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   VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132   

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VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132 (https://dejure.org/2014,17231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2014 - 10 C 12.132 (https://dejure.org/2014,17231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 10 C 12.132 (https://dejure.org/2014,17231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 16 Satz 1 PAG, § 1 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Halbsatz 1, § 39 Abs. 2 StVO, § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 lfd. Nr. 21 Spalte 3 Nr. 1 und 2, § 42 Abs. 2 StVO i.V.m. Anlage 3 lfd. Nr. 12 Spalte 3 Nr. 3
    Straßenbahnverkehr in Fußgängerzonen | Gegenstand der beabsichtigten Klage; Platzverweisung; Konkrete Gefahr; Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Straßenbahnen im Fußgängerbereich; Vorrang des Fußgängerverkehrs; Vorrangverzicht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Würzburg, 04.12.2012 - W 5 K 12.825

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    53 Senftl Dr. Martini Zimmerer10 C 12.2728 Großes Staats- W 5 K 12.825 wappen.

    17 Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Antragstellers auf seine Schriftsätze in den Verfahren 5 K 12.825 und 10 C 12.2728, im Übrigen auf die Gerichtsakten in diesen Verfahren sowie die darin beigezogenen Behörden- und Strafakten verwiesen.

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    Ob die Polizei auf der Grundlage der ihr im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38; U.v. 1.7.1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 26.11.1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), vom Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ausgehen durfte, zu deren Unterbindung eine Platzverweisung in Betracht kam, kann im Prozesskostenhilfeverfahren aber nicht abschließend beurteilt werden.35 (a) Dies gilt zunächst, soweit die Polizei im Zeitpunkt ihres Einschreitens davon ausgegangen ist, dass das Verhalten des Antragstellers eine Straftat nach § 315b StGB darstellte.

    Danach durfte der Polizeibeamte auf der Grundlage der ihm im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38; U.v. 1.7.1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 26.11.1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), aber vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    26 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    35 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    30 Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass die Polizei unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiges Verhalten an den Tag legen wird, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    30 Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass die Polizei unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiges Verhalten an den Tag legen wird, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    26 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    35 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    Ob die Polizei auf der Grundlage der ihr im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38; U.v. 1.7.1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 26.11.1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), vom Vorliegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit ausgehen durfte, zu deren Unterbindung eine Platzverweisung in Betracht kam, kann im Prozesskostenhilfeverfahren aber nicht abschließend beurteilt werden.35 (a) Dies gilt zunächst, soweit die Polizei im Zeitpunkt ihres Einschreitens davon ausgegangen ist, dass das Verhalten des Antragstellers eine Straftat nach § 315b StGB darstellte.

    Danach durfte der Polizeibeamte auf der Grundlage der ihm im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38; U.v. 1.7.1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 26.11.1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), aber vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen.

  • BVerwG, 18.12.2007 - 6 C 47.06
    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    30 Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass die Polizei unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiges Verhalten an den Tag legen wird, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    17 Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Antragstellers auf seine Schriftsätze in den Verfahren 5 K 12.825 und 10 C 12.2728, im Übrigen auf die Gerichtsakten in diesen Verfahren sowie die darin beigezogenen Behörden- und Strafakten verwiesen.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Straßenbahn; Fußgängerzone; konkretes

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

  • VG Würzburg, 22.12.2011 - W 5 K 11.742

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Gegenstand einer Feststellungsklage;

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

  • BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Netzbetreiber; Diensteanbieter; Gleichbehandlung;

  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728

    Zur Frage einer Verpflichtung von Fußgängern, auf ihren Vorrang gegenüber

    Es stellt sich insoweit insbesondere die Frage, ob eine solche Auslegung daraus folgen könnte, dass § 42 Abs. 2 StVO a.F. in Verbindung mit Anlage 3 lfd.Nr. 12 Spalte 3 Nr. 3 zu § 42 Abs. 2 StVO a.F. für den verkehrsberuhigten Bereich, in dem von vornherein Fahrzeugverkehr neben dem Fußgängerverkehr zulässig war, anders als § 41 Abs. 1 StVO a.F. in Verbindung mit Anlage 2 lfd.Nr. 21 Spalte 3 zu § 41 Abs. 1 StVO a.F. für den grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Fußgängerbereich ausdrücklich vorsah, dass Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern durften (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2014 - 10 C 12.132 - Rn. 39).
  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018

    Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Kläger mit Beschluss vom 18. Juni 2014 (10 C 12.132) Prozesskostenhilfe gewährt, weil offen sei, ob der Kläger sich verkehrswidrig verhalten habe, in welchem Verhältnis § 1 Abs. 2 StVO zur Regelung des § 41 Abs. 1 StVO i. V. m. Anlage 2 lfd.
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