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   BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06   

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BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06 (https://dejure.org/2007,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 (https://dejure.org/2007,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 (https://dejure.org/2007,1934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1
    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, Altanschließer, Neuanschließer, Beitrag, Heranziehungsverfahren, Beitragsdifferenzierung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Gleichheitssatz.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Übergang einer gemeindlichen Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband; Beachtung der Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips für die Erhebung kommunaler Beiträge; Fehlen einer Gesamtrechtsnachfolge oder Sonderrechtsnachfolge ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, Altanschließer, Neuanschließer, Beitrag, Heranziehungsverfahren, Beitragsdifferenzierung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Gleichheitssatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 955
  • DVBl 2007, 709 (Ls.)
  • DÖV 2007, 753
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45) entschieden hat, kann dem Gleichheitssatz in einer solchen Fallgestaltung nicht nur dadurch Rechnung getragen werden, dass der Satzungsgeber unterschiedliche Gebührensätze vorsieht, die die unterschiedlichen Vorleistungen der Nutzer berücksichtigen.

    Zwar wird ein insoweit möglicher Billigkeitsausgleich grundsätzlich nur für Einzelfälle in Betracht kommen (Urteil vom 16. September 1981, a.a.O. S. 17), weil ihre Besonderheiten durch differenzierte Beitragssätze regelmäßig nicht angemessen erfasst werden können.

    Das Heranziehungsverfahren ist in besonderer Weise geeignet, den individuellen Umständen der Altanschließer in angemessener, allerdings auch - unter entsprechender Beachtung der Vorgaben des Urteils vom 16. September 1981 (a.a.O.) - typisierender und pauschalierender Weise gerecht zu werden.

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz (hierzu etwa Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 8) ebenso wie das Äquivalenzprinzip (hierzu z.B. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 28.86 - NVwZ 1988, 159 ) dem Satzungsgeber bei der vom Antragsteller beanstandeten Bemessung von Beiträgen nur sehr weite Grenzen setzt, die insbesondere nicht mit denjenigen des von der Beschwerde hervorgehobenen landesrechtlichen Vorteilsprinzips identisch sind (hierzu etwa Beschlüsse vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31 - 32.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Soweit die Beschwerde eine Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rügt, fehlt es bereits an einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Darlegung eines derartigen Zulassungsgrundes (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Denn dem Antragsteller fehlt insoweit das Rechtsschutzbedürfnis, weil eine Unwirksamkeitserklärung der gebührenrechtlichen Vorschriften durch das Normenkontrollgericht für den Antragsteller keinen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil bringt (vgl. zu diesem Kriterium VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 2 S 1019/02 - NVwZ-RR 2004, 286 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99

    Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Dennoch hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag hinsichtlich des Gebührenteils der Satzung zu Recht und mithin ohne Verfahrensmangel (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259) als unzulässig abgelehnt.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Denn die Zulassung der Grundsatzrevision ist nur gerechtfertigt, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht jedoch dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 28.86

    Entwässerungsgebühren - Betragsbemessung - Grundstücksfläche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichheitssatz (hierzu etwa Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 8) ebenso wie das Äquivalenzprinzip (hierzu z.B. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 28.86 - NVwZ 1988, 159 ) dem Satzungsgeber bei der vom Antragsteller beanstandeten Bemessung von Beiträgen nur sehr weite Grenzen setzt, die insbesondere nicht mit denjenigen des von der Beschwerde hervorgehobenen landesrechtlichen Vorteilsprinzips identisch sind (hierzu etwa Beschlüsse vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 31 - 32.96 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 37 S. 5).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Dass die vom Antragsteller angestrebte Klärung bestimmter Rechtsfragen ihm in zukünftigen Rechtsstreitigkeiten nützlich sein könnte, vermag das Rechtsschutzbedürfnis im vorliegenden Verfahren nicht zu begründen, weil dem Normenkontrollverfahren eine solche abstrakte Funktion fremd ist (Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06
    Denn der Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung und in Auslegung irrevisiblen Landesrechts, die einen Verstoß gegen § 139 BGB (vgl. etwa Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 CN 6.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 3 S. 15 m.w.N.) nicht erkennen lässt, von der Teilbarkeit gebühren- und beitragsrechtlicher Satzungsregelungen aus.
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend entschieden, dass die Anforderungen des Gleichheitssatzes ebenso wie die des Äquivalenzprinzips bei einem Wechsel des Einrichtungsträgers auch dann zu beachten sind, wenn der neue Einrichtungsträger weder Gesamt- noch Sonderrechtsnachfolger des bisherigen Trägers der Einrichtung geworden ist (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 10).

