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   VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728   

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VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728 (https://dejure.org/2014,18923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2014 - 10 C 12.2728 (https://dejure.org/2014,18923)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - 10 C 12.2728 (https://dejure.org/2014,18923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Fußgänger müssen Rücksicht nehmen!

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132

    Zum Verhältnis des Straßenbahnverkehrs zum Fußgängerverkehr in Fußgängerbereichen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Es stellt sich insoweit insbesondere die Frage, ob eine solche Auslegung daraus folgen könnte, dass § 42 Abs. 2 StVO a.F. in Verbindung mit Anlage 3 lfd.Nr. 12 Spalte 3 Nr. 3 zu § 42 Abs. 2 StVO a.F. für den verkehrsberuhigten Bereich, in dem von vornherein Fahrzeugverkehr neben dem Fußgängerverkehr zulässig war, anders als § 41 Abs. 1 StVO a.F. in Verbindung mit Anlage 2 lfd.Nr. 21 Spalte 3 zu § 41 Abs. 1 StVO a.F. für den grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Fußgängerbereich ausdrücklich vorsah, dass Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern durften (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2014 - 10 C 12.132 - Rn. 39).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Danach durfte der Polizeibeamte auf der Grundlage der ihm im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1974 - 1 C 31.72 - juris Rn. 38; U.v. 1.7.1975 - 1 C 35.70 - juris Rn. 32; BayVGH, U.v. 26.11.1992 - 21 B 92/1672 - juris Rn. 34), aber vom Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
  • VGH Bayern, 19.03.2013 - 10 C 13.334

    Prozesskostenhilfeantrag; maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt bei

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Der Antragsteller hatte nicht das für die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes erforderliche besondere Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1985 - 3 C 34.84 - juris Rn. 34), weil ihm die Sicherstellung seines Fahrrads nach Art. 25 Nr. 1 PAG und polizeilicher Gewahrsam nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 3 PAG nicht hinreichend sicher drohten (vgl. Pietzcker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 25. Ergänzungslieferung 2013, § 43 Rn. 49 und § 42 Abs. 1 Rn. 163 und 165 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 1 B 37.99
    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass die Polizei unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiges Verhalten an den Tag legen wird, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 04.12.2012 - W 5 K 12.825

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag; Straßenbahn; Fußgängerzone; konkretes

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Antragstellers auf seine Schriftsätze in den Verfahren 5 K 12.825 und 10 C 12.2728, im Übrigen auf die Gerichtsakten in diesen Verfahren sowie die darin beigezogenen Behörden- und Strafakten verwiesen.
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass die Polizei unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen ein gleichartiges Verhalten an den Tag legen wird, besteht nicht (vgl. BVerwG, B.v. 21.10.1999 - 1 B 37.99 - juris Rn. 5; U.v. 12.10.2006 - 4 C 12.04 - juris Rn. 8; U.v. 18.10.2007 - 6 C 47.06 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 10 C 12.1757

    Prozesskostenhilfe; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussichten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Bewilligungs- oder Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2013 - 10 C 12.1757 - juris Rn. 25; B.v. 19.3.2013 - 10 C 13.334, 10 C 13.371 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 10 C 39.07

    Auslegung und Anwendung von § 73 Abs. 2a Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme (§ 166 VwGO in Verbindung mit § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F.) ein (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 10 C 39.07 u.a. - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2014 - 10 C 12.2728
    Als Rechtsverhältnis im Sinne dieser Regelung werden die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 23.1.1992 - 3 C 50/89 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 10 ZB 15.2018

    Bewusstes Erzwingen des Abbremsens einer Straßenbahn durch einen Fußgänger in

    Ob § 11 Abs. 3 StVO im vorliegenden Fall daneben überhaupt eine Bedeutung zukommt, weil diese Regelung inhaltlich auf atypische Verkehrslagen zugeschnitten ist (vgl. BayVGH, B. v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 43 für ein Straßenmusikfestival) und nicht unbedingt auf eine Straßenbahn Anwendung findet, die im Linienbetrieb zulässigerweise durch eine Fußgängerzone fährt, kann offen bleiben, weil sich jedenfalls aus § 1 Abs. 2 StVO ergibt, dass der Kläger nicht auf seinem Vorrang als Fußgänger in der Fußgängerzone beharren und ihn durchsetzen darf, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass er durch sein Verhalten sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer schädigt.
  • VG Würzburg, 25.01.2019 - W 9 K 17.703

