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   AG Bremen, 13.11.2014 - 10 C 131/14   

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https://dejure.org/2014,44676
AG Bremen, 13.11.2014 - 10 C 131/14 (https://dejure.org/2014,44676)
AG Bremen, Entscheidung vom 13.11.2014 - 10 C 131/14 (https://dejure.org/2014,44676)
AG Bremen, Entscheidung vom 13. November 2014 - 10 C 131/14 (https://dejure.org/2014,44676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Eigenbedarfskündigung eines Wohnungskäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kauf bricht nicht Miete: Kündigungsbeschränkungen im Vertrag binden Erwerber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Übernahme von Mietverhältnissen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigungsbeschränkungen im Mietvertrag gelten auch für den Käufer!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnung wechselt den Eigentümer - Eingeschränktes Kündigungsrecht bleibt auch bei einem Wohnungsverkauf erhalten

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Kündigungeinschränkung trifft auch den neuen Vermieter als Rechtsnachfolger

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Erwerber ist an Beschränkungen des Mietvertrags gebunden! (IMR 2015, 230)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 21.01.1985 - 3 REMiet 8/84

    Kündigungsrecht; Wohnungsbaugesellschaft; Vertragliche Beschränkung;

    Auszug aus AG Bremen, 13.11.2014 - 10 C 131/14
    Die Tatsache, dass die zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien vereinbarte Zweckbindung der Wohnung jedenfalls durch Veräußerung der Wohnung an den Kläger entfallen sein dürfte, ändert ebenfalls nichts an der Bindung des Klägers an § 17 des Mietvertrags und der dadurch bedingten Einschränkung seiner Kündigungsmöglichkeiten (siehe auch OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437 sowie LG Frankenthal, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05 -, für den vergleichbaren Fall der Eigenbedarfskündigung des Erwerbers einer Genossenschaftswohnungen).

    Die Vorschrift stellt daher eine Bestimmung zum Schutz des Mieters dar und muss durchgängig im Sinne des Mieterschutzes ausgelegt werden (OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437, 441).

    Daher ist der Erwerber auch an Vereinbarungen über besondere Kündigungsgründe oder Kündigungsbeschränkungen wie z. B. den Verzicht auf eine Eigenbedarfskündigung gebunden (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437, 441; Schmidt-Futterer/Streyl, Mietrecht, 11. Aufl., § 566 Rn. 124; Drasdo, NZM 2012, 585, 598).

    Die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters ist ihrer Natur nach eine allgemeine Abrede, die nicht an die Person des Vermieters gebunden ist (OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437, 442).

    Wohnungsunternehmen bedeutet nach dem Inhalt des gesamten Vertrages hier nur Vermieter, so dass der Kläger mit seinem Eintritt in den Mietvertrag als aktueller Vermieter an die Stelle des Wohnungsunternehmens tritt (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437, 442).

  • LG Frankenthal, 27.07.2005 - 2 S 119/05
    Auszug aus AG Bremen, 13.11.2014 - 10 C 131/14
    Die Tatsache, dass die zwischen den ursprünglichen Mietvertragsparteien vereinbarte Zweckbindung der Wohnung jedenfalls durch Veräußerung der Wohnung an den Kläger entfallen sein dürfte, ändert ebenfalls nichts an der Bindung des Klägers an § 17 des Mietvertrags und der dadurch bedingten Einschränkung seiner Kündigungsmöglichkeiten (siehe auch OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 437 sowie LG Frankenthal, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 S 119/05 -, für den vergleichbaren Fall der Eigenbedarfskündigung des Erwerbers einer Genossenschaftswohnungen).
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