    Der Nutzer einer öffentlichen Einrichtung, deren Rechtsträgerschaft von einer Vielzahl von Gemeinden mit unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen und Gebühren- oder Beitragsregelungen auf einen kommunalen Zweckverband übergegangen ist, kann vom Normgeber nicht den Erlass von Regelungen beanspruchen, die seine Belastungsgleichheit im Vergleich zu allen anderen Nutzern oder Nutzergruppen "centgenau" sicherstellen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Nr. 49 Rn. 9 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb von der Annahme des Berufungsgerichts auszugehen, dass die Zweckverbandsgründung hier zu einer neuen Anlage im beitragsrechtlichen Sinne geführt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2019 - 9 N 7.19 - nicht veröff.; Anhörungsschreiben vom 18. September 2019; vgl. zu einem derartigen Trägerwechsel auch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 6 ff.).

    In Betracht kommen neben der im erstinstanzlichen Urteil vorgenommenen Anrechnung hypothetisch festsetzungsverjährter Beiträge eine anderweitige Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im Rahmen des Heranziehungsverfahrens oder die Festlegung eines niedrigeren Beitragssatzes für Beitragspflichtige, zu deren Gunsten gegenüber dem früheren Einrichtungsträger hypothetische Festsetzungsverjährung eingetreten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11 f. zur Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitssatzes).

    Schließlich rechtfertigt auch der in der Rechtsprechung angeführte Umstand, dass die Möglichkeit, den geleisteten Herstellungsbeitrag für die frühere Einrichtung zur Vermeidung eines Verfassungsverstoßes zurückzuzahlen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11 zu Äquivalenzprinzip und Gleichheitssatz), in den Fällen der hypothetischen Festsetzungsverjährung nicht besteht (VG Potsdam, Urteil vom 4. Juli 2019 - 8 K 2037/15 - juris Rn. 36 ff.), die Ungleichbehandlung nicht.

    Insoweit verbleibt dem Einrichtungsträger - in den Grenzen des Landesrechts - grundsätzlich eine weite Ausgestaltungsbefugnis, bei der auch die Belastungsgleichheit im Vergleich zu allen anderen Nutzern oder Nutzergruppen nicht "centgenau" sichergestellt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).

  • BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22

    Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des

    Nicht verhältnismäßig ist die Ungleichbehandlung schließlich, soweit sie damit begründet wird, dass in Fällen, in denen Anschlussbeiträge wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht gezahlt wurden, die Möglichkeit ausscheide, beim Übergang von einer Beitrags- zu einer Gebührenfinanzierung gezahlte Beiträge zurückzuerstatten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 âEURŒ- 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11), weil nicht zurückgezahlt werden müsse, was nicht gezahlt worden sei (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. August 2017 - 9 S 20.16 - juris Rn. 11 und vom 13. August 2019âEURŒ - 9 A 10.17 - juris Rn. 18; Urteil vom 13. August 2019 - 9 A 5.17 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 22.10

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 9; Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 158 S. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Dem landesrechtlichen Vorteilsbegriff werden bundesrechtlich durch den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip sehr weite Grenzen gezogen (so BVerwG, Beschl. v. 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Beschl. v. 22. März 2007 - 10 BN 5.06 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 47.07

    Filmförderung; Filmförderungsanstalt; Filmabgabe; Filmbeiträge; Kinowirtschaft;

    Dabei bedeutet Abgabengerechtigkeit insbesondere Belastungsgleichheit (vgl. Urteile vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 94 S. 9 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 158 S. 29 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - BVerwG 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

    Dem landesrechtlichen Vorteilsbegriff werden bundesrechtlich durch den Gleichheitssatz und das Äquivalenzprinzip nur sehr weite Grenzen gezogen (BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 21), die hier allein durch die Annahme, dass überhaupt ein - nochmaliger - Herstellungsbeitrag in Betracht kommt, nicht überschritten werden (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11 zu der bindenden Auslegung, dass das Landesrecht eine erneute Beitragserhebung durch einen neuen Einrichtungsträger zulässt).

