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   BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05   

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BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 (https://dejure.org/2005,4330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz - Frischwasserbezug eines Grundstücks als Indikator für die Menge des von dort eingeleiteten Niederschlagswassers - Prüfungsumfang der Gemeinde ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    3 Die Antragstellerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1985 (BVerwG 8 B 11.84 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53) den Rechtssatz, die Erhebung von Entwässerungsgebühren nach dem Frischwassermaßstab für eine Mischkanalisation sei stets unzulässig, sofern die Niederschlagswasserbeseitigung erhebliche Kosten verursache.

    Beide Grundsätze fordern in Verbindung miteinander, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Benutzung bemessen wird, sodass bei etwa gleicher Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren bezahlt werden (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1985 BVerwG 8 B 11.84 a.a.O. S. 39 m.w.N.).

    Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens kann nicht gefordert werden, dass der zweckmäßigste, vernünftigste, gerechteste oder wahrscheinlichste Maßstab angewendet wird (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 BVerwG 7 C 4.76 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 39; Beschluss vom 25. März 1985 BVerwG 8 B 11.84 a.a.O. S. 39).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 BVerwG 8 N 3.93 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Wegen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten Ermessens kann nicht gefordert werden, dass der zweckmäßigste, vernünftigste, gerechteste oder wahrscheinlichste Maßstab angewendet wird (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1977 BVerwG 7 C 4.76 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 37 S. 39; Beschluss vom 25. März 1985 BVerwG 8 B 11.84 a.a.O. S. 39).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass ein solcher Verstoß allenfalls dann einen Revisionszulassungsgrund begründen kann, wenn er dem Verfahrensrecht zuzurechnen ist, was nur bei Verstößen in Betracht zu ziehen ist, die sich auf die tatsächliche Würdigung beschränken, die rechtliche Subsumtion hingegen unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 28.89 BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Entsprechend dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ist insoweit eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage zu formulieren und anzugeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Die nach Art. 3 Abs. 1 GG anzustrebende Belastungsgleichheit gewährleistet insoweit zugleich ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gebührenhöhe (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2001 BVerwG 9 B 50.01 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 17).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05
    Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die Vorinstanz sich in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu rechtfertigen, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fällen dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 BN 2.05 - Juris; Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - NVwZ 1987, 231; Beschluss vom 19.08.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36).
  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Nach den - zumindest entsprechend anzuwendenden - Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit sind Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem erhebungstechnischen Vorteil der Typisierung steht und die Zahl etwaiger "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17/15 -, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2/05 -, juris, Rn. 8, jeweils m.w.N.; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 35 ).
  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

    Vielmehr sind Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen zulässig, solange die dadurch entstehende Ungleichbehandlung noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht (s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 53 S. 39, vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - juris Rn. 8 und vom 20. September 2007 - 9 BN 2.07 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 105 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 24.11.2005 - 6 K 1922/04

    Zur Heranziehung zu Abwassergebühren

    Vor dem Hintergrund der auch den Beteiligten im Einzelnen bekannten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 08.06.1976, KStZ 1977, 10, Urt. v. 26.10.1977, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühr Nr. 37, Beschl. v. 25.03.1985, NVwZ 1985, 496, Urt. v. 01.08.1986, NVwZ 1987, 231, Beschl. v. 28.03.1995, NVwZ-RR 1995, 594, Beschl. v. 27.10.1998 - 8 B 137/98 -, Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2/05 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1983, VBlBW 1984, 346, Urt. v. 07.10.2004 - 2 S 2806/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.06.2004, NVwZ-RR 2005, 279; VG Freiburg, Urt. v. 27.05.1999 - 3 K 2421/97 -, Urt. v. 10.12.2003 - 7 K 420/02 - siehe daneben auch Gössl, Zur Berücksichtigung der Kosten der Regenwasserbeseitigung im Rahmen der Abwassergebührenbemessung, BWGZ 2003, 408 ff. und Cosack, Juristische Grundlagen bei der Erhebung einer getrennten Abwassergebühr, KStZ 2002, 1 ff.) und nach der Heranziehung der von der Beklagten zur mündlichen Verhandlung vorgelegten Globalberechnung für die Kanalisation und Trinkwasserversorgung der Stadt Eppelheim zweifelt das Gericht nicht an der Rechtmäßigkeit des von der Beklagten zur Bemessung der Abwassergebühr einschließlich des auf die Entsorgung des Niederschlagswassers anfallenden Gebührenanteils herangezogenen sogenannten Frischwassermaßstabs.

    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2.05 -).

    Hierauf kommt es indes bei der Betrachtung der dem Regeltyp der Bebauung widersprechenden Ausnahmen auch nach der jüngsten zu der einschlägigen Problematik ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2/05 -) gerade nicht an.

  • VG Stuttgart, 21.03.2006 - 11 K 4971/04

    20-Kubikmetergrenze bei Abwassereinleitung einer Metzgerei; abwasserrechtliche

    Die nach Art. 3 Abs. 1 GG anzustrebende Belastungsgleichheit gewährleistet insoweit zugleich ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Wert der Leistung und der Gebührenhöhe (BVerwG, Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2/05 -, zit nach ; Beschl. vom 5.11.2001 - 9 B 50.01 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 17).

    Denn Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering ist (BVerwG, Beschl. v. 19.09.2005 - 10 BN 2/05 -, .a.a.O. und Beschl. vom 28.03.1995 - 8 N 3.93 -, NVwZ-RR 1995, 594 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 9 A 281/05

    Regenwassergebühr und Zisterne

    OVG NRW, Beschluss vom 3.5.2004 - 9 A 2646/03 -, m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19.9.2005 - 10 BN 2.05 -, juris.
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Dabei rechtfertigt der Grundsatz der Typengerechtigkeit die Gleichbehandlung ungleicher Fälle aber nur so lange, soweit die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den erhebungstechnischen Vorteilen der Typisierung steht und die Zahl der Ausnahmen gering bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 -10 BN 2.05-, zitiert nach Juris).
  • VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 1413/03

    Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, a.a.O.; vom 26. Januar 1973 - 7 B 21.72 -, KStZ 1973, 92; vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129, 130 und vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - (Juris).

