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AG Marburg, 11.10.1996 - 10 C 390/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
823 BGB, 847 BGB
Werden Behandlungsdaten ohne Einwilligung des behandelten Patienten an Dritte weitergegeben, liegt hierin ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, welcher die Verpflichtung zum ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Wiesbaden, 11.07.2019 - 2 O 247/18
Kosmetische Behandlung mit Botox-Spritze ohne Risikoaufklärung
Für Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht sind danach Schmerzensgelder zwischen 51, 13 ? (Mitteilung eines Zahnarztes über ein Gold Inlay, AG Marburg, Urteil vom 11.10.1996 - 10 C 390/96 ), 511, 29 ? (Mitteilung eines Psychologen gegenüber dem Hausarzt über die Überweisung des "ausgesprochen auffälligen" Klägers in ein Krankenhaus, LG München I, Urteil vom 1.10.1991 - 23 O 2157/91) und 2000 ? (Bericht über das Arzt - Patientenverhältnis mit dem Kläger, der an einem Prostatakarzinom litt auf der Homepage des Arztes/Verletzung der Intimsphäre; OLG Bamberg, Urteil vom 10..4.2013 - 3 U 282/12) angemessen.