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ArbG Mainz, 09.05.2005 - 10 BV 19/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 09.05.2005 - 10 BV 19/05
- ArbG Mainz, 09.05.2005 - 10 BV 19/055
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2005 - 8 Ta 133/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2005 - 8 Ta 133/05
Streitwert im Beschlussverfahren wegen befristeter und vorläufiger Einstellung
Das Arbeitsgericht hat den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats mit Beschluss vom 09.05.2005 - 10 BV 19/05 - auf 372, 15 EUR festgesetzt.