Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07   

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BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07 (https://dejure.org/2008,3457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Ablehnung eines Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mangels drohender Verfolgung durch das Baath-Regime Saddam Husseins; Aussetzung eines Verfahrens zur Einholung einer Vorabentscheidung ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 10 C 33.07 verwiesen.
  • BVerwG, 05.07.2010 - 10 C 4.10

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens über eine Anerkennung als

    Nachdem die Beteiligten den - nach Aussetzung und Wiederaufnahme des Verfahrens unter dem Geschäftszeichen BVerwG 10 C 4.10 (früher: 10 C 23.07) fortgesetzten - Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren, soweit es noch anhängig war (hinsichtlich des Widerrufs der Flüchtlingsanerkennung), in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen.
  • VG Karlsruhe, 07.07.2008 - A 4 K 977/08
    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005- 1 C 21.04 - VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - und - A 2 S 1122/05-; OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005- 1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - 10 C 23.07 -, - 10 C 31.07 -, - 10 C 33.07 -. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 9 A 670/08

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen mit arabischer Volkszugehörigkeit und

    Mit Beschluss vom 24. Juni 2008 hat der Senat das Berufungsverfahren bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07 nach § 94 VwGO ausgesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 9 A 1413/06

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    Mit Beschluss vom 17. April 2008 hat der Senat das Berufungsverfahren bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07 nach § 94 VwGO ausgesetzt.
  • VG Karlsruhe, 09.07.2008 - A 4 K 356/08

    Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Albaner, Verfolgungsbegriff,

    Diesen Gesichtspunkten ist vielmehr im Rahmen der allgemeinen ausländerrechtlichen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes, namentlich der §§ 60 Abs. 7 Satz 2 und 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.11.2005 - 1 C 21.04 - VGH Bad.- Württ., Urteile v. 04.05.2006 - A 2 S 1046/05 - und - A2 S 1122/05 - OVG Saarlouis, Beschluss v. 30.03.2005- 1 Q 11/05-; vgl. nunmehr aber auch Vorlagebeschlüsse des BVerwG v. 07.02.2008 - 10 C 23.07 -, - 10 C 31.07 -, - 1 0 C 33.07 -.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2008 - 1 LB 17/08

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    1) Für die Entscheidung sind die in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. Februar 2008 (10 C 23.07 u. a.; InfAusIR 2008, 183) und vom 3 1 .
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2008 - 1 LB 9/08
    Die in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 07. Februar 2008 (10 C 23.07 u. a.; InfAuslR 2008, 183) und vom 31. März 2008 (10 C 15.07, juris) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Einholung einer Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen das Vorliegen bzw. Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft i. S. d. § 60 Abs. 1 AufenthG; sie sind damit für die vorliegende Entscheidung über ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht einschlägig.
  • BVerwG, 12.02.2008 - 10 C 21.07
    Denn wenn die Beklagte die Kläger nicht wegen der von ihnen gestellten Einbürgerungsanträge klaglos gestellt hätte, wäre der Erfolg ihrer Klage von der Beantwortung der in den Verfahren BVerwG 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07 mit Vorlagebeschluss des Senats vom 7. Februar 2008 (Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 4/2008 www.bverwg.de) gestellten Fragen durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften abhängig und damit offen gewesen.
  • VG Magdeburg, 11.04.2008 - 4 A 4/08

    Irak, Schiiten, Sunniten, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte,

    Gemeinschaften (EuGH) über das Vorabentscheidungsersuchen, das das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 07.02.2008 in den Verfahren 10 C 23.07, 10 C 31.07 und 10 C 33.07 dem EuGH vorgelegt hat, auszusetzen, lehnt das Gericht ab.
  • VG Schwerin, 02.09.2008 - 5 A 603/08

    Togo: erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung in den maßgeblichen

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 7. Februar 2008 in den Verfahren 10 C 23.07,10 C 31.07 und 10 C 33.07 ein Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich der Auslegung des Art. 11 der Qualifikationsrichtlinie über das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat, hindert dies darüberhinaus nicht eine Sachentscheidung im vorliegenden Verfahren.
  • VG Hamburg, 24.04.2008 - 10 A 382/07

    Abschiebungsschutz nach Änderung der politischen Lage in Afghanistan

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2008 - 1 LB 14/07

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 20 A 262/09

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im Fall von Togo

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2008 - 1 LB 44/04

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Darmstadt, 22.03.2012 - 3 K 1855/10
  • VG Aachen, 26.11.2008 - 6 K 1742/08

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

  • VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

  • VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07

    Widerruf eines einem togoischen Staatsangehörigen gewährten Abschiebungsschutzes;

  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 20 A 419/07

    Togo, Widerruf, Familienflüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der

  • VG Hamburg, 04.07.2008 - 20 A 176/08

    Togo, Widerruf, Familienflüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der

  • VG Karlsruhe, 15.09.2008 - A 3 K 92/07

    Verfahrensrecht, Irak, Aussetzung des Verfahrens, EuGH, Vorlageverfahren,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8903
BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 C 31.07 (https://dejure.org/2008,8903)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • migrationsrecht.net (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge klären

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 31.07
    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den Vorlagebeschluss vom heutigen Tag im Verfahren 10 C 33.07 verwiesen.
  • BVerwG, 08.04.2008 - 10 C 34.07
    Das Verfahren wird in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über die mit den Beschlüssen des Senats vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 31.07 u.a. - und vom 31. März 2008 - BVerwG 10 C 15.07 u.a. - vorgelegten Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt (vgl. Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - juris m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 18.06.2008 - 7 A 248/08

    Widerruf; Flüchtlingsanerkennung; Côte d'Ivoire; Elfenbeinküste; RDR

    Das Bundesverwaltungsgericht hat nunmehr in mehreren Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof (z.B. Beschluss vom 7. Februar 2008 bezüglich Irak - 10 C 31/07 - zitiert nach juris) u.a. die Frage gestellt, ob das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e) der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 voraussetzt, dass in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Flüchtling besitzt,.
  • VG Düsseldorf, 02.08.2011 - 2 K 2850/10

    Widerruf Abschiebehindernis Monarchisten NID

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 31.07 -, InfAuslR 2008, 183 (Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen für das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchstabe e der Richtlinie 2004/83/EG): Klärungsbedürftig erscheint nur, ob das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft darüber hinaus von weiteren Voraussetzungen abhängt.
  • VG Hannover, 10.12.2008 - 4 A 5725/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht, relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 7.02.2008 - 1 0 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3 InfAusIR 2008, 183).
  • VG Hannover, 03.12.2008 - 4 A 3995/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 7.02.2008 - 1 0 C 23.07, 10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3 -, InfAusIR 2008, 183).
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