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen (Platzverweis,

    Der Gewahrsam zur Durchsetzung eines Platzverweises nach Art. 17 Abs. 1 Nr. 3 PAG in der bis 31. Juli 2017 geltenden Fassung (Art. 17 Abs. 1 Nr. 4 PAG n.F.) ist kein Zwangsmittel, sondern eine eigenständige polizeiliche Standardmaßnahme (BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 29).
  • VG Meiningen, 25.11.2014 - 2 K 268/14

    Verweigerung des Handschlages durch die Oberbürgermeisterin bei der Verpflichtung

    Ein Rehabilitierungsinteresse im Sinne des nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses kann nur bestehen, wenn ein Verwaltungshandeln einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt hat, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist (BayVGH, Beschl. v. 02.07.2014, 10 C 12.2728, juris, Rn. 57).
  • VG Regensburg, 03.03.2020 - RO 5 E 19.2527

    Erfolgloser Eilantrag auf Feststellung vergangener Verpflichtungen zur Prävention

    Eine hinreichend bestimmte Gefahr, dass es unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen zu einem gleichartigen Geschehen kommen wird, besteht nicht (BayVGH, Beschluss vom 02.07.2014 - 10 C 12.2728, BeckRS 2014, 54489, Rn. 56; Eyermann/Happ, 15. Aufl. 2019, VwGO § 43 Rn. 34).

    Ein Rehabilitierungsinteresse im Sinne des nach § 43 Abs. 1 VwGO erforderlichen Feststellungsinteresses kann nur bestehen, wenn ein Verwaltungshandeln einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt hat, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist (BayVGH, Beschluss vom 02.07.2014 - 10 C 12.2728, BeckRS 2014, 54489, Rn. 57; Eyermann/Happ, 15. Aufl. 2019, VwGO § 43 Rn. 34).

  • VG Magdeburg, 03.01.2022 - 3 B 411/21

    Versammlungsrecht

    Die öffentliche Sicherheit umfasst dabei auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung (vgl. § 3 Nr. 1 SOG LSA), so dass eine Platzverweisung grundsätzlich bei jedem Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfolgen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 C 12.2728 -, juris Rn. 40; OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 L 85/16 -, Rn. 50, juris).
  • VG Augsburg, 26.03.2019 - Au 8 K 18.1922

    Polizeiliche Platzverweise

    Aus der Natur der polizeilichen Gefahrenabwehr ergibt sich, dass die Erforderlichkeit einer Maßnahme nicht danach zu beurteilen ist, wie sich die Sachlage später - vielleicht nach eingehender Beweisaufnahme - darstellt, sondern auf der Grundlage der im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 26.2.1974 - I C 31.72 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 40).
  • VG München, 07.03.2018 - M 7 K 16.4201

    Polizeiliche Maßnahmen aufgrund eines vermeintlichen Hausverbots

    Unabhängig davon, dass es sich bei dieser Äußerung nicht um die Androhung von Zwangsmitteln, sondern um einen bloßen Hinweis gehandelt haben dürfte, da der Gewahrsam nach Art. 17 PAG eine eigenständige polizeiliche Maßnahme darstellt (vgl. BayVGH. B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 29), handelt es sich dabei lediglich um einen Eingriff in die freie Willensbildung und damit in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG.
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 16.243

    Platzverweis eines Angehörigen aus einem Krankenhaus

    Weiter ergibt sich aus der Natur der polizeilichen Gefahrenabwehr, dass die Erforderlichkeit einer Maßnahme nicht danach zu beurteilen ist, wie sich die Sachlage später - vielleicht nach eingehender Beweisaufnahme - darstellt, sondern auf der Grundlage der im Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der erforderlichen Gefahrenprognose maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 26.2.1974 - I C 31.72 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 2.7.2014 - 10 C 12.2728 - juris Rn. 40).
  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 10 C 12.132
    17 Ergänzend wird hinsichtlich der weiteren Ausführungen des Antragstellers auf seine Schriftsätze in den Verfahren 5 K 12.825 und 10 C 12.2728, im Übrigen auf die Gerichtsakten in diesen Verfahren sowie die darin beigezogenen Behörden- und Strafakten verwiesen.
  • VG Würzburg, 18.05.2018 - W 9 K 17.337

    Rechtsbehelfsbelehrung bei Sicherstellung eines Führerscheins

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