Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.01.2006

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   BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06   

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BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2007,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2007 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2007,1678)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2007,1678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FlurbG § 37 Abs. 1, § 44 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, §§ 57, 60, 64, 144; VwGO § 108 Abs. 2; VwVfG § 38 Abs. 1, Abs. 2, §§ 43, 72; LVwVfGRP § 1
    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; rechtswidrige Zusicherung; Bekanntgabe einer Zusicherung; Drittwirkung einer Zusicherung; Abwägungsanspruch; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Planwunsch; Entwicklungstendenzen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 37 Abs. 1, § 44 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, §§ 57, 60, 64, 144
    Abfindung; Abfindung in möglichst großen Grundstücken; Abwägungsanspruch; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Alternativlösung; Bekanntgabe einer Zusicherung; Drittwirkung einer Zusicherung; Entwicklungsperspektiven; Entwicklungstendenzen; Erschließungsgebot; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausgleich eines lediglich individuellen Planungsgewinns durch die Zuteilung von Abfindungsgrundstücken; Notwendigkeit einer über die Gleichwertigkeitsprüfung hinausgehenden Abwägungskontrolle; Einordnung einer behördlichen Erklärung als Zusicherung; ...

  • Judicialis

    FlurbG § 37 Abs. 1; ; FlurbG § ... 44 Abs. 1; ; FlurbG § 44 Abs. 2; ; FlurbG § 44 Abs. 3; ; FlurbG § 57; ; FlurbG § 60; ; FlurbG § 64; ; FlurbG § 144; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwVfG § 38 Abs. 1; ; VwVfG § 38 Abs. 2; ; VwVfG § 43; ; VwVfG § 72; ; LVwVfGRP § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung; rechtswidrige Zusicherung; Bekanntgabe einer Zusicherung; Drittwirkung einer Zusicherung; Abwägungsanspruch; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Planwunsch; Entwicklungstendenzen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusicherungen bei Flurbereinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Abwägung; Abwägungsgebot; Abwägungskontrolle; Bekanntgabe; Betriebswirtschaftliche Verhältnisse; Bindungswille; Entwicklungstendenzen; Planungsalternative; Planungsgewinn; Rechtliches Gehör; Rücknahme; Sandabbauunternehmen; Verhältnisse, betriebswirtschaftliche; ...

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 87
  • NVwZ-RR 2007, 456
  • DVBl 2007, 979 (Ls.)
  • DÖV 2007, 613
  • BauR 2007, 1282
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Eine über die Gleichwertigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG hinausgehende Abwägungskontrolle nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG kommt in Betracht, wenn der Inhaber eines Sandabbauunternehmens den Planwunsch nach zusammenhängender Abfindung im Umfeld seiner bisherigen Abbaugrundstücke äußert (im Anschluss an das Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen).

    Dass es sich, wie der Senat erst kürzlich betont hat (Urteil vom 23. August 2006 - BVerwG 10 C 4.05 - RdL 2007, 14 - zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen), bei der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes um eine Planungsentscheidung handelt, die notwendigerweise eine - freilich durch das in § 37 Abs. 1 Satz 1 FlurbG normierte rechtsstaatliche Abwägungsgebot gebundene - Gestaltungsfreiheit der Flurbereinigungsbehörde voraussetzt, steht der grundsätzlichen Zulässigkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht ebenfalls nicht entgegen.

    Wie der Senat jedoch in seinem - gerade diese Rechtsprechung desselben Oberverwaltungsgerichts betreffenden - Urteil vom 23. August 2006 (a.a.O. S. 16) näher dargelegt hat, lässt die spezifische Verknüpfung der planerischen Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG mit dem Gebot wertgleicher Abfindung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 für eine gesonderte Abwägungskontrolle neben der Prüfung, ob ein Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abgefunden wurde, keinen Raum, soweit es nicht ausnahmsweise um Faktoren geht, denen ein über den Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehender Eigenwert zukommt und deren ordnungsgemäße Berücksichtigung deshalb durch eine wertgleiche Abfindung noch nicht gewährleistet ist.

