Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 28.10.2015

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   BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14   

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https://dejure.org/2015,13604
BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,13604)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,13604)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,13604)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    BayVwVfG Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 43 Abs. 2, Art. 48, Art. 49a Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; Bewilligungsbehörde; Ermessen, intendiertes ~; Ermessensfehler; Ereignis, ungewisses künftiges ~; Gerechtigkeit, materielle ~; Nebenbestimmungen; Neubewertung; Rechtssicherheit; Rückforderung; Rücknahme; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BayVwVfG Art. 36 Abs. 2 Nr. 2
    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; Bewilligungsbehörde; Ereignis, ungewisses künftiges ~; Ermessen, intendiertes ~; Ermessensfehler; Gerechtigkeit, materielle ~; Nebenbestimmungen; Neubewertung; Rechtssicherheit; Rückforderung; Rücknahme; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG BY, Art 43 Abs 2 VwVfG BY, Art 48 Abs 1 S 1 VwVfG BY, Art 48 Abs 4 VwVfG BY, Art 49a Abs 1 S 1 VwVfG BY
    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung bei Eintritt des Bedingung auslösenden Ereignisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 36 Abs 2 Nr 2 VwVfG BY, Art 43 Abs 2 VwVfG BY, Art 48 Abs 1 S 1 VwVfG BY, Art 48 Abs 4 VwVfG BY, Art 49a Abs 1 S 1 VwVfG BY
    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung bei Eintritt des Bedingung auslösenden Ereignisses

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer zum Anschluss zweier Weiler an das Trinkwassernetz gewährten staatlichen Zuwendung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 43 Abs. 2, Art. 48, Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Subventionsrecht: Nr. 2.1 erste Alternative ANBest-K 2005 ist keine auflösende Bedingung im Sinne des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG | Auflösende Bedingung; Ungewisses künftiges Ereignis; Neubewertung; Rücknahme; Kein intendiertes Ermessen bei Rücknahme im Zuwendungsrecht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 43 Abs. 2, Art. 48, Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Subventionsrecht: Nr. 2.1 erste Alternative ANBest-K 2005 ist keine auflösende Bedingung im Sinne des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG | Auflösende Bedingung; Ungewisses künftiges Ereignis; Neubewertung; Rücknahme; Kein intendiertes Ermessen bei Rücknahme im Zuwendungsrecht

  • doev.de PDF

    Rückforderung einer Zuwendung; auflösende Bedingung

  • rewis.io

    Rückforderung einer staatlichen Zuwendung bei Eintritt des Bedingung auslösenden Ereignisses

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer zum Anschluss zweier Weiler an das Trinkwassernetz gewährten staatlichen Zuwendung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltungsinterne Neubewertung ist keine auflösende Bedingung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine automatische Kürzung von Zuwendungen bei nachträglich geänderter Rechtsauffassung der Behörde

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine automatische Kürzung von Zuwendungen bei nachträglich geänderter Rechtsauffassung der Behörde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsinterne Neubewertung als auflösende Bedingung?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zuwendungsklauseln - Einfach anders überlegen geht nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine automatische Kürzung von Zuwendungen bei nachträglich geänderter Rechtsauffassung der Behörde

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Kürzung von Zuwendungen bei geänderter Rechtsauffassung

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Keine automatische Kürzung von Zuwendungen bei nachträglich geänderter Rechtsauffassung der Behörde

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtssicherheit für staatliche Subventionen gestärkt

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Auflösende Bedingung; Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte (Prof. Dr. Hinnerk Wißmann; ZJS 2015, 532)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine automatische Kürzung von Zuwendungen bei nachträglich geänderter Rechtsauffassung der Behörde

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 36 Abs. 2 Nr. 2, Art. 43 Abs. 2, Art. 48, Art. 49a Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, Art. 3 Abs. 1 GG
    Subventionsrecht: Nr. 2.1 erste Alternative ANBest-K 2005 ist keine auflösende Bedingung im Sinne des Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG | Auflösende Bedingung; Ungewisses künftiges Ereignis; Neubewertung; Rücknahme; Kein intendiertes Ermessen bei Rücknahme im Zuwendungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 211
  • NVwZ 2015, 1764
  • DÖV 2015, 979
 
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Wird zitiert von ... (301)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Es trifft zwar zu, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund der eigenen Bindung an Recht und Gesetz sich grundsätzlich bei Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nicht auf die besonderen Vertrauensschutzbestimmungen des Art. 48 BayVwVfG berufen können (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 24).

    Vielmehr müssen auch Gemeinden, Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger mit den ihnen zugewiesenen Mitteln kalkulieren und sich auf eine staatlicherseits verbindlich zugesagte Refinanzierung verlassen können (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht auf Vertrauensschutz berufen kann (Urteil vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 29).

    Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Entscheidend ist vielmehr, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden sind (vgl. Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5.95 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 101; stRspr.).
  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt aber zudem voraus, dass im Einzelfall keine sachlichen Gründe für das Abweichen von dieser Behördenpraxis bestehen (Urteile vom 18. Mai 1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 und vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - BVerwGE 143, 50 Rn. 32).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Bestandskraft von Verwaltungsakten stehen vielmehr gleichberechtigt nebeneinander, sofern dem anzuwendenden Fachrecht nicht ausnahmsweise eine andere Wertung zu entnehmen ist (Urteile vom 25. September 1992 - 8 C 68.90 u.a. - BVerwGE 91, 82 , vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 - BVerwGE 129, 367 Rn. 32 und Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 ).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Daher hat die Rechtsprechung Überprüfungsvorbehalte in Bezug auf abgeschlossene Sachverhalte nie als Bedingung angesehen (Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 - BVerwG 67, 99 ; BSG, Urteile vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 = juris Rn. 32 und vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 126/95 R - BSGE 82, 183 = juris Rn. 31).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Daher hat die Rechtsprechung Überprüfungsvorbehalte in Bezug auf abgeschlossene Sachverhalte nie als Bedingung angesehen (Urteil vom 14. April 1983 - 3 C 8.82 - BVerwG 67, 99 ; BSG, Urteile vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - BSGE 62, 32 = juris Rn. 32 und vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 126/95 R - BSGE 82, 183 = juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 8 C 4.08

    Unternehmen; Unternehmensbeteiligung; Aktien; Wertpapiere; Restitution;

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Der von der Beklagten angeführte haushaltsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung allein genügt dafür nicht (Urteile vom 19. Februar 2009 - 8 C 4.08 - juris Rn. 46 und vom 14. März 2013 - 5 C 10.12 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 15 Rn. 40), so dass der formelhafte Verweis hierauf die geschuldete Ermessensausübung nicht zu ersetzen vermag.
  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 15.84

    Anfechtungsklage - Kautionsfestsetzung - Europarecht - Nationales Recht -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14
    Das ungewisse zukünftige Ereignis muss nach Bescheiderlass eintreten (Urteil vom 8. März 1990 - 3 C 15.84 - BVerwGE 85, 24 ).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 7488/20

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Da das künftige ungewisse Ereignis kraft Gesetzes ohne weiteren Zwischenschritt einen Rechtsverlust oder einen Rechtsgewinn herbeiführt, muss sein Eintritt auch aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten - für den Adressaten des Bescheids, für die Behörde und ggf. für Dritte - gleichermaßen ohne Weiteres erfassbar sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2020 - 4 A 436/17 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 4 A 1781/15 -, juris.
  • BVerwG, 23.01.2019 - 10 C 5.17

    Die Jahresfrist für den Widerruf eines Zuwendungsbescheides beginnt zu laufen,

    Hierunter fallen nur von der Außenwelt wahrnehmbare Handlungen, Erklärungen oder Geschehnisse, nicht hingegen nur zur Gedankenwelt eines Beteiligten gehörende Vorstellungen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211).

    Hierfür ist gleichgültig, ob diese rechtliche Wertung einfach oder schwierig ist (BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 Rn. 13 ff. und vom 15. März 2017 - 10 C 1.16 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 116, 117 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 31. Juli 2017 - 10 B 26.16 - Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19).

    In der Literatur wird demgegenüber angenommen, die Jahresfrist könne nicht laufen, solange die Behörde - der Sache nach also "gutgläubig" - das Zurückbleiben der zuwendungsfähigen hinter den veranschlagten Gesamtkosten als Eintreten einer auflösenden Bedingung hätte ansehen können; erst die Veröffentlichung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - (BVerwGE 152, 211) im August 2015 habe diesen "guten Glauben" mit der Wirkung zerstört, dass frühestens ab diesem Zeitpunkt die Jahresfrist zu laufen begann (Gass, NVwZ 2016, 748).

  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 393/22

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Da das künftige ungewisse Ereignis kraft Gesetzes ohne weiteren Zwischenschritt einen Rechtsverlust oder einen Rechtsgewinn herbeiführt, muss sein Eintritt auch aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten - für den Adressaten des Bescheids, für die Behörde und ggf. für Dritte - gleichermaßen ohne Weiteres erfassbar sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 10 C 5.17, juris; BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 17. Juni 2020 - 4 A 436/17 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 4 A 1781/15 -, juris.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2015 - 10 C 15.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33617
BVerwG, 28.10.2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,33617)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,33617)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 10 C 15.14 (https://dejure.org/2015,33617)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,33617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; Bewilligungsbehörde; Ereignis, ungewisses künftiges ~; Ermessen, intendiertes ~; Ermessensfehler; Gerechtigkeit, materielle ~; Nebenbestimmungen; Neubewertung; Rechtssicherheit; Rückforderung; Rücknahme; ...

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeiten

  • rechtsportal.de

    VwGO § 118 Abs. 1
    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeiten

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

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