Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.02.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06   

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BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,2505)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,2505)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,2505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung für die Finanzbehörde; "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde; "Entscheidungsvorbehalt" zugunsten der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung für die Finanzbehörde; "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde; "Entscheidungsvorbehalt" zugunsten der ...

  • Wolters Kluwer

    Gebotensein der Behandlung getätigter Umsätze etwa erst ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) als steuerfrei - Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG auch ohne Antrag des ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung für die Finanzbehörde; "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde; "Entscheidungsvorbehalt" zugunsten der ...

  • rechtsportal.de

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a
    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion; Bescheinigung einer Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung für die Finanzbehörde; "Gleichartigkeitsprüfungen" der Kultus- und der Finanzbehörde; "Entscheidungsvorbehalt" zugunsten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Behandlung der Rückwirkung von Umsatzsteuerbefreiungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 714
  • DVBl 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 29.08.2006 - 1 BvR 1673/06
    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Die Prüfung der Frage, ob es unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes geboten sein kann, getätigte Umsätze etwa erst ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG als steuerfrei zu behandeln, obliegt dem Finanzamt und im Streitfall dem Finanzgericht (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 1673/06).

    Der Beklagte beantragt unter Hinweis auf den inzwischen ergangenen Beschluss einer Kammer des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2006 - 1 BvR 1673/06 -, mit dem die gegen das Senatsurteil vom 4. Mai 2006 gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden ist,.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem - den Beteiligten bekannten - Kammerbeschluss vom 29. August 2006 - 1 BvR 1673/06 - ausgeführt hat, obliegt die Prüfung der Frage, ob es unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes geboten sein kann, getätigte Umsätze etwa erst ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung als steuerfrei zu behandeln, dem Finanzamt und im Streitfall dem Finanzgericht.

  • BVerwG, 04.05.2006 - 10 C 10.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Vorsteuerabzug;

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Gegen dieses Urteil hat die Klägerin die vom Verwaltungsgerichtshof zugelassene Revision eingelegt, zu deren Begründung sie im Wesentlichen vorträgt: Sie nehme zur Kenntnis, dass der Senat mit Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 10 C 10.05 - entschieden habe, dass das Finanzamt gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG berechtigt sei, hinsichtlich der Frage, ob ein Unternehmen die gleichen kulturellen Aufgaben wie die in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen erfülle, ein Amtshilfeersuchen an die zuständige Kultusbehörde zu richten, weil anderenfalls der Vollzug der Besteuerung unzulässigerweise in das Belieben des Steuerpflichtigen gestellt sei.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. Mai 2006 - BVerwG 10 C 10.05 - (UR 2006, 517 = HFR 2006, 926) im Einzelnen erläutert hat, ist die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG auch ohne einen Antrag des Unternehmers zu erteilen.

  • BFH, 24.09.1998 - V R 3/98

    Steuerbefreiung von Chören

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Nicht berücksichtigt habe der Senat, dass diese Auffassung im Zusammenwirken mit der vom Bundesfinanzhof (Urteil vom 24. September 1998 - V R 3/98 - BFHE 187, 334) angenommenen Rückwirkung einer Bescheinigung im Ergebnis dazu führe, dass der Gesetzesvollzug dann in das Belieben der Finanzverwaltung gestellt sei.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesfinanzhof (Urteil vom 24. September 1998 - V R 3/98 - BFHE 187, 334 ) seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 15. September 1994 - XI R 101/92 - BFHE 176, 146 ) aufgegeben hat, wonach die Bescheinigung nicht auf Zeiträume vor ihrer Ausstellung zurückwirkt, weil anderenfalls dem Finanzamt faktisch ein Wahlrecht eingeräumt wird, das es ihm ermöglicht, nach seinem Ermessen einseitig auf die Besteuerung einzuwirken, was mit dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung unvereinbar wäre.

  • BFH, 20.04.1988 - X R 20/82

    Unternehmer - Delphinarium - Delphine - Seelöwen - Umsatz - Umsätze eines

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Die vom Bundesfinanzhof (Urteile vom 19. Mai 1993 - V R 110/88 - BFHE 172, 163 , vom 20. April 1988 - X R 20/82 - BFHE 153, 454 und vom 3. Mai 1989 - V R 83/84 - BFHE 157, 458 ) gebilligte Praxis der Finanzverwaltung versagt der von der Kultusverwaltung erteilten Bescheinigung im Besteuerungsverfahren eine Bindungswirkung, soweit darüber zu befinden ist, ob das Unternehmen eine Einrichtung betreibt, die einer der in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen - u.a. Theater und Orchester in öffentlicher Trägerschaft - "gleichartig" ist.
  • BFH, 14.12.1995 - V R 13/95

    Die Leistungen selbständiger Chorsängerinnen sind weder umsatzsteuerfrei noch

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    In seinem Urteil vom 24. Februar 2000 befasst sich der Bundesfinanzhof nämlich nicht mit dieser Einschränkung der Bindungswirkung, sondern ausschließlich mit Auslegungsfragen, die sich aus dem Begriff der "Einrichtung" etwa eines Theaters oder Orchesters in Abgrenzung von künstlerischen Darbietungen von Solisten ergeben (vgl. dazu inzwischen auch EuGH, Urteil vom 3. April 2003 - Rs. C-144/00 - juris Rn. 24 - 30; ferner BFH, Urteil vom 14. Dezember 1995 - V R 13/95 - BFHE 179, 477 ).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2005 - 13 LC 129/02