    Eine einschränkende Auslegung des Einrichtungs- und Vorteilsbegriffs im Hinblick auf das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz ist nicht veranlasst, weil diese Grundsätze - ebenso wie weitere bundesverfassungsrechtliche Maßstäbe - auch dann weiterhin zu beachten sind, wenn es zu einem Wechsel des Trägers der öffentlichen Einrichtung gekommen ist, und ihnen auch durch den neuen Einrichtungsträger auf unterschiedliche Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 10 ff., dazu näher unter b); die Frage der Einrichtungsidentität hat dabei keine Bedeutung.

    Dem Satzungsgeber steht es nicht zu, durch die formale Ausgestaltung des Übergangs der öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger die Anwendbarkeit verfassungsrechtlicher Maßstäbe zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 10).

    Hinsichtlich der Art und Weise, wie dieser Vertrauensposition im Einzelnen Rechnung getragen wird, steht dem Beklagten grundsätzlich eine weite Ausgestaltungsbefugnis zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 49 Rn. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Dementsprechend kann der Nutzer einer öffentlichen Einrichtung, deren Rechtsträgerschaft von einer Vielzahl von Gemeinden mit unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen und jeweils eigenständigen Gebühren- und/oder Beitragsregelungen auf einen kommunalen Zweckverband übergegangen ist, vom Normgeber nicht den Erlass von Regelungen beanspruchen, die seine Belastungsgleichheit im Vergleich zu allen anderen Nutzern bzw. Nutzergruppen "centgenau" sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris, Rn. 9).

    Deswegen sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes ebenso wie die des Äquivalenzprinzips (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 67/09 -, juris, Rn. 45) auch dann zu beachten, wenn der neue Einrichtungsträger weder Gesamt- noch Sonderrechtsnachfolger des bisherigen Trägers der öffentlichen Einrichtung geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris, Rn. 10).

    Weiterhin besteht die Möglichkeit, den gebotenen Belastungsausgleich im Rahmen des Heranziehungsverfahrens zu bewirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris, Rn. 11).

  • VG Cottbus, 25.04.2017 - 6 K 852/14

    Heranziehung zu einem Trinkwasseranschlussbeitrag; Eintritt der

    Sie belassen dem Satzungsgeber hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten, um gerade in komplizierten Fallkonstellationen zu praktikablen Lösungen zu gelangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, juris Rz. 9).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5/06 -, Rn. 10, juris) ist geklärt, dass es dem Satzungsgeber nicht zusteht, durch die formale Ausgestaltung des Übergangs der öffentlichen Einrichtung auf einen anderen Einrichtungsträger die Anwendbarkeit verfassungsrechtlicher Maßstäbe zu verhindern.

    Allerdings steht es dem nunmehr zuständigen Träger an sich frei, wie er dem Äquivalenzprinzip Rechnung trägt (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007, a.a.O., juris Rz. 11).

    Vorliegend hat sich der Beklagte in Fällen, in denen ein Grundstück noch vor Beitritt zum Zweckverband von einer Gemeinde veranlagt (und der Beitrag bezahlt) worden war, dafür entschieden, auf der Heranziehungsebene die Zahlung des früheren Beitrags auf die neue Beitragsschuld insofern gleichsam pauschal "anzurechnen", dass der jeweilige Eigentümer vom Beklagten nicht erneut zu einem Beitrag herangezogen wird (vgl. dazu, dass die Belastungsgleichheit der Abgabenpflichtigen verschiedener Gruppen nicht "centgenau" sein muss, um dem Gleichheitssatz und dem Äquivalenzprinzip zu genügen: BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007, a.a.O., juris Rz. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - 9 A 77.05

