Rechtsprechung
ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 41/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 41/08
- ArbG Mainz, 21.11.2008 - 10 BV 41/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 TaBV 34/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 TaBV 34/08
Einigungsstelle für "RFID-Einsatz (funkgesteuerte Warenerkennung) im …
Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den am 12.09.2008 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - 10 BV 41/08 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.09.2008 zum AZ: 10 BV 41/08 abzuändern und die Anträge der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen hilfsweise nach den diesseitigen Anträgen I. Instanz zu erkennen.
2. Das Arbeitsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss vom 12.09.2008 - 10 BV 41/08 - zutreffend entschieden, dass auf Antrag der Arbeitgeberin eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "RFID-Einsatz (funkgesteuerte Warenerkennung) im Wareneingang" mit jeweils drei Beisitzern und dem Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Dr. D einzurichten ist.
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ArbG Mainz, 21.11.2008 - 10 BV 41/08 |
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- ArbG Mainz, 12.09.2008 - 10 BV 41/08
- ArbG Mainz, 21.11.2008 - 10 BV 41/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.11.2008 - 6 TaBV 34/08