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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10   

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https://dejure.org/2011,9836
BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2011 - 10 C 23.10 (https://dejure.org/2011,9836)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 71; AufenthG § 60 Abs. 2 bis 7; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15, 18; VwVfG § 51
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich begründeter Abschiebungsschutz; nationaler Abschiebungsschutz; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 71
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Afghanistan; Anwachsen im gerichtlichen Verfahren; Folgeverfahren; Sperrwirkung; Versorgungslage; Wiederaufgreifen; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; nationaler Abschiebungsschutz; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich begründeter ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 AsylVfG 1992, § 60 Abs 2 AufenthG 2004, § 60 Abs 3 AufenthG 2004, § 60 Abs 5 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 AufenthG 2004
    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung eines Abschiebungsverbots bezüglich eines bisher noch nicht geprüften Staates als von den Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG unabhängiger Neuantrag

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 71, AufenthG § 60 Abs. 2-7, RL 2004/83/EG Art. 15, RL 2004/83/EG Art. 18, VwVfG § 51, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Abschiebungsstopp, Abschiebungsverbot, subsidiärer Schutz, Afghanistan, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, verfassungskonforme Auslegung, Versorgungslage, Hunger, schwerste Gesundheitsschäden

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • milo.bamf.de
  • datenbank.nwb.de

    Abschiebungsverbot bezüglich bisher nicht geprüfter Zielstaaten; Neuantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 244
  • DVBl 2012, 108
  • DÖV 2012, 247
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14.10 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen, Rn. 9 bis 14) näher begründet.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf das Urteil des Senats vom 8. September 2011 (a.a.O. Rn. 13) verwiesen.

    Denn die Parteien können in den vom Senat näher gekennzeichneten Übergangsfällen insoweit über das gerichtliche Prüfprogramm nicht disponieren (vgl. Urteil vom 8. September 2011 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich insoweit um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Damit hat es sowohl den Vorrang des unionsrechtlichen gegenüber dem nationalen Abschiebungsschutz (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 11) als auch die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Voraussetzungen für die verfassungskonforme Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in Fällen einer allgemeinen Gefahr verfehlt.

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Der Antrag auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezüglich eines bisher noch nicht geprüften Staates stellt einen Neuantrag dar, der nicht von der Erfüllung der Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG abhängt (im Anschluss an Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts enthält die Feststellung des Bundesamts zum Vorliegen von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG grundsätzlich nur eine Regelung über die in dem Bescheid geprüften jeweiligen Zielstaaten, wobei die Feststellung bezüglich jedes einzelnen Zielstaates eine selbstständige Teilregelung darstellt, die rechtskräftig abgeschichtet werden kann (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 ).

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Dabei wird er sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen haben (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der gegenteiligen Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 23.10
    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 15 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10   

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https://dejure.org/2010,14481
AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06.09.2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 06. September 2010 - 10 C 23/10 (https://dejure.org/2010,14481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschluss einer Nutzungsausfallentschädigung bei unverhältnismäßig langem Zuwarten mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 BGB
    Ausschluss einer Nutzungsausfallentschädigung bei unverhältnismäßig langem Zuwarten mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs.

  • verkehrslexikon.de

    Kein Nutzungsausfall mehr nach anderthalb Jahren nach dem Unfallereignis - zu langes Zuwarten mit der Reparatur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten mit der Reparatur oder mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Entkräftung der tatsächlichen Vermutung gegen den Nutzungswillen im Hinblick auf die Beschaffung eines höherwertigen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; StVG § 7; VVG § 115
    Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung im Hinblick auf ein langes Zuwarten mit der Reparatur oder mit der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs; Entkräftung der tatsächlichen Vermutung gegen den Nutzungswillen im Hinblick auf die Beschaffung eines höherwertigen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ersatzfahrzeug erst 1 1/2 Jahre später besorgt - keine Nutzungsausfallentschädigung!

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 08.03.2004 - 16 U 111/03

    Keine Nutzungsentschädigung bei längerem Zuwarten mit Fahrzeugreparatur oder

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

    Wartet der Unfallgeschädigte mit der Reparatur des Unfallwagens mehr als zwei Monate, spricht bereits eine tatsächliche Vermutung dafür, dass er das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte, so dass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht (OLG Köln MDR 2004, 1114).