    Normenkontrolle einer Gebührensatzung für leistungsbezogene

    Zahlt der Einrichtungsträger im Fall einer Umstellung auf eine reine Gebührenfinanzierung die von den Nutzern geleisteten Beiträge nicht zurück, ergibt sich aus den dargestellten Grundsätzen die Pflicht, in der Satzung entsprechend unterschiedliche ("gespaltene") Gebührensätze festzusetzen oder den Ausgleich durch eine Billigkeitsregelung im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (Gebührenerlass) vorzunehmen (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003, a.a.O.; ferner zum vergleichbaren Finanzierungssystem des KAG NW OVG NW, Urteile vom 17. September 1980 - 2 A 1653/79 - DVBl. 1981, 831, und vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVBL 1990, 99; vgl. zu den bundesrechtlichen Vorgaben auch BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - 10 BN 5.06 - Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 48/81 - DVBl 1982, 76).

    Der Antragsteller übersieht zudem, dass sich das von ihm in Abrede gestellte Erfordernis einer differenzierten Gebührenerhebung im vorliegenden Fall auch bei einer Beibehaltung des bisherigen Finanzierungssystems unter dem Blickwinkel des landesrechtlichen Gebotes der Abgabengerechtigkeit und des Gleichheitssatzes ergeben könnte, soweit die durch eine undifferenzierte Gebührenerhebung hervorgerufene Ungleichbehandlung zwischen den nicht beitragsbelasteten Nutzern einerseits und den beitragsbelasteten Nutzern andererseits eine nicht mehr durch die Grundsätze der Verwaltungspraktikabilität und der Typengerechtigkeit zu rechtfertigende Quantitätsgrenze überschreiten würde (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007, a.a.O; Urteil vom 16. September 1981, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07

    Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Anforderungen des Gleichheitssatzes und des Äquivalenzprinzips an die Erhebung kommunaler Beiträge auch dann zu beachten, wenn eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung auf einen kommunalen Abwasserverband übergeht, ohne dass der neue Einrichtungsträger Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolger der Gemeinde wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und vorgehend BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - zitiert nach Juris).

    Der gebotene Belastungsausgleich kann vielmehr auch im Rahmen des Heranziehungsverfahrens (z. B. durch Erlass oder Teilerlass) bewirkt werden, wenn von Differenzierungen der Beitragsregelungen aus Gründen kaum zu bewältigender Regelungskomplexität Abstand genommen wird (hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und Urteil vom 16.09.1981 - 8 C 48.81 - a. a. O.).

    Die Vermeidung einer Doppelbelastung kann aber beispielsweise auch auf die Weise geschehen, dass der frühere Aufgabenträger die von ihm vor dem Trägerwechsel erhobenen und noch nicht verbrauchten Beiträge zurückzahlt oder der neue Aufgabenträger sich - wie offenbar der Antragsteller - zu einer Verrechnung der früher erhobenen Beiträge mit den von ihm künftig zu erhebenden Beiträgen bereit erklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2007 - 10 BN 5.06 - und BayVGH, Urteil vom 29.06.2006 - 23 N 05.3090 - m. w. Nw.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

  • VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten

  • VG München, 24.09.2009 - M 10 K 08.6067

    Entwässerung; Wechsel des Einrichtungsträgers; Herstellungsbeitrag;

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 23.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 24.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 25.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 26.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14

    Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 5.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 50.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 48.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 49.07

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • BVerwG, 16.06.2011 - 9 BN 4.10

    Straßenbaubeitrag; Beitrag; Vorteil; Möglichkeit der Inanspruchnahme; Steigerung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 4 M 131/17

    Beitragspflicht bei Wechsel des Trägers einer leitungsgebundenen Einrichtung

  • OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13

    Zum Verbot der Doppelbelastung bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen

  • VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 L 84/20
  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 27.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2018 - 9 N 89.16

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 28.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 29.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 9 N 50.19

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Rechtsgrund für die Befugnis

