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   VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353   

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VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353 (https://dejure.org/2016,13646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2016 - 10 BV 14.2353 (https://dejure.org/2016,13646)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14.2353 (https://dejure.org/2016,13646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 779
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Auch kompetenzrechtliche Fragen sind aufgeworfen; soweit mit der Maßnahme zugleich eine Gewinnabschöpfung beabsichtigt ist, könnte der Bundesgesetzgeber insoweit durch die §§ 73 ff. StGB bereits abschließend von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht haben (vgl. Söllner, DVBl 2013, 598, 599).

    1.2.2.2 Die Frage der Planwidrigkeit kann indes letztlich dahinstehen, weil jedenfalls die für eine Analogie erforderliche vergleichbare Interessenlage zwischen der Sicherstellung von Bargeld und derjenigen einer unkörperlichen Geldforderung nicht besteht (so auch Söllner, a. a. O.; Rachor in Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage 2012, E Rn. 672; a.A. NdsOVG, U. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 32, 33; B. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris Rn. 6 unter Hinweis auf Nr. 3.1 des gemeinsamen Runderlasses des niedersächsischen MI und MJ vom 16.11.2007 - P 22.2-1201-26, Nds. MBl.

    Gleiches gilt auch für das Argument, nur mit einer analogen Anwendung könne vermieden werden, "dass die gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die die Strafprozessordnung... zur Sicherstellung vorhält" (Nds. OVG, U. v. 7.3.2013, a. a. O. Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Art. 25 PAG ermächtigt nicht zur Sicherstellung einer schuldrechtlichen Forderung, auch wenn die Forderung durch Einzahlung von zunächst strafprozessual beschlagnahmten Bargeld auf ein Konto entstanden ist (a. A. zu § 26 Nds. SOG: OVG Lüneburg, U. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris).

    Der Beklagte begründet seine vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassene Berufung im Wesentlichen wie folgt: Art. 25 PAG könne in der vorliegenden Konstellation sehr wohl analog auf Buchgeld angewendet werden" wie die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in nunmehr drei Urteilen (U. v. 2.7.2009 - 11 LC 4/08; U. v. 7.3.2013 - 11 LB 439/13 - ; U. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - jew. juris) zeige; die entsprechende Vorschrift des Niedersächsischen Polizeigesetzes sei wie Art. 25 PAG an den Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes aus dem Jahr 1977 angelehnt.

    1.2.2.2 Die Frage der Planwidrigkeit kann indes letztlich dahinstehen, weil jedenfalls die für eine Analogie erforderliche vergleichbare Interessenlage zwischen der Sicherstellung von Bargeld und derjenigen einer unkörperlichen Geldforderung nicht besteht (so auch Söllner, a. a. O.; Rachor in Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage 2012, E Rn. 672; a.A. NdsOVG, U. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 32, 33; B. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 - juris Rn. 6 unter Hinweis auf Nr. 3.1 des gemeinsamen Runderlasses des niedersächsischen MI und MJ vom 16.11.2007 - P 22.2-1201-26, Nds. MBl.

  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Gegen diese Anforderungen verstößt es, eine fehlende gesetzliche Grundlage im Wege einer Analogie zu gewinnen, d. h. hier die Sicherstellung einer Forderung durch belastenden Verwaltungsakt im Wege der analogen Anwendung von Art. 25 PAG zu ermöglichen (BVerfG, B. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 - NJW 1996, 3146 zur analogen Anwendung einer Aufrechnungsvorschrift gegenüber einem Strafgefangenen).

    Das vom Bundesverfassungsgericht in dieser Entscheidung bestätigte allgemeine Analogieverbot bei hoheitlichen Eingriffen (vgl. Konzak, NVwZ 1997, 872 f.) verlangt vom Gesetzgeber, die einer staatlichen Eingriffsmöglichkeit offen liegende Rechtssphäre des Individuums selbst abzugrenzen, indem er - vergleichbar den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG für Verordnungsermächtigungen - Inhalt, Zweck und Ausmaß der möglichen Eingriffe bestimmt (BVerwG, U. v. 24.8.1990 - 8 C 73.88 - NVwZ 1991, 481).

  • VGH Bayern, 06.02.2014 - 10 CS 14.47

    Offene Erfolgsaussichten; Interessenabwägung; Sicherstellung von Buchgeld; Gefahr

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. Februar 2014 (10 CS 14.47) zurück.

    2007, 1515 zur präventiven Gewinnabschöpfung; i.E. ebenso trotz erheblicher dogmatischer Bedenken: Neuhäuser in BeckOK PolRNds, Nds. SOG § 26 Rn. 20 - 24; offen gelassen: BayVGH, B. v. 6.2.2014 - 10 CS 14.47 - a. a. O.; Alternativvorschlag in Schmidbauer/Steiner, a. a. O., Art. 25 Rn. 56: Umwandlung von Bar-in Buchgeld als Verwertung unter den Voraussetzungen des Art. 27 PAG mit der Folge der Art. 28 Abs. 1 Satz 3, Art. 27 Abs. 3 Satz 4 PAG möglich).

