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   VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 C 13.2376   

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VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 C 13.2376 (https://dejure.org/2014,632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.2014 - 10 C 13.2376 (https://dejure.org/2014,632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 10 C 13.2376 (https://dejure.org/2014,632)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.06.2013 - 10 C 13.1235

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; übereinstimmende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 C 13.2376
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Prozesskostenhilfeantrags ist vorliegend ausnahmsweise der Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über die Beschwerde (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2013 - 10 C 13.1235 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 22.11.2013 - 10 C 13.880

    Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren; Einstellung des Eilverfahrens; Offene

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 C 13.2376
    Anzuwenden sind daher das Asylverfahrensgesetz und das Aufenthaltsgesetz in der Fassung, die sie durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3474) erhalten haben und die jeweils am 1. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, weil im Zeitpunkt der Entscheidung des Erstgerichts über den Prozesskostenhilfeantrag noch keine Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 22.11.2013 - 10 C 13.880 - juris Rn. 9) vorlag.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.2014 - 10 C 13.2376
    Eine solche rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise kann sich auch aus einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG ergeben (BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17).
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines

    Denn der Antragsteller ist mit seinem materiellen Asylbegehren gemäß § 13 Abs. 1 AsylG hinsichtlich aller zielstaatsbezogener Schutzersuchen und Schutzformen auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen und hat kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (BVerwG, Urt.v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, juris Rn. 34; VGH München, Beschl. v. 10.01.2014 - 10 C 13.2376 -, juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 2 K 17.34883

    Isoliertes Wiederaufgreifensgesuch auf Feststellung von Abschiebungsverboten

    Dies gilt auch dann, wenn zwar ein Asylverfahren vorausgegangen ist, dies jedoch nicht (auch) zu einer Versagung eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG geführt hat (NdsOVG, U.v. 3.5.2018 - 13 LB 223/17 - juris Rn. 33 f.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 10.1.2014 - 10 C 13.2376 - juris Rn. 5 f.; VG Augsburg, U.v. 28.6.2013 - Au 6 K 13.30050 - juris Rn. 17/23).
  • VG Gießen, 21.10.2016 - 4 K 203/16

    Aufgedrängter Bescheid

    Darüber hinaus ist das Schreiben ausdrücklich an die Ausländerbehörde adressiert und auf Art. 8 EMRK gestützt, so dass es insgesamt an Anhaltspunkten für eine Zuständigkeit des Bundesamtes fehlt (vgl. die Fallgestaltungen in den Entscheidungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2014, 2 S 54/14; OVG NRW, Beschluss vom 25.05.2005, 18 B 1967/04), weil diesem Schreiben weder ein Asylantrag noch ein Antrag auf Flüchtlings- oder subsidiären Schutz noch auf Feststellung von Abschiebungsverboten zu entnehmen ist (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10.01.2014, 10 C 13.2376).
  • VG Augsburg, 20.02.2014 - Au 1 S 14.23

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

    Eine Prüfung durch die Ausländerbehörde im vorliegenden Verfahren zur nachträglichen zeitlichen Befristung der erteilten Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erfolgt demgegenüber nicht (vgl. ausführlich BayVGH, B.v. 10.1.2014 - 10 C 13.2376 - juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 27.03.2020 - 11 B 13/20

    Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Daher kann vorliegend im Rahmen des Eilverfahrens offenbleiben, ob der Antragsteller mit seinem Vortrag hinsichtlich drohender Gefahren im x nicht ohnehin auf die Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt zu verweisen wäre, weil es sich dabei um ein materielles Asylbegehren im Sinne des § 13 AsylG handeln könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08, juris Rn. 34; VGH München, Beschluss vom 10.01.2014 - 10 C 13.2376; vgl. zur Konstellation, in der erstmals im gerichtlichen Verfahren ein krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot geltend gemacht wird: OVG Bautzen, Beschluss vom 19.08.2019 - 3 B 83/19).
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