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   BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03)   

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https://dejure.org/2004,2996
BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2004 - 10 C 1.04 (früher 9 C 14.03) (https://dejure.org/2004,2996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    LwAnpG § 63 Abs. 2, § 64; SachenRBerG § 19 Abs. 2 und 4, § 81 Abs. 1 Nr. 2, § 82 Abs. 2; FlurbG §§ 27 ff., § 49 Abs. 1 Satz 2; BauGB § 194; WertV § 5 Abs. 5 Satz 2, §§ 13 f.; VwGO § 137 Abs. 2
    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; Grundstückseigentum; Gebäudeeigentum; Trennung zwischen Boden- und Gebäudeeigentum; Erbbaurecht; Wertgleichheit; Bodenwert; Wertminderung; Altstandorte; Ruinengrundstück; Abbruchkosten; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LwAnpG § 63 Abs. 2, § 64
    Abbruchkosten; Abfindungsgrundstücke; Altstandorte; Bewertungsregeln; Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Bodenwert; Einlagegrundstücke; Erbbaurecht; Gebäudeeigentum; Grundsatz der genügenden Anzahl der Verkaufsfälle; Grundstückseigentum; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Berücksichtigung eines Erbbaurechts bei der Bodenwertermittlung eines Abfindungsgrundstücks im Bodenordnungsverfahren; Wertminderung eines Abfindungsgrundstücks durch die Auferlegung von Abbruchkosten; Revisionsgerichtliche Auslegung des § 19 Abs. 2 S. 3 Nr. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnliche Kosten alsbaldigen Abbruchs von Gebäuden bei Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Sachenrechtsbereinigungsgesetz; Wertermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 373
  • NVwZ RR0582
  • NVwZ-RR 2005, 82
  • DÖV 2005, 395
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 270/01

    Erhebung der Einrede geringer Nutzungsdauer

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Erforderlich ist ein Abbruch vielmehr auch dann, wenn die Gebäude oder Anlagen nach der Verkehrsanschauung insoweit eine wertlose Bausubstanz darstellen, als sie im Rahmen ihres Nutzungszwecks keiner wirtschaftlich sinnvollen Verwendung mehr zugeführt werden können (vgl. zum Ruinengrundstück im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG BGH, Urteil vom 20. September 2002 V ZR 270/01 VIZ 2003, 92 ).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 11 C 5.97

    Entscheidungsbefugnisse des Flurbereinigungsgerichts; Zusammenführung von Boden-

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Hieraus ist vielmehr lediglich zu entnehmen, dass der damalige Gesetzgeber weder dem Boden- noch dem Gebäudeeigentümer eine Präferenzstellung einräumen wollte, weil sich beide wie die gleichberechtigten Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens gegenüberstehen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 11 C 5.97 BVerwGE 108, 202 ).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    21 Der Senat hat bereits entschieden, dass die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen hat, dass unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 BVerwG 9 C 5.02 BVerwGE 118, 92 ).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Diese gebieten namentlich nicht beim Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben, sondern der Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 BVerwG 4 C 21.89 BVerwGE 84, 257 ).
  • BVerfG, 22.02.2001 - 1 BvR 198/98

    Erfolglose Vb gegen Sachenrechtsbereinigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Aufgrund der zu DDR-Zeiten erfolgten Bebauung " besteht insoweit eine Art Zwangsgemeinschaft" (so BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2001 1 BvR 198/98 ZOV 2001, 92 = VIZ 2001, 330), die unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen der Beteiligten aufgelöst werden soll.
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Die darin liegende Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör bleibt aber folgenlos, weil sie sich nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung nicht ankommt (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    Dem Revisionsgericht ist danach zwar eine Überprüfung der Auslegung auf Beachtung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht verwehrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Dezember 1989 BVerwG 8 C 17.87 BVerwGE 84, 157 ).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 10 C 1.04
    16 Bei dieser Vertragsauslegung handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung, an die das Revisionsgericht gebunden ist, wenn die Auslegung nicht einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 BVerwG 2 C 23.02 Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 14, S. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 CN 1.18

    Angelegenheit der Jugendhilfe; Angemessenheit; Antragsbefugnis;

    Soweit es in diesem Zusammenhang auf den Inhalt des Betriebsführungsvertrages ankommt, kann dahinstehen, ob und inwieweit das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO an die diesbezüglichen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden ist oder darauf Zugriff hat, weil es sich dabei um Prozesstatsachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - 6 C 2.17 - WM 2019, 397 Rn. 12 m.w.N.) oder eine von § 137 Abs. 2 VwGO nicht erfasste rechtliche Schlussfolgerung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2015 - 5 C 13.14 - BVerwGE 153, 63 Rn. 35 m.w.N.) mit der Folge, dass es insbesondere § 6 selbst auszulegen und nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB den Sinn dieser vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - 10 C 1.04 - Buchholz 424.02 § 63 LwAnpG Nr. 3 S. 15).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    Falls - wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt - ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - BVerwGE 121, 373 ).
  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer

    Im Rahmen einer Verkehrswertermittlung führen nämlich die Sanierungskosten zu einem Abschlag, der zur Folge hat, dass der Bodenwert sinkt oder sich sogar ein negativer Bodenwert bildet (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 10 C 1.04 - juris).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    Falls wie vom Beklagten offenbar beabsichtigt ein gesonderter Bodenordnungsplan im vorliegenden Fall nicht ergehen sollte und die Zusammenführungsentscheidung im Rahmen des Flurbereinigungsplans getroffen werden sollte, wäre dies die dem entsprechende Verfahrensstufe (vgl. zur entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes im Bodenordnungsverfahren die Urteile vom 26. März 2003 BVerwG 9 C 5.02 BVerwGE 118, 92 und vom 1. September 2004 BVerwG 10 C 1.04 BVerwGE 121, 373 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 10 C 1/04 -, BVerwGE 121, 373-382, Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - BVerwGE 118, 92, 94).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 2/08

    Zum Begriff der Landwirtschaft im Bodenordnungsverfahren

    Dementsprechend hat die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Die §§ 133, 157 BGB gebieten zudem, nicht beim Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben, sondern den Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erforschen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 -, juris Rn. 36, vom 1. September 2004 - 10 C 1.04 -, juris Rn. 16, und vom 28. März 2019 - 5 CN 1.18 -, juris Rn. 15; Kellner NJ 2011, 131 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 4/08

    Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09

    Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin;

    Die Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren hat unter entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 SachenRBerG in der Weise zu erfolgen, dass vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke zum Wertvergleich herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - BVerwG 10 C 1.04 -, BVerwGE 121, 373 ff.).
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