  • VG Meiningen, 08.07.2015 - 5 K 67/11

    Gründung eines Zweckverbands vor der Gründungssatzung; Beitragserhebung einer

  • VG Cottbus, 22.10.2019 - 6 L 289/19

    Schmutzwasserbeitrag

  • BVerwG, 23.02.2011 - 6 C 30.10

    Filmabgabe verfassungsgemäß

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 8.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 1716/14

    Erhebung von Kanalanschlußbeiträge; hypothetische Festsetzungsverjährung;

  • VG München, 16.12.2010 - M 10 K 10.3747

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rechtsausführungen in Urteilsgründen keine neuen

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 9.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • VG Cottbus, 16.08.2021 - 6 K 734/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 6.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • VG Cottbus, 26.08.2021 - 6 K 950/19
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen

  • VG Potsdam, 22.06.2016 - 8 K 2979/14

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 7.08

    Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 9 N 142.16

    Schmutzwasseranschlussbeitragheranziehung in Brandenburg; Gesetzesänderung und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 1.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • BVerwG, 24.04.2008 - 9 B 4.08
  • OVG Thüringen, 27.02.2018 - 4 EO 839/17

    Kanalanschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; Vermeidung einer unzulässigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2018 - 9 N 47.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2018 - 9 N 43.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • VG Potsdam, 06.01.2020 - 8 K 2452/16
  • VG Cottbus, 14.05.2020 - 6 K 1723/15
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2020 - 9 S 19.19

    Eilrechtsschutz gegen Erhebung eines Schmutzwasserbeitrages - hypothetische

  • VG Potsdam, 04.05.2017 - 8 L 30/17

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • OVG Sachsen, 26.10.2012 - 5 A 627/10

    Abwasserbeitrag, Globalberechnung, Wechsel des Aufgabenträgers, Wechsel des

  • BVerwG, 31.05.2011 - 9 B 84.10

    Divergenzrüge; fehlerhafte Anwendung eines Rechtssatzes

  • VG München, 17.12.2009 - M 10 K 09.835

    Nebeneinander von Erschließungsvertrag und Beitragserhebung nach dem

  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 4789/16

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 12.01430

    Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei erstmals gültigem

  • VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 2037/15

    Verjährung von Kanalanschlussbeitragsforderungen gegen Altanschließer in

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 9 N 12.18

    Sinn und Zweck des ZwVerbStabG (juris: ZwVerbSichG BB), Heranziehung zu einem

  • VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 14.01740

    Abwasserbeseitigung, Herstellungsbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Verjährungsfrist,

  • VG Cottbus, 13.11.2020 - 6 K 1002/16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 7.17

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2018 - 9 N 93.16

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • VG Cottbus, 23.09.2020 - 6 L 635/19
  • VG Potsdam, 05.12.2019 - 8 K 3801/16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2019 - 9 N 48.19

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 02.07.2019 - 4 L 147/19

    Rechtsmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Trink- und/oder Schmutzwasser

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 9 N 146.16

    Auswirkungen des Stabilisierungsgesetzes (juris: WasZwVerbG BB); Wegfall des

  • VG Potsdam, 22.11.2019 - 8 K 654/17
  • VG Potsdam, 18.11.2019 - 8 K 2367/16

    Beitragserhebung für den Anschluss eines Grundstücks an eine

  • VGH Bayern, 04.08.2010 - 20 BV 09.2923

    Keine sofortige volle Ausgleichspflicht des neuen Trägers einer neugebildeten

  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 5 L 237/21

    Eilantrag gegen die durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

  • VG Magdeburg, 30.11.2015 - 9 A 116/14

    Anschlussbeiträge für gemeindeeigene Grundstücke nach Aufgabenübertragung auf

  • VG Gera, 27.07.2011 - 2 K 2398/09

    Gebührenerhebung für öffentliche Abwasserentsorgung bei fehlendem Satzungsrecht

  • VG Magdeburg, 06.12.2013 - 9 A 19/12

    Erhebung von Grundstücksanschlusskosten für die Unterbrechung der

  • VG München, 17.12.2009 - M 10 K 09.1215

    Herstellungsbeitrag (Kanal); Rückwirkung bei vorangehender Gebührenfinanzierung;

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