen, Generalprävention, Europäisches Niederlassungsabkommen, Assoziationsabkommen EWG/Türkei, Stillhalteklausel

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (11)  

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 18 B 116/01  
    vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.1889, InfAuslR 2000, 425; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juli 2000 - L 12 AL 1437/98 -, InfAuslR 2000, 481.

    vgl. in diesem Sinne auch Rittstieg, Anmerkung zu BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.1889 -, InfAuslR 2000, 428; ebenso der vom Antragsvorbringen bemühte und insoweit wohl missverstandene Gutmann, Die Standstill-Klausel im Assoziationsrecht, InfAuslR 2000, 318.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2001 - 13 S 2500/00  

    Ausweisung türkischer Straftäter

    In dem in der Antragsbegründung erwähnten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12.7.2000 (- 10 B 99.1889 -, NVwZ-Beilage I 12/2000, S. 148-150 = AuAS 2000, 231-234 = InfAuslR 2000, 425) wird nicht beachtet, dass Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls lediglich für die Ausübung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit im Sinne des EG-Vertrages gilt.
  • VG Sigmaringen, 22.05.2001 - 4 K 2634/00  

    Ausweisung türkischer Straftäter

    Die Vorschriften in § 47 AuslG über die Regel-Ausweisung sind grundsätzlich auch auf türkische Staatsangehörige anwendbar (anders wohl BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2000, 10 B 99.1889).

    Diese Vorschrift ist dem eindeutigen Wortlaut nach nur auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, mithin auf Selbständige anwendbar (VGH Mannheim, Beschluss vom 14. März 2001, 10 S 536/01; Rittstieg, Anmerkung zu BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2000, 10 B 99.1889, InfAuslR 2000, 428).

mehr
  • VG Oldenburg, 11.12.2002 - 11 A 1784/01  

    Ist-Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Ist-Ausverweisung; Türke;

    Wegen des Verschlechterungsverbots ("Stillhalteklausel") in Art. 41 des Zusatzprotokolls zum Assoziationsabkommen EWG/Türkei komme nicht die schärfere Vorschrift des § 47 Abs. 1 AuslG 1990 zur Anwendung, sondern allenfalls eine Ermessenausweisung nach §§ 45, 46 AuslG 1990, die der seinerzeit geltenden Vorgängervorschrift des § 10 AuslG 1965 ähnele (vgl. BayVGH, Urteil vom 12. Juli 2000 - 10 B 99.1889 - AuAS 2000, 231).

    Dies wird in dem vom Kläger benannten Urteil des Bayrischen VGH (Urteil vom 12. Juli 2000 - 10 B 99.1889 - AuAS 2000, 231) verkannt.

  • OVG Berlin, 13.04.2004 - 8 N 59.02  

    Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz,

    Denn seine auf das Urteil des Bayerischen VGH vom 12. Juli 2000 - 10 B 99.1889 - (InfAuslR 2000, 425) gestützte Annahme ist durch das eine Verletzung der Stillhalteklauseln überzeugend verneinende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2002 (- 1 C 21.00 - BVerwGE 116, 55 ff.) überholt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2001 - 18 A 2065/96  
    den Senatsbeschluss vom 29. Januar 2001 - 18 B 116/01 -, AuAS 2001, 137; vgl. im Übrigen auch OVG NRW, Urteil vom 13. Juni 2001 - 17 A 5552/00 - ist - u. a. auch in Würdigung des vom Kläger angeführten Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.1889 -, InfAuslR 2000, 425 - bereits geklärt, dass weder Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls noch die nahezu wortidentische Bestimmung des Art. 13 ARB 1/80 die Anwendung der Bestimmungen über die Ist-Ausweisung generell sperren.
  • BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 56.07  
    Soweit die Beschwerde im Übrigen in der Sache auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Juli 2000 ( 10 B 99.1889 InfAuslR 2000, 425) verweist, übersieht sie, dass diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. Februar 2002 ( BVerwG 1 C 21.00 BVerwGE 116, 55) aufgehoben und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen worden ist.
  • VG Kassel, 21.12.2000 - 4 G 2114/00  

    § 47 Abs 1 AuslG, § 47 Abs 3 AuslG

    Daher unterliegt er in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlass des Widerspruchsbescheides am 06.11.2000 nicht dem Schutzbereich des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzabkommens, der nur die Niederlassungsfreiheit für selbständige Erwerbstätige, nicht jedoch auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer regelt (vgl.: Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1993, Az.: 12 TH 776/93 in EZAR 020 Nr. 3; anderer Ansicht wohl Bay. VGH, Urteil vom 11.07.2000, Az.: 10 B 99.1889 in InfAuslR 2000, S. 425).
  • VG Gießen, 15.03.2001 - 7 G 4142/00  

    Regelausweisung oder Ist-Ausweisung straffälliger türkischer Arbeitnehmer

    Da der Antragsteller zu 1) vor seiner Inhaftierung als Arbeitnehmer in Deutschland tätig gewesen ist, könnte sich nach Auffassung der Kammer eine Nichtanwendbarkeit der Ausweisungsvorschriften der § 45 ff. AuslG allenfalls aus Artikel 13 ARB 1/80 ergeben (a. A. wohl Bay.VGH, 11.07.2000 - 10 B 99.1889 - InfAuslR 2000, 425).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 18 A 4818/00  
    ist nämlich - u. a. auch in Würdigung des im Zulassungsverfahren angeführten Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.1889 -, InfAuslR 2000, 425 - bereits grundsätzlich geklärt, dass weder Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls noch die - insoweit grundsätzlich ebenfalls in Betracht kommende - nahezu wortidentische Bestimmung des Art. 13 ARB 1/80 die Anwendung der in § 47 Abs. 1 AuslG enthaltenen Bestimmungen über die Ist- Ausweisung auf türkische Staatsangehörige wie den Antragsteller generell sperren.
  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03  

    D (A), Türken, Visum, Schengenvisum, Verlängerung, verspäterer Antrag,

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