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   OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1981 - 10 C 10/81   

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OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1981 - 10 C 10/81 (https://dejure.org/1981,2039)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.11.1981 - 10 C 10/81 (https://dejure.org/1981,2039)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. November 1981 - 10 C 10/81 (https://dejure.org/1981,2039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 204
  • NVwZ 1983, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10

    Bebauungsplan für Mainzer Stadion "Coface-Arena" überwiegend rechtmäßig -

    Die räumliche Entfernung soll bereits den äußeren Eindruck vermeiden, dass allein von der Anwesenheit des ausgeschlossenen Ratsmitgliedes eine Beeinflussung der Entscheidungsträger ausgeht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 3. November 1981, NVwZ 1982, 204; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 1994 , NVwZ-RR 1995, 154 und juris, Rn. 17; Gabler u.a., Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, § 22 GemO Anm. 5.1.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

    Diese Form der Entfernung vom Beratungstisch stellt nicht lediglich ein Abrücken des Stuhles (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1982, 204 und VGH Baden-Württemberg, BRS 56 Nr. 28) dar, sondern signalisiert auch dann eine unzweideutige Distanzierung von der Mitwirkung, wenn die separat aufgestellten Tische - wie hier - wegen geringer Fläche des Beratungsraumes nur wenig mehr als einen Meter vom Beratungstisch entfernt gestanden haben mögen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07

    Normenkontrollverfahren - Mitwirkung ausgeschlossener Gemeinderatsmitglieder im

    Dass der Beschluss des Gemeinderates über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit Verfahrensfehlern behaftet ist, weil nach § 22 GemO ein ausgeschlossenes Mitglied bei der Beratung und Beschlussfassung am Sitzungstisch verblieben ist (vgl. hierzu OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 03.11.1981 - 10 C 10/81), ändert hieran nichts.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 C 10321/15

    Befangenes Ratsmitglied auf für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehenem Stuhl

    Die räumliche Entfernung soll bereits den äußeren Eindruck vermeiden, dass alleine von der Anwesenheit des ausgeschlossenen Ratsmitgliedes eine Beeinflussung der Entscheidungsträger ausgeht (vgl. etwa OVG RP, Urteile vom 26. Oktober 2010 - 8 C 10150/10.OVG - und vom 3. November 1981 - 10 C 10/81 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Oktober 1994 - 5 S 3142/93 -, alle in juris, sowie Schaaf/Oster in Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, § 22 GemO Anm. 5.1.).
  • OVG Brandenburg, 23.05.1995 - 3 D 16/93

    Satzung über einen Vorhaben-und Erschließungsplan; Verletzung des

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1988 - 10 C 20/87
    Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, dient § 22 GemO dem Ziel, die Ratsmitglieder anzuhalten, ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung auszurichten, ihnen persönliche Konfliktsituationen zu ersparen sowie das Vertrauen der Bürger in eine "saubere" Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 1981 - 10 C 10/81 -).
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