    Soweit - wie hier - eine gerichtliche Abwägungskontrolle geboten ist, ergeben sich die hierfür geltenden Maßstäbe und Fehlerfolgen angesichts des Planungscharakters der Entscheidung über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes aus den von der Rechtsprechung zum Bau- und Fachplanungsrecht entwickelten Grundsätzen (Urteil vom 23. August 2006 a.a.O. S. 16 f.).

    Bei einem solchen offensichtlichen Mangel kann das Abwägungsergebnis grundsätzlich keinen Bestand haben, weil regelmäßig davon auszugehen sein wird, dass der Fehler auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist (vgl. Urteil vom 23. August 2006 a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 19.09.1989 - 5 C 3.87

    Flurbereinigung - Abfindung - Planungshoheit der Flurbereinigungsbehörde -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung dementsprechend zwar um eine Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Zusicherungen bemüht, die grundsätzliche Möglichkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht jedoch nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein praktisches Bedürfnis für ein derartiges Instrumentarium stets anerkannt (vgl. Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - NJW 1961, 1882 , vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12).

    Hierzu hat das Flurbereinigungsgesetz ihre Gestaltungsbefugnisse über die (erste) Aufstellung des Flurbereinigungsplans hinaus (zeitlich) prolongiert (Urteil vom 19. September 1989 a.a.O. S. 316), nicht aber (inhaltlich) erweitert.

    Deswegen ist die Flurbereinigungsbehörde auch in dieser Phase des Flurbereinigungsverfahrens gehindert, verbindliche Zusicherungen außer Acht zu lassen (Urteile vom 19. September 1989 a.a.O. S. 316 und vom 20. Mai 1998 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung dementsprechend zwar um eine Grenzziehung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Zusicherungen bemüht, die grundsätzliche Möglichkeit von Zusicherungen im Flurbereinigungsrecht jedoch nicht in Frage gestellt, sondern vielmehr ein praktisches Bedürfnis für ein derartiges Instrumentarium stets anerkannt (vgl. Urteile vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - NJW 1961, 1882 , vom 19. September 1989 - BVerwG 5 C 3.87 - BVerwGE 82, 313 und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 7.97 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78 S. 12).

    Deswegen ist die Flurbereinigungsbehörde auch in dieser Phase des Flurbereinigungsverfahrens gehindert, verbindliche Zusicherungen außer Acht zu lassen (Urteile vom 19. September 1989 a.a.O. S. 316 und vom 20. Mai 1998 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Denn aus der Rücknahmeerklärung muss der Wille der Behörde zur Aufhebung der Zusicherung wegen Unvereinbarkeit mit der objektiven Rechtslage hervorgehen (Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 ).

    Zwar gilt das Verwaltungsverfahrensgesetz und damit auch § 38 Abs. 2 VwVfG nur, soweit nicht Rechtsvorschriften inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1995 a.a.O. S. 328).

  • VGH Bayern, 18.04.1989 - 20 B 88.585
    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deswegen die grundsätzliche Möglichkeit der Abgabe von Zusicherungen im Planungsrecht in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt und darüber hinaus auch eine über das zweiseitige Verhältnis zwischen Behörde und Zusicherungsempfänger hinausgehende Wirkung gegenüber Dritten, deren Ausschluss den Anwendungsbereich des § 38 VwVfG erheblich einschränken würde, ohne dass der Vorschrift für eine solche Begrenzung ein Anhaltspunkt entnommen werden könnte, nicht beanstandet (vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1975 - BVerwG 4 C 66.72 - BVerwGE 49, 244; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 38 Rn. 18 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 38 Rn. 34 f.; anders VGH München, Urteil vom 18. April 1989 - VGH 20 B 88.585 - BayVBl 1989, 689).

