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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1979 - 10 C 20/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1979 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1979,4257)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.1979 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1979,4257)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 1979 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1979,4257)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 7 A 91/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1979 - 10 C 20/79
    Sie vertritt die Auffassung, für ein Normenkontrollverfahren fehle deshalb ein Rechtsschutzbedürfnis, weil die Wirksamkeit der Friedhofssatzung von 1961 im zur Zeit noch anhängigen Berufungsverfahren 7 A 91/78 inzident mitgeprüft werde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - 6 B 11128/17

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags; fehlende Bekanntmachung der Norm

    2 Nach der ständigen Rechtsprechung kann Gegenstand eines Normenkontrollantrags - sowie eines entsprechenden Eilantrages - nur eine bereits bekanntgemachte Rechtsnorm sein (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - 8 BN 1.09 -, juris, und vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 -, NVwZ 1992, 1088; OVG RP, Urteil vom 1. August 1979 - 10 C 20/79.OVG -, AS RP 15, 348; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 47 Rn. 144; Unruh, in: HK-VerwG, 3. Aufl. 2013, § 47 VwGO Rn. 27 und Rn. 136).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.1995 - 11 C 12551/94

    Subjektives-öffentliches Recht eines Arbeitnehmers auf Wahrung der Sonntagsruhe;

    Das Normenkontrollverfahren dient nicht nur der objektiven Rechtskontrolle, sondern auch dem individuellen Rechtsschutz (BVerwG, Beschluß vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 -, BVerwGE 68, 12, 14; a.A.: OVG Rh- Pf, Urteil vom 01. August 1978 - 10 C 20/79 -, …
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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1980 - 10 C 20/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1980 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1980,24155)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.1980 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1980,24155)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 1980 - 10 C 20/79 (https://dejure.org/1980,24155)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 786/03

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Normenkontrollverfahren - außer Kraft

    Ob die zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelten Rechtsgrundsätze überhaupt auf das Rechtsschutzverfahren nach § 47 VwGO übertragen werden können mit der Folge, dass ein Betroffener die Feststellung der Ungültigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Rechtsnorm begehren kann, wenn wegen der Anwendung dieser Rechtsnorm noch Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche des Antragstellers in Betracht kommen, ein Rehabilitationsinteresse besteht oder Wiederholungsgefahr geltend gemacht werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, Seite 22, 23 des Urteilsabdrucks; ablehnend dagegen etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. August 1980 - 10 C 20/79 -), kann dahin stehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2005 - 4 K 683/04

    Zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften durch Verordnung

    Ob die zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entwickelten Rechtsgrundsätze überhaupt auf das Rechtsschutzverfahren nach § 47 VwGO übertragen werden können, mit der Folge, dass ein Betroffener die Feststellung der Ungültigkeit einer bereits außer Kraft getretenen Rechtsnorm begehren kann, wenn wegen der Anwendung dieser Rechtsnorm noch Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche des Antragstellers in Betracht kommen, ein Rehabilitationsinteresse besteht oder Wiederholungsgefahr geltend gemacht werden kann (bejahend z. B. HessVGH, Urt. v. 27.01.2004 - 11 N 786/03 -, NVwZ 2004, 895; NdsOVG, Urt. v. 02.11.2000 - 9 K 2785/98 -, NVwZ-RR 2001, 600; ablehnend dagegen etwa OVG RP, Urt. v. 01.08.1980 - 10 C 20/79 -), kann dahin stehen.
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