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   BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04   

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BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04 (https://dejure.org/2004,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 10 C 3.04 (https://dejure.org/2004,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 (https://dejure.org/2004,1165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; Sächsisches KAG § 9 Abs. 1, Abs. 2, § 17 Abs. 1, Abs. 4, § 39 a
    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; Abgabengerechtigkeit; öffentliche Einrichtung; Einrichtungsbegriff; Typisierung; Pauschalierung; Verwaltungspraktikabilität; Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers; Ergebniskontrolle.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
    Abgabengerechtigkeit; Einrichtungsbegriff; Ergebniskontrolle; Gesamtnichtigkeit; Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers; Nichtigkeit; Pauschalierung; Satzungsfehler; Typisierung; Unbeachtlichkeit; Verwaltungspraktikabilität; öffentliche Einrichtung

  • Wolters Kluwer

    Nichterhebung von Beiträgen gegenüber beitragspflichtigen Grundstücken bei Vorliegen besonderer tatsächlicher Voraussetzungen als Verstoß gegen den Gleichheitssatz; Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch Grundsätze der Typengerechtigkeit und der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; Sächsisches KAG § 9 Abs. 1; ; Sächsisches KAG § 9 Abs. 2; ; Sächsisches KAG § 17 Abs. 1; ; Sächsisches KAG § 17 Abs. 4; ; Sächsisches KAG § 39 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen von Verstößen einer Beitragssatzung gegen höherrangiges Recht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beitragssatzung: Verstoß gegen höherrangiges Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 9, 17, 39a SächsKAG; Art. 3, 19 GG
    Keine Rechtfertigung von Satzungsmängeln durch den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (PD Dr. Christina Preschel; Neue Justiz 2/2005, S. 87-88)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 332
  • NJ 2005, 87
  • DVBl 2005, 255
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    Die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts kann schließlich auch nicht auf das Urteil des Senats vom 17. April 2002 (BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188) gestützt werden.

    Vielmehr ist die Gebührenfestsetzung erst dann rechtlich zu beanstanden, wenn sie die hierfür geltenden (landes-)rechtlichen Obergrenzen (Verbot der Kostenüberdeckung und der unangemessenen Gewinnerzielung) überschreitet (Urteil vom 17. April 2002, a.a.O. S. 193).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    Als Ausprägung des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit vom Normgeber die Gleichbehandlung der Abgabenpflichtigen und fordert für Differenzierungen wesentlich gleicher oder die Gleichbehandlung wesentlich ungleicher Sachverhalte einen sachlich einleuchtenden und hinreichend gewichtigen Grund (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - BVerwG 8 N 3.93 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 75 S. 36 m.w.N.).

    Dabei ist für das Abgabenrecht anerkannt, dass Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein können (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 22.02.2001 - 5 D 720/98

    In unterschiedlichem Umfang derselben Aufgabe dienende technische Anlagen als

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    In den in Bezug genommenen Entscheidungen (SächsVBl 2001, 186 und 189) wird ausdrücklich zwischen Mängeln in der Globalberechnung und der fehlerhaften Festlegung der öffentlichen Einrichtung durch Satzungsvorschrift differenziert.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    Die somit gegebene Nichtigkeit dieser Satzungsnorm führt zur Gesamtnichtigkeit der Satzung, weil ohne die Bestimmung der Einrichtung der zwingende Inhalt der Abgabensatzung (§ 2 Satz 2 SächsKAG), zu dem der die Abgabe begründende Tatbestand und mithin auch die Bestimmung der Einrichtung gehört, die die beitragspflichtige Möglichkeit des Anschlusses bietet (§ 17 Abs. 1 SächsKAG), keine mit höherem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Sachverhalts belässt (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - NJW 1998, 469).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    Ansonsten ist es den Verwaltungsgerichten verwehrt, von der (inzidenten) Feststellung der Unwirksamkeit einer als rechtswidrig erkannten Satzungsvorschrift oder einer daraus resultierenden Aufhebung von auf ihr beruhenden Verwaltungsakten abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    In seinem Urteil vom 16. September 1981 (BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45) hat das Bundesverwaltungsgericht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verneint, wenn sich der Satzungsgeber bei der landesrechtlich nicht weiter eingeschränkten Wahl zwischen Beitrags- oder Gebührenfinanzierung einer öffentlichen Einrichtung für eine (reine) Gebührenfinanzierung entscheidet, bei der die durch eine Ungleichbehandlung bedingte Gebührenmehrbelastung eine bestimmte Quantitätsgrenze nicht überschreitet.
  • BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93

    Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04
    Das Bundesverwaltungsgericht ist auch nicht gehindert, während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen, auch soweit sie - wie hier - das irrevisible Recht betreffen, zu berücksichtigen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 2 S. 16 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Für ein Absehen von einer solchen Entscheidung besteht grundsätzlich kein Raum, und zwar weder aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität noch wegen privater Interessen (vgl. BVerwG, U.v. 29.9.2004 - 10 C 3.04 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 43 S. 8, B.v. 24.2.2020 - 9 BN 9.18 - ECLI:DE:BVerwG: 2020:240220B9BN9.18.0).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07

    Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung

    Zwar können die mit dieser Regelungstechnik verbundenen Härten durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt sein, wenn davon nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betroffen wird und die Benachteiligung nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 26, 265 [275 f.]; 103, 392 [397]); doch darf die in Rede stehende Gestaltungsfreiheit nicht dazu herangezogen werden, den gesetzlichen Handlungsrahmen des Normgebers zu erweitern (so BVerwG, Urteil vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 - NVwZ 2005, 332 ff.).

    Unter dieser Voraussetzung bedarf im Licht von Art. 3 Abs. 1 GG die steuerliche Gleichbehandlung eines in wesentlicher Hinsicht (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) ungleichen Sachverhaltes eines sachlich einleuchtenden und hinreichend gewichtigen Grundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2004 - 10 C 3.04 - NVwZ 2005, 332 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 128/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384, juris Rn. 16, zu § 113 HwO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.; v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332, juris Rn. 21).

    Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384, juris Rn. 16, zu § 113 HwO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.; v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332, juris Rn. 21).

    Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis des Normsetzungsverfahrens den anzulegenden rechtlichen Maßstäben entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.4.2006 - 6 C 19.05 -, BVerwGE 125, 384, juris Rn. 16, zu § 113 HwO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, juris Rn. 31 ff.; v. 29.9.2004 - 10 C 3/04 -, NVwZ 2005, 332, juris Rn. 21).

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