    (b) Die den Beigeladenen erteilte Zusicherung kann dem Kläger jedoch deswegen nicht entgegengehalten werden, weil sie ihm nicht bekanntgegeben wurde und er auch nicht gehindert ist, sich auf die mangelnde Bekanntgabe zu berufen (vgl. zu diesen Voraussetzungen Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 38 Rn. 18 und 47; insoweit zutreffend auch VGH München, Urteil vom 18. April 1989 - VGH 20 B 88.585 - BayVBl 1989, 689 ).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Danach kann ein Verstoß gegen das Abwägungsgebot darin liegen, dass die Behörde eine von der Sache her naheliegende Alternativlösung verkannt hat (vgl. etwa Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Ob sich eine Alternativlösung ernsthaft anbietet, so dass sich ihre Nichteinbeziehung durch die Flurbereinigungsbehörde als abwägungsfehlerhaft erweist, hängt von den konkret betroffenen Interessen und der Intensität ihrer Betroffenheit ab (vgl. auch Beschluss vom 2. November 1992 - BVerwG 4 B 205.92 - NVwZ 1993, 887 ).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Ein Abwägungsfehler liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Behörde durch Missachtung einer bestimmten, sich aufdrängenden Planungsalternative abwägungserhebliche Belange übersehen oder fehlgewichtet hat (vgl. etwa Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - NVwZ 1991, 781 ).
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV B 105.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Seine Entscheidung, die Abfindungsflurstücke Flur ... Nrn. 6 und 11 dem Kläger und eine Teilfläche des Abfindungsflurstücks Flur ... Nr. 9 den Beigeladenen zuzuteilen, lässt eine Überschreitung oder einen Fehlgebrauch des den Gerichten insoweit eröffneten Gestaltungsspielraums (vgl. Beschluss vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 105.69 - Buchholz 424.01 § 144 FlurbG Nr. 6 S. 1) nicht erkennen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.1983 - 9 C 37/82
    Auszug aus BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06
    Denn insoweit handelt es sich nicht um einen Umstand, der für jedermann werterhöhend ist (vgl. § 44 Abs. 2 FlurbG), sondern nur um einen individuellen Planungsgewinn, dem - anders als in dem von den Beigeladenen angeführten Urteil der Vorinstanz vom 21. September 1983 (OVG 9 C 37/82 - RdL 1983, 323) - kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht und auf dessen Ausgleich der Abgebende - auch angesichts der ansonsten kaum zu bewältigenden praktischen Folgen für die Durchführung einer Flurbereinigung, auf die das Oberverwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - keinen Anspruch hat (Schwantag, in: Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., § 44 Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

  • BVerwG, 14.12.1970 - IV B 48.69

    Bindung der Flurbereinigungsbehörde an eine Zusage hinsichtlich einer bestimmten

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.03.1987 - 15 A 42/86
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 971/07

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 1.06 -,.

    Die Beschwerdeführer wenden sich mit der Verfassungsbeschwerde unter anderem gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 1.06 - an diesem hat der Richter Eichberger nicht mitgewirkt.

  • BVerwG, 06.10.2010 - 9 A 12.09

    Planfeststellung; öffentliche Auslegung von Gutachten; Einwendungsausschluss;

    Eine wirksame Zusicherung dieses Inhalts würde voraussetzen, dass eine entsprechende Erklärung von der Planfeststellungsbehörde in schriftlicher Form abgegeben worden wäre (§ 72 Abs. 1 i.V.m. § 38 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG; zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Zusicherung von Planungsentscheidungen vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12

    Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen

    Bei der Planvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag i. S. v. § 54 LVwVfG (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 10.04.2003 - 13 A 01.2550 -, RzF - 23 - zu § 60 Abs. 1 FlurbG; BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 11 C 6.97 -, BVerwGE 106, 345 m.w.N.; auch Urt. v. 17.01.2007 - 10 C 1.06 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 86), der, wenn er in Rechte eines Dritten eingreift, (insoweit) erst wirksam wird, wenn der Dritte schriftlich zustimmt (vgl. § 58 Abs. 1 LVwVfG).