  • OLG Bremen, 03.04.2001 - 3 U 108/00

    Schadensgeringhaltung bei Kraftfahrzeugschäden - erforderlicher Nutzungswille bei

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Geschädigte soll den Unfall nicht zum Anlass nehmen können, sich für die Vereitelung einer bloß abstrakten Nutzungsmöglichkeit eine Entschädigung zahlen zu lassen und so am Unfall zu verdienen (OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Ein Nutzungswille fehlt jedoch grundsätzlich dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug dauernd oder für mehrere Monate nicht reparieren lässt oder sich alsbald nach dem Unfall kein Ersatzfahrzeug kauft (Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 249 Rdnr. 67; BGH NJW 1976, 1396; OLG Köln MDR 2004, 1114; OLG Bremen NJW-RR 2002, 383).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall infolge der Beschädigung des Fahrzeugs die Möglichkeit zur Nutzung desselben einbüßt, hat zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB in Gestalt einer Nutzungsausfallentschädigung, wenn er für die Dauer der Reparatur kein Ersatzfahrzeug anmietet (BGH NJW 1964, 542; NJW 1966, 1269; NJW 1985, 2471).
  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall infolge der Beschädigung des Fahrzeugs die Möglichkeit zur Nutzung desselben einbüßt, hat zwar nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gemäß § 249 BGB in Gestalt einer Nutzungsausfallentschädigung, wenn er für die Dauer der Reparatur kein Ersatzfahrzeug anmietet (BGH NJW 1964, 542; NJW 1966, 1269; NJW 1985, 2471).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Mit dem Abwarten der Reparatur über einen derart langen Zeitraum offenbart der Geschädigte in der Regel, dass er auf die Nutzung des Pkw nicht angewiesen war (OLG Hamm, Urteil vom 23.02.2006 - 28 U 164/05).
  • OLG Hamm, 22.03.1995 - 13 U 167/94

    Haftung bei einstürzendem Carport?

    Auszug aus AG Gummersbach, 06.09.2010 - 10 C 23/10
    Der Unfallgeschädigte kann in der Regel auch dann Nutzungsausfall beanspruchen, wenn er auf die Durchführung einer Reparatur verzichtet, jedoch alsbald ein Ersatzfahrzeug für den beschädigten PKW anschafft (Palandt-Heinrichs, BGB, 67. Auflage 2008, Vorbem. v. § 249 Rdnr. 22; OLG Hamm NJW-RR 1995, 1230; AG Gummersbach, Urteil vom 03.02.97 - 1 C 521/96 - Urteil vom 01.12.2003 - 1 C 318/03).
  • LG Stuttgart, 19.12.2012 - 4 S 266/12

    Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit bei nicht zeitnaher Ersatzbeschaffung

    aaa) Nach der überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur begründet der Umstand, dass ein Geschädigter mehrere Monate zuwartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, eine von ihm zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.03.2004 - 16 U 111/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2001 - 1 U 206/00; AG Gummersbach, Urteil vom 06.09.2010 - 10 C 23/10; a.A. OLG Düsseldorf NZV 2003, 379, 380; LG Braunschweig, Beschluss vom 19.8.2005 - 8 S 385/04; OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.1999 - 4 U 73/99; KG, NZV 2004, 470).
  • VG Gießen, 25.01.2022 - 6 K 4630/18

    Äthiopien: Widersprüchlicher Vortrag zu politischer Verfolgung und

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil v. 29.06.2011 - 10 C 23/10, juris Rn. 22).
  • VG Gießen, 07.07.2023 - 1 K 971/19

    Burundi: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage und medizinischer Versorgung

    Die Ge fahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Aus länders realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 10 C 23/10, j u r i s Rn. 22).
  • VG Gießen, 01.02.2023 - 6 K 2222/19

    Äthiopien: Kein kausaler Zusammenhang zwischen erlittenem Unrecht und Ausreise;

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011, Az. 10 C 23/10, juris Rn. 22).
  • VG Gießen, 10.08.2022 - 1 K 3131/19

    Guinea: Hinreichender interner Schutz vor Dritten

    Die Gefahren müssen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach der Rückkehr des Ausländers realisieren (BVerwG, Urteil vom 29.06.2011 - 10 C 23/10, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2010 - 10 B 14.10, 10 C 23.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23091
BVerwG, 15.07.2010 - 10 B 14.10, 10 C 23.10 (https://dejure.org/2010,23091)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 10 B 14.10, 10 C 23.10 (https://dejure.org/2010,23091)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 10 B 14.10, 10 C 23.10 (https://dejure.org/2010,23091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,23091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 S. 1, 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung in Fällen verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 S. 1, 3 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • datenbank.nwb.de
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