Rechtsprechung
ArbG Mainz, 27.01.2005 - 10 BV 58/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.01.2005 - 10 BV 58/04
- ArbG Mainz, 27.01.2005 - 10 BV 58/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05
Vorlage von Terminkalender und Mitbestimmung
Auf die Beschwerde des Betriebsrates wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 27.01.2005, Az.: 10 BV 58/04 abgeändert und die Arbeitgeberin verpflichtet, es zukünftig zu unterlassen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Dienstkraftwagen nutzen, die Vorlage von Terminkalendern zum Zwecke des Datenabgleichs mit Fahrtenbüchern zu verlangen, soweit der Betriebsrat dem nicht zugestimmt hat oder die fehlende Zustimmung des Betriebsrates nicht durch rechtskräftigen Spruch der Einigungsstelle ersetzt worden ist.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz mit dem Aktenzeichen 10 BV 58/04 abzuändern und.
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ArbG Mainz, 17.01.2005 - 10 BV 58/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.01.2005 - 10 BV 58/04
- ArbG Mainz, 27.01.2005 - 10 BV 58/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2005 - 9 TaBV 13/05