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   VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777   

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VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777 (https://dejure.org/2008,34768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2008 - 10 C 08.777 (https://dejure.org/2008,34768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 10 C 08.777 (https://dejure.org/2008,34768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. April 2007 (NJW 2007, 2187) zutreffend ausgeführt hat, setzt die Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus.
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 20. August 1986 (NVwZ 1987, 219/220) ausgeführt hat, wird der Wert des Beschwerdegegenstandes durch die Beschwer des Rechtsmittelführers und durch dessen Beschwerdeantrag bestimmt.
  • LAG Düsseldorf, 01.08.2006 - 16 Ta 355/06

    Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Die Einigungsgebühr entfällt nach Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG nur dann, wenn der Rechtsstreit nicht durch ein mehrseitiges Einvernehmen, sondern durch ein einseitiges Anerkenntnis beendet wird, wobei auch hier ein rein materielles Anerkenntnis genügt (vgl. LAG Düsseldorf vom 1.8.2006 MDR 2007, 119).
  • LG Koblenz, 07.03.2008 - 12 T 10/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr bei übereinstimmenden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (vgl. OLG Köln vom 15.8.2005, a.a.O. LG Koblenz vom 7.3.2008, 12 T 10/08 juris RdNr. 7).
  • OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05

    Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Es besteht dann kein Grund, die Entlastung des Gerichts gebührenrechtlich zu honorieren (vgl. OLG Köln vom 15.8.2005 MDR 2006, 539).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777
    Die zulässige Beschwerde, über die der Senat in voller Besetzung entscheiden muss (vgl. BayVGH vom 19.1.2007, 24 C 06.2426), hat in der Sache Erfolg.
  • VG München, 18.12.2014 - M 8 M 14.5277

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Einigung über Kostentragung

    Zur Begründung wurde ausgeführt, eine Einigungsgebühr könne auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt werde (BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10).

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris RdNr. 11; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B.v. 11.6.2008 a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B.v. 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.05.2014 - 10 C 12.1343

    Kostenfestsetzung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr; Änderung eines

    Daher kann eine Einigungsgebühr grundsätzlich auch dann anfallen, wenn der Rechtsstreit wie hier durch übereinstimmende Erledigungserklärungen beendet wird, falls gleichzeitig eine Einigung über die materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt worden ist (BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2012 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11).

    a) Zwar steht der Entstehung der Einigungsgebühr nicht schon entgegen, dass eine etwaige Einigung der Beteiligten über materielle Ansprüche nicht in Form eines gerichtlichen Vergleichs zu Protokoll genommen worden ist (vgl. B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10).

    Die Zurückverweisung an den Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichts zur erforderlichen Neufassung des Kostenfestsetzungsbeschlusses beruht auf § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 572 Abs. 3 ZPO (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 12).

  • VG München, 02.04.2015 - M 8 M 14.5388

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a. a. O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a. a. O., m. w. N.).

  • VG München, 04.02.2015 - M 8 M 14.5173

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärung

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 M 12.928 - juris Rn. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B.v. 11.6.2008 a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B.v. 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • VG München, 07.11.2012 - M 8 M 12.4172

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008, AZ: 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München Beschluss vom 13.3.2012, Az: M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; Beschluss vom 2.7.2012, Az: M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Ansbach, 12.06.2023 - AN 9 M 23.1116

    Kostenerinnerung, Antrag auf Entscheidung des Gerichts, Erinnerung im eigenen

    Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass gleichzeitig mit der Erledigungserklärung eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (VGH München, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777; VG München, B.v. 4.2.2015 - M 8 M 14.5173).

    Eine, der Einigungsgebühr zugrundeliegende, Einigung würde zumindest ein gegenseitiges Nachgeben der Beteiligten, beispielsweise den (teilweisen) Verzicht auf klägerseitige Ansprüche voraussetzen (VGH München, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777).