    Auch eine Zusicherung wäre freilich mangels Bekanntgabe an den von ihr betroffenen Kläger diesem gegenüber nicht verbindlich geworden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 10 C 1.06 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 86).

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 15 KF 12/08

    Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung in Land nach Maßgabe des § 44 FlurbG bei

    Nur derart qualifizierte Planwünsche gehören zum Abwägungsmaterial (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2006, a.a.O. und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 10 C 1.06 -, BVerwGE 128, 87 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 86 = NVwZ-RR 2007, 456 = DÖV 2007, 613 = RdL 2007, 242; Beschluss vom 28. August 2008 - BVerwG 9 B 38.08 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 88; Senatsurteile vom 27. Mai 2008 - 15 KF 6/06 -, n.v.; vom 28. November 2007 - 15 KF 11/06 -, n.v.; vom 16. März 2010 - 15 KF 25/06 -, n.v.; vom 1. Dezember 2010 - 15 KF 1/06 -, n.v. und vom 9. November 2011, a.a.O.).

    Hat der Teilnehmer in der Flurbereinigung lediglich einen einfachen Planwunsch zur Gestaltung seiner Abfindung angemeldet, so kann er eine über die Gleichwertigkeitsprüfung hinausgehende ergänzende Abwägungskontrolle nicht verlangen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 2006 und 17. Januar 2007, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2009 - 9 K 25/05

    Flurneuordnungsverfahren: Voraussetzung der Beurteilung einer ortsnahen

    Damit besteht für die Widerspruchsbehörde auch nach einer zutreffenden Bewertung der bisher mit "SO" eingewerteten Flächen keine Verpflichtung, die Klägerin mit ihren als Tauschflächen bewirtschafteten Grundstücken oder Teilen davon im sich südlich an das Flurstück 39, Flur 4 befindlichen Bereich abzufinden (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 10 C 1/06 -, BVerwGE 128, 87 = RdL 2007, 242 - zit. nach juris Rn. 37 ff.).

    Eine Zusicherung zeichnet aber zum einen ein bestimmter rechtlicher Bindungswille aus, den Verwaltungsakt später erlassen zu müssen, der bei der bloßen Erörterung von Lösungsmöglichkeiten oder bloßen Zuteilungsabsichten fehlt (BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1/06 -, juris Rn 25ff).

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 29.15

    Abfindungsgestaltung; Abfindungszusicherung; Beurteilungszeitpunkt;

    Zutreffend ist das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine Abfindungszusicherung, mit der sich die Behörde hinsichtlich der späteren Abfindungsgestaltung bindet, im Bodenordnungsverfahren grundsätzlich ebenso zulässig ist wie im Flurbereinigungsverfahren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87 Rn. 24 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2008 - 1 ME 16/08

    Abwehranspruch des Betreibers eines im Außenbereich gelegenen

    Ein baurechtliches Abwehrrecht des Nachbarn ergibt sich nicht schon daraus, dass er eine Anfechtungsklage gegen eine dem Bauherrn nach § 34 FlurbG eiteilte Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erhoben hat, wenn er dabei keinen Anspruch auf "ergänzende Abwägungskontrolle" (BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 10 C 1.06 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 86) geltend macht.

    Es sind hier daher keine Anhaltspunkte für die Annahme ersichtlich, das Interesse der Antragsteller an dem Baugrundstück gehöre zu dem vergleichsweise schmalen Anwendungsbereich, in dem eine sog. "ergänzende Abwägungskontrolle" stattzufinden hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 1.06 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 86; Nds. OVG, Urt. vom 27. Mai 2008 - 15 KF 6/06 - und vom 28. November 2007 - 15 KF 11/06 -, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

