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ArbG Mainz, 09.12.2003 - 10 BV 1687/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 09.12.2003 - 10 BV 1687/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2004 - 8 Ta 8/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2004 - 8 Ta 8/04
Berechnung des Gebührenstreitwerts im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 09.12.2003 - 10 BV 1687/03 - wird auf Kosten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht wies das Begehren des Betriebsrats mit Beschluss vom 01.10.2003 - 10 BV 1687/03 - mit umfassender Begründung zurück.
Auf die Gründe des Beschlusses des Arbeitsgerichts Mainz vom 01.10.2003 - 10 BV 1687/03 - (Bl. 94 - 106 d. A.) wird insoweit Bezug genommen.