  • VG München, 20.04.2020 - M 23 M 18.4321

    Einigungsgebühr, Übereinstimmende Erledigungserklärung, Erledigungsgebühr,

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; B.v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris Rn. 13; B.v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a.a.O., m.w.N.) (vgl. VG München, B.v. 18.12.2014 - M 8 M 14.5277 - juris Rn. 17).

  • VG München, 21.10.2015 - M 8 M 15.1888

    Einigungsgebühr bei gleichzeitiger Einigung über den in Frage stehenden

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B. v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris Rn. 10; B. v. 13.12.2013 - 2 C 12.2523 - juris Rn. 11; VG München, B. v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris Rn. 14; B. v. 2.7.2012 - M 8 M 12.30424 - juris Rn. 13; B. v. 7.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris Rn. 12).

    Dabei setzt die Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B. v. 11.6.2008 a. a. O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B. v. 11.6.2008 a. a. O. m. w. N.).

  • VG München, 17.11.2014 - M 8 M 14.4922

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2008 - 10 C 08.777 - juris RdNr. 10; VG München, B.v. 13.3.2012 - M 2 K 12.928 - juris RdNr. 14; B.v. 2.7.2012 - M 8 K 12.30424 - juris RdNr. 13; B.v. 8.11.2012 - M 8 M 12.4172 - juris RdNr. 12).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH, B.v. 11.6.2008, a.a.O., m.w.N.).

  • VG München, 02.07.2012 - M 8 M 12.30424

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Eine Einigungsgebühr kann auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen anfallen, wenn gleichzeitig eine Einigung über den in Frage stehenden materiell-rechtlichen Anspruch erzielt wird (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 Az: 10 C 08.777, RdNr. 10 - juris; VG München Beschluss vom 13.3.2012 Az: M 2 M 12.928, RdNr. 14 - juris).

    Dabei setzt eine Einigungsgebühr keinen protokollierten Vergleich, sondern nur eine Einigung über materielle Ansprüche voraus (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O.).

    Wenn jedoch gleichzeitig eine Einigung über die in Frage stehenden materiell-rechtlichen Ansprüche erzielt wird, ist eine Einigungsgebühr anzunehmen (BayVGH Beschluss vom 11.6.2008 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844

    Erledigungs- und Einigungsgebühr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 15 E 1130/18

    Einigungsgebühr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2011 - 2 E 1410/10

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr; Entstehen einer

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 15 K 10771/17

    Mehrwertsteuer für Auslagen, analog Einigungsgebühr, Mitwirkung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2023 - 6 E 997/21

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich Festsetzung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 18 E 1013/08

    Terminsgebühr Einigungsgebühr

  • VG Regensburg, 10.06.2015 - RN 6 M 15.717

    Einigungsgebühr, Mündliche Verhandlung, Verfahrenskosten

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 2 C 12.2523

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 22 M 09.40001

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anfall einer Erledigungsgebühr

  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.503

    Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

  • VG Bayreuth, 19.04.2013 - B 1 M 11.504

    Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

  • KG, 28.12.2012 - 25 WF 98/12

    Anwaltsgebühren bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG Frankfurt/Oder, 14.04.2010 - 6 KE 23/09

    Einigungsgebühr bei jeglicher vertraglicher Streitbeilegung

  • VG Regensburg, 10.06.2015 - RN 6 M 15.718

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Einstellungsbeschluss, Hauptsacheerledigung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2012 - 1 K 67.10

    Kostenfestsetzung; Beschwerde; Einigungsgebühr; Voraussetzungen; übereinstimmende

  • VG Augsburg, 13.11.2013 - Au 1 M 13.1553

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss; Einigungsgebühr;

  • VG München, 27.08.2013 - M 8 M 12.4312

    Kostenerinnerung; Einigungsgebühr; Erledigungsgebühr

  • VG Düsseldorf, 18.07.2013 - 14 K 5993/07

    Anrechnung einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG

  • VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.923

    Kostenerinnerung

  • VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.927

    Kostenerinnerung

  • VG München, 13.03.2012 - M 2 M 12.928

    Kostenerinnerung

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