    Nichtig ist ein Verwaltungsakt ausschließlich in den in (§ 1 Abs. 1 NVwVfG i. V. m.) § 44 Abs. 1 und 2 VwVfG genannten besonderen Fällen (zur ergänzenden Anwendbarkeit des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts in Flurbereinigungsverfahren siehe allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.4.2017 - 9 B 54.16 - AUR 2017, 304; Urteil vom 17.1.2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87; Beschlüsse vom 9.12.1992 - 11 B 5.92 - Buchholz 424.01 § 5 FlurbG Nr. 2; vom 25.11.1988 - 5 B 164.88 - Buchholz 424.01 § 4 FlurbG Nr. 10; vom 18.6.1987 - 5 B 165.85 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 3; Senatsurteil vom 5.9.2015 - 15 KF 8/15 - S. 12 UA).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines

    Für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen ist die GIRL nur sinngemäß heranzuziehen; sie hat gegenüber der Beurteilung nach der VDI-Richtlinie 3471 keinen Vorrang (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, Entscheidungsdatenbank und juris; zuvor schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AgrarR 2004, 15; Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 242; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007 - 4 N 3204/05 -, AUR 2008, 231).
  • VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1273

    Widerspruch bei Feststellung eines unternehmensbedingten Defizits; Einwendungen

    Auch wäre dieser jedenfalls dann nicht zu verneinen, wenn sich die abgegebene Erklärung nicht lediglich auf die Erörterung von Lösungsmöglichkeiten oder bloßen Zuteilungsabsichten in Bezug auf den zu erstellenden Flurbereinigungsplan erschöpfen würde (siehe hierzu BVerwG vom 17.1.2007 RdL 2007, 242).

    Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen zwar ein Anspruch auf ergänzende Abwägungskontrolle nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für die gerichtliche Überprüfung von Planungsentscheidungen entwickelt hat (BVerwG vom 17.1.2007 BVerwGE 128, 87 RdNr. 37; vom 23.8.2006 BVerwGE 126, 303; BayVGH vom 26.3.2001 RzF 98 zu § 44 Abs. 1).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 15 KF 10/08

    Voraussetzungen einer drittschützenden Wirkung des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG

  • VGH Bayern, 29.07.2008 - 13 A 07.1229

    Flurbereinigungsplan; Abwägungskontrolle Wertgleichheit der Abfindung;

  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06

    Anspruch auf Abänderung eines Flurbereinigungsplans und Zuweisung einer anderen

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03

    Flurbereinigungsverfahren; Nachsichtgewährung bei um 8 Jahre verspäteten

  • BVerwG, 03.01.2006 - 10 B 75.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 12.06.2017 - 9 B 55.16

    Berücksichtigungsfähigkeit von Einwendungen im Wege der Nachsicht nach § 134 Abs.

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 38.08

    Kriterien an einer abwägungserheblichen Entwicklungsperspektive

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2018 - 15 KF 27/17

    Abfindung; Abfindungszusicherung; Abwägungskontrolle; Auszug; öffentliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15

    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und

  • OVG Thüringen, 28.09.2015 - 7 F 618/12

    Abfindungszusicherung im Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Boden- und

  • VG Augsburg, 13.05.2014 - Au 3 K 13.1642

    Vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet; Grünlandumbruch

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2013 - 15 KF 1/11

    Anspruch eines Teilnehmers auf eine wertgleiche Abfindung in Land bei einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2010 - 9 K 26/07

    Flurbereinigung: Erschließung eines Abfindungsgrundstücks

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 15 KF 10/12

    Befangenheit bei Interesse des Vorstandsmitgliedes einer Teilnehmergemeinschaft

  • OVG Hamburg, 09.12.2009 - 5 Bf 106/09

    Gewährung einer Beihilfe für Agrarumweltmaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 9 C 11230/11

    Prüfungsbefugnis der Widerspruchsbehörde im Flurbereinigungsverfahren -

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10

    Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 8 K 5/17

    Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Planwunschtermin im

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2013 - 9 K 3/10
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.2006 - 10 C 1.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73929
BVerwG, 23.01.2006 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2006,73929)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2006 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2006,73929)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2006 - 10 C 1.06 (https://dejure.org/2006,73929)
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