Rechtsprechung
AG Regensburg, 03.03.2014 - 10 C 1949/13 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Restschuldbefreiung: Erhöhtes Beförderungsentgelt keine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Wird zitiert von ...
- AG Köln, 07.04.2017 - 71 IK 175/15
Forderungsanmeldung; Deliktsforderung; Zurückweisung; Beförderungserschleichung; …
Dies sei bislang nicht - insbesondere nicht in Höhe des geltend gemachten Anspruchs von 4x40 EUR für erhöhtes Beförderungsentgelt - ersichtlich (vgl. AG Regensburg, Urt . v. 03.03.2014, Az. 10 C 1949/13, VuR 2015, 314 mit zust. Anm. Ackermann).Vielmehr dürfte ein solcher deliktischer Schadensersatzanspruch in aller Regel gerade nicht bestehen (vgl. dazu AG Regensburg, Urt . v. 3.3.2014, Az. 10 C 1949/13, VuR 2015, 314, wonach die Leistungserschleichung nicht zu einem messbaren Schaden im Sinne des § 249 BGB führt).