Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2004 - 10 BV 426/04 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. November 2004 - 10 BV 426/04 (https://dejure.org/2004,41358)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2004 - 10 BV 426/04
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 10 BV 426/04
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05
Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 10 BV 426/04 |
Zitiervorschläge
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 10 BV 426/04 (https://dejure.org/2005,51185)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2004 - 10 BV 426/04
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 10 BV 426/04
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05
Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Teil-Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2004 sowie gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 01. Februar 2005 - 10 BV 426/04 - werden zurückgewiesen.den Teilbeschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2004 sowie den Beschluss vom 01. Februar 2005 - 10 BV 426/04 - abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, es zu unterlassen, Versetzungen vorzunehmen, wenn die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung nicht vorliegt oder ersetzt wurde und nicht die Voraussetzungen des § 100 BetrVG gegeben sind sowie der Arbeitgeberin für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 10.000,00 anzudrohen, sowie hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Hauptantrag.