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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11217/91   

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https://dejure.org/1992,17190
OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1992 - 10 C 11217/91 (https://dejure.org/1992,17190)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.1992 - 10 C 11217/91 (https://dejure.org/1992,17190)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91 (https://dejure.org/1992,17190)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Das gilt zumal deswegen, weil das zuständige Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (1. Senat) im Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung vom 9. Januar 1991 mit Beschluß vom 25. Januar 1991 (1 B 10038/91) bereits eine gegenteilige Auffassung vertreten und auch der 10. Senat desselben Gerichts im vorausgegangenen Normenkontrollverfahren die Frage ausdrücklich offengelassen hatte (Urteil vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 8 C 10349/20

    Normenkontrollverfahren gegen Landschaftsschutzgebiet in Mainz-Ebersheim

    Da sich die entsprechenden, für die Ausfertigung von Bebauungsplänen entwickelten Grundsätze aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, gelten sie gleichermaßen für Rechtsverordnungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 1993 - 7 NB 1.93 -, NVwZ-RR 1994, 201 und juris, Rn. 2; OVG RP, Urteil vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91.OVG -, Urteilsumdruck Bl. 9).

    Was die Einbeziehung solcher Pläne angeht, so genügt es allerdings, wenn auf diese im Verordnungstext so eindeutig Bezug genommen wird, dass kein Zweifel an der Identität möglich ist und die Identität des vom Normgeber gewollten und des verkündeten Inhalts damit hinreichend gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. August 1993 - 7 NB 7.93 -, NVwZ-RR 1994, 201 und juris, Rn. 2; OVG RP, Urteil vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91.OVG -, Bl. 9 des Urteilsumdrucks; VGH BW, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 8 S 1543/91 -, NVwZ-RR 1992, 296 und juris, Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 1 A 11141/04

    Kein Surfsport auf Engerser Baggersee

    Die Klage scheitert auch nicht an den sonstigen Bestimmungen dieser Rechtsverordnung, gegen die erfolglos Normenkontrollverfahren angestrengt worden waren (vgl. dazu die Urteile des ehemaligen Normenkontrollsenats des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. August 1992 - 10 C 11067/91.OVG - ZfW 1993, 220 ff. - und 10 C 11217/91.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1992 - 10 C 10084/88
    Da der Regelungsinhalt des § 7 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen mit dem des § 19 Abs. 3 WHG vergleichbar ist, ist auf die letztgenannte Vorschrift die erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 02. Dezember 1985 - 10 C 26/95 - (so wie hier bereits Urteil des Senats vom 26. August 1992 - 10 C 11217/91.OVG -) zu übertragen (vgl. dazu auch Sieder/Zeitler, WHG, 12. Ergänzungslieferung, Stand: 01. April 1990, Rdnr. 25 zu § 19), so daß die in § 19 Abs. 3 WHG enthaltene sogenannte salvatorische Klausel nicht Grundlage einer Enteignungsentschädigung sein, sondern in verfassungskonformer Auslegung lediglich einen Ausgleichsanspruch für solche Belastungen gewähren kann, die die Grenze verhältnismäßiger und zumutbarer inhaltlicher Festlegungen des Eigentums überschreiten (vgl. BVerwG, a.a.O.).
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