Rechtsprechung
AG Regensburg, 14.03.2018 - 10 C 2535/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Haftung aus Betriebsgefahr, Umfallen eines abgestellten Kraftrads, Versetzen
- BAYERN | RECHT
AuslPflVG § 6 Abs. 1; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1, § 18; BGB § 1006
Haftung aus Betriebsgefahr bei Umfallen eines abgestellten Kraftrads nach Versetzen - rewis.io
Haftung aus Betriebsgefahr bei Umfallen eines abgestellten Kraftrads nach Versetzen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung aus Betriebsgefahr
- haerlein.de (Kurzinformation)
Versetzt der Fahrer eines LKWs ein abgestelltes Motorrad und fällt dieses kurz danach um, haften für den dabei am Kraftrad
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 14.03.2018 - 10 C 2535/17
- LG Regensburg, 05.07.2018 - 22 S 74/18
- LG Regensburg, 13.09.2018 - 22 S 74/18
Wird zitiert von ...
- LG Regensburg, 05.07.2018 - 22 S 74/18
Motorrad, Lkw, Betriebsgefahr, Beweisaufnahme
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom 14.03.2018, Az. 10 C 2535/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.