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Auch der Hinweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2012 (1 BvR 22/12, juris) führt nicht weiter, da es hier um die Frage der Ermächtigungsgrundlage für eine polizeiliche Dauerobservation ging, ohne dass diese Maßnahme im Katalog der speziellen Eingriffsbefugnisse nach dem badenwürttembergischen Sicherheitsgesetz aufscheint.
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Darüber hinaus bestehen Zweifel daran, ob eine präventive Sicherstellung des Buchgeldes (noch) nach Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO allein aufgrund der ungeklärten Herkunft der beschlagnahmten Geldscheine zulässig war (vgl. zur Situation einer Sicherstellung von Bargeld, bei dem nach der konkreten Auffindesituation alles für die Herkunft aus Drogengeschäften und eine weitere Verwendung für Drogengeschäfte spricht: BayVGH, B. v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 - juris).
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 732/11

    Unzureichende Substantiierung einer Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Es kann daher die Frage offen bleiben (wie auch in BVerfG, B. v. 24.10.2011 - 1 BvR 732/11 - juris Rn. 15), ob eine Sicherstellung zum Schutz privater Rechte überhaupt auf Art. 25 Nr. 2 PAG gestützt werden kann, wenn der Eigentümer der sichergestellten Sache unbekannt ist und die Sicherstellungsbehörde selbst davon ausgeht, ihn niemals ermitteln zu können, weshalb es letztlich zu einer dauerhaften Entziehung des Geldbetrags zugunsten des Staates kommen würde.
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Aus den genannten Gründen bietet der vorliegende Fall auch keinen Anlass, auf die Diskussion darüber einzugehen, ob die (dauerhafte) Entziehung deliktisch erlangter Geldscheine und die Übertragung des Eigentums daran auf den Staat im Wege der sog. präventiven Gewinnabschöpfung ausgeschlossen ist, weil eine solche ausschließlich Gegenstand des strafrechtlichen Regelungsinstrumentariums der §§ 73 ff. StGB sein könne (so OVG Bremen, U. v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, U. v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 - BVerfGE 105, 135f., womit § 43a StGB i. d. F. v. Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 - BGBl I 1302 ff. - für nichtig erklärt wurde, der eine Vermögensstrafe in Form der Konfiszierung verdächtig erscheinenden Vermögens ohne Nachweis seiner deliktischen Herkunft vorgesehen hat; Rachor in Handbuch des Polizeirechts, a. a. O., E Rn. 689 - 693; Söllner, DVBl. 2009, 1320 f.; vgl. Überblick in Hunsicker, Präventive Gewinnabschöpfung, 3. Aufl. 2014, Anh. 2 S. 307).
  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Aus den genannten Gründen bietet der vorliegende Fall auch keinen Anlass, auf die Diskussion darüber einzugehen, ob die (dauerhafte) Entziehung deliktisch erlangter Geldscheine und die Übertragung des Eigentums daran auf den Staat im Wege der sog. präventiven Gewinnabschöpfung ausgeschlossen ist, weil eine solche ausschließlich Gegenstand des strafrechtlichen Regelungsinstrumentariums der §§ 73 ff. StGB sein könne (so OVG Bremen, U. v. 24.6.2014 - 1 A 255/12 - juris, unter Hinweis auf BVerfG, U. v. 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 - BVerfGE 105, 135f., womit § 43a StGB i. d. F. v. Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 - BGBl I 1302 ff. - für nichtig erklärt wurde, der eine Vermögensstrafe in Form der Konfiszierung verdächtig erscheinenden Vermögens ohne Nachweis seiner deliktischen Herkunft vorgesehen hat; Rachor in Handbuch des Polizeirechts, a. a. O., E Rn. 689 - 693; Söllner, DVBl. 2009, 1320 f.; vgl. Überblick in Hunsicker, Präventive Gewinnabschöpfung, 3. Aufl. 2014, Anh. 2 S. 307).
  • VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08

    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353
    Die Sicherstellung ist kein Dauerverwaltungsakt (zum Begriff: Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 15. Aufl. 2014, § 43 Rn. 40) mit der Folge einer Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts (a.A. VG Braunschweig, U. v. 2.12.2009 - 5 A 25/08 - juris; VG Oldenburg, U. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 - juris Rn. 117 unter Hinweis auf ihre Dauerwirkung), weil das originäre Regelungsziel einer Sicherstellung, eine gegenwärtige Gefahr zu beseitigen, mit der polizeilichen Inbesitznahme der Sache (vgl. Nr. 25.2 Vollz. B.ek zu Art. 25) und deren Überführung in öffentliche Verwahrung erreicht ist; die weiteren Folgen einer Sicherstellung ergeben sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. Art. 26 bis 28 PAG) und beruhen nicht auf der durch den Bescheid verfügten Anordnung (vgl. zur ausländerrechtlichen Ausweisung BVerwG, U. v. 1.4.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 22).
  • VG Oldenburg, 29.06.2010 - 7 A 1634/09

    Sicherstellung; präventive Gewinnabschöpfung

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 14 BV 19.1075

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten einer Gemeinde

    Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) und damit insbesondere der Vorbehalt des Gesetzes erfordern dabei, dass Ermächtigungen der Exekutive zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß im ermächtigenden Gesetz (Befugnisnorm) bestimmt und begrenzt sind; die Eingriffe müssen für den Einzelnen in gewissem Umfang vorhersehbar und berechenbar sein (BayVGH, U.v. 23.2.2016 - 10 BV 14.2353 - VGH n.F. 69, 27 Rn. 21 m.w.N.).