    Auch wenn aus der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 12 % nicht (zwangsläufig) geschlossen werden kann, dass der vom Satzungsgeber gewählte einheitliche Frischwassermaßstab gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, vgl. klarstellend zum Verständnis der Geringfügigkeitsgrenze: BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - a.a.O., ist gleichwohl die vom Rat der Gemeinde O. beschlossene Maßstabsregelung des Frischwasserbezuges nichtig.

  • VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 1399/03

    Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, a.a.O.; vom 26. Januar 1973 - 7 B 21.72 -, KStZ 1973, 92; vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129, 130 und vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - (Juris).

    Auch wenn aus der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 12 % nicht (zwangsläufig) geschlossen werden kann, dass der vom Satzungsgeber gewählte einheitliche Frischwassermaßstab gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, vgl. klarstellend zum Verständnis der Geringfügigkeitsgrenze: BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - a.a.O., ist gleichwohl die vom Rat der Gemeinde O. beschlossene Maßstabsregelung des Frischwasserbezuges nichtig.

  • VG Aachen, 08.09.2006 - 7 K 2481/04

    Abwassergebühren in Niederzier rechtswidrig

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, a.a.O.; vom 26. Januar 1973 - 7 B 21.72 -, KStZ 1973, 92; vom 25. März 1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129, 130 und vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - (Juris).

    Auch wenn aus der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 12 % nicht (zwangsläufig) geschlossen werden kann, dass der vom Satzungsgeber gewählte einheitliche Frischwassermaßstab gegen das Äquivalenzprinzip verstößt, vgl. klarstellend zum Verständnis der Geringfügigkeitsgrenze: BVerwG, Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2.05 - a.a.O., ist gleichwohl die vom Rat der Gemeinde O. beschlossene Maßstabsregelung des Frischwasserbezuges nichtig.

  • VG Weimar, 25.11.2009 - 3 K 636/08

    Beruhen eines Abwassergebührenbescheids auf einer rechtswidrigen und damit

  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2019 - 2 LB 17/17

    Altersdiskriminierung; Altersstudiengebühren; Seniorenstudiengebühren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 9 A 763/15
  • OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 68/13

    OVG entscheidet über die Rechtmäßigkeit der getrennten Erhebung von Gebühren für

  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 423/18

    (Heranziehung zur Gebühr für Benutzung einer gemeindlichen Unterkunft -

  • VG Cottbus, 03.03.2011 - 6 K 351/09

    Beitragsmaßstab bei der Heranziehung zum Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 15 A 1039/07

    Studiengebührenfreiheit für einen Masterstudiengang Informatik im Anschluss an

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2022 - 9 E 932/21

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren i.R.d.

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 10 LA 13/08

    Verpflichtung der Tierseuchenkasse zur Regelung der Beiträge für nicht zu

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2012 - 13 LC 73/10

    Verstoß gegen höherrangiges Recht durch Anknüpfung der nach dem Grad der

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 20 N 16.1422

    Anwendung des Frischwassermaßstabes auf Niederschlagswassergebühr

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 80/04

    Beitrag zur Tierseuchenkasse - Beitragssatzung 2003 -; keine Pflicht zu

  • VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 39/15

    Beitragspflicht; Bestimmtheitsgebot; Gesamtschuldner; Rechtsnachfolger; Satzung;

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 10 KN 155/06

    Rechtmäßigkeit der in der Beitragssatzung der Niedersächsischen Tierseuchenkasse

  • BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 3.05

    Gebührenkalkulation als notwendige Aufklärungsmaßnahme - Versagung rechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 3137/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2007 - 15 A 1540/05

    Gewährung von Hochschulleistungen nach dem Studienkonten- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2008 - 15 A 1932/05

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Studiengebühren; Lebensalter als ein die

  • VG Ansbach, 11.03.2008 - AN 1 K 07.01382

    Niederschlagswassergebühr, Rigole als Teil der öffentlichen

  • VG Lüneburg, 08.10.2014 - 5 A 113/13

    Erschwernisbeitrag; versiegelte Fläche; Flächenbeitrag; Gewässerunterhaltung;

  • VG Köln, 15.05.2018 - 14 K 5451/16
  • VG München, 10.10.2008 - M 6a K 07.4350

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Studentin; Lebensunterhalt durch

  • VG Mainz, 27.10.2010 - 3 K 1334/09

    Erschließungsbeitrag: Unterschiedliche Vollgeschosszuschläge bei im Wesentlichen

  • VG Stade, 17.03.2010 - 1 A 412/08

    Berichtigung eines offensichtlich unrichtigen Urteilstenors

  • VG Stade, 24.03.2009 - 1 A 1239/08

    Anlage zu § 101 Abs. 3 S. 4 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) als verlässliche

  • VG Stade, 24.03.2009 - 1 A 1098/08

    Heranziehung zu einem Wasserverbandsbeitrag für stark versiegelte Flächen;

  • VG Bremen, 30.06.2023 - 2 K 481/16

    Niederschlagswassergebühren, "Freiburger Modell", Urteil vom 30.06.2023 -

  • VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 1 K 12.00351

    Unzulässiger Gebührenmaßstab einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

  • VG Gera, 30.09.2009 - 2 K 20/07

    Benutzungsgebührenrecht

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