    Gegen diese Anforderungen verstößt es, eine fehlende gesetzliche Grundlage im Wege einer Analogie zu gewinnen, d.h. hier ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht durch belastenden Verwaltungsakt im Wege der analogen Anwendung von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BayNatSchG zu ermöglichen (vgl. BVerfG, B. v. 14.8.1996 - 2 BvR 2088/93 - NJW 1996, 3146 zur analogen Anwendung einer Aufrechnungsvorschrift gegenüber einem Strafgefangenen; BayVGH, U.v. 23.2.2016 - 10 BV 14.2353 - VGH n.F. 69, 27 Rn. 21).

    Angesichts der besagten rechtsstaatlichen Anforderungen (Art. 20 Abs. 3 GG) an eine gesetzliche Grundlage für Grundrechtseingriffe hat vielmehr der Gesetzgeber selbst abzugrenzen, welche Bereiche der Rechtssphäre des Individuums einer staatlichen Eingriffsmöglichkeit unterliegen sollen und Inhalt, Zweck und Ausmaß der möglichen Eingriffe zu bestimmen (BayVGH, U.v. 23.2.2016 a.a.O. m.w.N.).

    Eine Analogie setzt - wie jede Art der gesetzesimmanenten richterlichen Rechtsfortbildung - nicht nur eine "Regelungslücke" im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, sondern darüber hinaus auch eine "vergleichbare Sach- und Interessenlage" (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 5 C 36.13 - NVwZ-RR 2015, 428 Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, U.v. 23.2.2016 - 10 BV 14.2353 - VGH n.F. 69, 27 Rn. 20, 23 ff., 26 ff.).

  • VG Mainz, 26.11.2021 - 1 L 887/21

    Von Polizei beschlagnahmtes Geld wieder herauszugeben

    Sobald das Bargeld in Buchgeld umgewandelt sei, könne es nicht mehr Gegenstand einer präventivpolizeilichen Sicherstellung sein und der Betroffene habe einen Herausgabeanspruch gemäß § 812 Abs. 1 Alt. 2 BGB analog (vgl. Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339; OVG BB, Beschluss vom 16. September 2002 - 1 N 13.00 -, juris, Rn. 11; VG Augsburg, a.a.O. Rn. 26 ff.; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14.2353 - juris, Rn. 18 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 66/19

    Kürzung der Verletztenrente - Schwerstverletzter - 24-Stunden-Intensivpflege -

    Verwaltungsbehörden seien daher nicht befugt, im Wege der analogen Anwendung selbst neue Eingriffstatbestände zu schaffen (vgl. dazu z.B. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 A 721/17 -, Rn. 26, juris unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 14. August 1996 - 2 BvR 2088/93 -, NJW 1996, 3146; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14.2353 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.06.2016 - 10 CS 16.895

    Präventive Sicherstellung von Bargeld

    Auf der Grundlage der im Hauptsacheverfahren (möglicherweise) gewonnenen Erkenntnisse bedarf es dann nicht nur einer Auseinandersetzung mit dem Begriff der "gegenwärtigen Gefahr" (§ 32b ZFdG), sondern unter Umständen auch mit der Frage, ob die dauerhafte Entziehung deliktisch erlangter Geldscheine durch den Staat im Wege der sog. präventiven Gewinnabschöpfung über § 32b ZFdG möglich ist (für die Befugnisnorm des Art. 25. Nr. 1 PAG offen gelassen: BayVGH, U.v. 23.2.2016 - 10 BV 14.2353 - juris Rn. 24 und 30).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 10 B 21.2948

    Keine Umdeutung einer Berufung in einen Berufungszulassungsantrag

    des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit anzuwenden, mit der Folge, dass das wirtschaftliche Interesse, mithin der Wert des sichergestellten Gegenstandes, anzusetzen ist (vgl. BayVGH, U.v. 23.2.2016 - 10 BV 14.2353 - juris Rn. 38).
  • VG Regensburg, 07.01.2020 - RN 4 K 18.1385

    Verwaltungsgerichte, öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, Polizeiliche

    1.2 Da es sich bei der angefochtenen Sicherstellung nicht um einen Dauerverwaltungsakt handelt (vgl. BayVGH Urteil vom 23.2.2016 - 10 Bv 14.2353 Rn. 16 - juris) kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieser Anordnung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses an.
  • VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 721/17

    Kostenerstattung für Entsorgung nicht abgeholter gelber Säcke im öffentlichen

    Verwaltungsbehörden sind nicht befugt, im Wege der analogen Anwendung selbst neue Eingriffstatbestände zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93, NJW 1996, 3146; siehe auch Bayerischer VGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - 10 BV 14.2353 -, juris; a.A. BVerwG, Urteil vom 27.11.2002 - 6 A 4/02.
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