    Zulässigkeit eines Erlasses eines begünstigenden Verwaltungsaktes ohne den Willen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Entgegen der Ansicht, die die Vorinstanz in Anlehnung an das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2005 - 13 LC 129/02 - vertritt, ist es nicht geboten, die der Finanzverwaltung obliegende "Gleichartigkeitsprüfung" als für das Bescheinigungsverfahren "vorgreiflich" einzustufen, um den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen sicherzustellen.
  • BFH, 24.02.2000 - V R 23/99

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Anders als die Vorinstanz möglicherweise angenommen hat, ergibt sich Abweichendes auch nicht aus Formulierungen in dem von ihr zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 2000 - V R 23/99 - (BFHE 191, 88 ).
  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Die vom Bundesfinanzhof (Urteile vom 19. Mai 1993 - V R 110/88 - BFHE 172, 163 , vom 20. April 1988 - X R 20/82 - BFHE 153, 454 und vom 3. Mai 1989 - V R 83/84 - BFHE 157, 458 ) gebilligte Praxis der Finanzverwaltung versagt der von der Kultusverwaltung erteilten Bescheinigung im Besteuerungsverfahren eine Bindungswirkung, soweit darüber zu befinden ist, ob das Unternehmen eine Einrichtung betreibt, die einer der in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen - u.a. Theater und Orchester in öffentlicher Trägerschaft - "gleichartig" ist.
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 101/92

    Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG wirkt nicht auf

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesfinanzhof (Urteil vom 24. September 1998 - V R 3/98 - BFHE 187, 334 ) seine frühere Rechtsprechung (Urteil vom 15. September 1994 - XI R 101/92 - BFHE 176, 146 ) aufgegeben hat, wonach die Bescheinigung nicht auf Zeiträume vor ihrer Ausstellung zurückwirkt, weil anderenfalls dem Finanzamt faktisch ein Wahlrecht eingeräumt wird, das es ihm ermöglicht, nach seinem Ermessen einseitig auf die Besteuerung einzuwirken, was mit dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung unvereinbar wäre.
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06
    Dem Erfordernis der Normenklarheit ist dann trotzdem Rechnung getragen, wenn auftauchende Zweifelsfragen sich mit Hilfe anerkannter Auslegungsregeln beantworten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 1988 - 1 BvR 243/86 - BVerfGE 79, 106 ).
  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

  • BFH, 03.05.1989 - V R 83/84

    1. Zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 2. Zur

  • FG München, 27.08.2004 - 14 V 2466/04

    Umsatzsteuerfreie Umsätze mit der Veranstaltung eines Musicals; Steuerfreie

  • BFH, 06.12.1994 - V B 52/94

    Eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG wirkt auch auf die angegebenen

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05
  • BFH, 20.08.2009 - V R 25/08

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb

    Die Rückwirkung, die sich aus der im Streitfall erst nach Entstehen des Steueranspruchs (§ 13 UStG) erteilten Bescheinigung ergibt, verstößt entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geäußerten Bedenken (BVerwG-Urteil vom 11. Oktober 2006 10 C 4/06, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 714, BFH/NV Beilage 2007, 325, unter 2.) nicht gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.
  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden -

    Damit trägt der Senat den vom BVerwG (BVerwG-Urteil vom 11. Oktober 2006  10 C 4/06, NJW 2007, 714) und im Schrifttum (vgl. z.B. Kruse, a.a.O., § 171 AO Rz 93; a.A. Banniza in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 171 AO Rz 206) geäußerten Bedenken gegen eine zeitlich unbegrenzte Ablaufhemmung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden Rechnung.
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

    Die Beurteilung, ob der Unternehmer eine Einrichtung betreibt, die einer Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG gleichartig ist, obliegt hingegen den Finanzbehörden und Finanzgerichten (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1988 X R 20/82, BFHE 153, 454, BStBl II 1988, 796; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 31. Juli 2008  9 B 80/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 793, m.w.N.; BVerwG-Urteil vom 11. Oktober 2006  10 C 4/06, NJW 2007, 714, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 267/07

    Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz (UStG) als belastenden

    a) Die an die Klägerin gerichtete Mitteilung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 30. Mai 2001 über die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 lit. a) Satz 2 UStG ist ein Verwaltungsakt (§ 1 NdsVwVfG in Verbindung mit § 35 VwVfG), der selbständig im Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 VwGO) angefochten werden kann (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006, - BVerwG 10 C 4.06 -, NJW 2007, 714-715; BFH, Urteil vom 24. September 1998, - V R 3/98 -, BFHE 187, 334 und OVG Hamburg, Urteil vom 23. Mai 2003, - 1 Bf 399/02 -, Juris).

    Denn die Fragen, ob eine derartige Bescheinigung ihrem Inhalt nach auch rückwirkend gelten soll (bejahend BFH, Urteil vom 24. September 1998, - Verfasser/Verfasserin R 3/98 -, BFHE 187, 334) oder aus ihr - insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten und hier solchen des Vertrauensschutzes - für die Besteuerung zurückliegender Zeiträume Schlüsse gezogen werden können, gehört in das Besteuerungsverfahren und damit in die gerichtliche Überprüfung im Finanzrechtsweg (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006, - BVerwG 10 C 4.06 -, NJW 2007, 714).

    a) Ob die fragliche Institution eine Einrichtung im Sinne von § 4 Nr. 20 lit. a) Satz 2 UStG betreibt, die einer der in § 4 Nr. 20 lit. a) Satz 1 UStG genannten Einrichtungen - unter anderem etwa Museen, Theater und Orchester in öffentlicher Trägerschaft - "gleichartig" ist, ist nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2006, - BVerwG 10 C 4.06 -, NJW 2007, 714-715; BFH, Urteile vom 19. Mai 1993, - V R 110/88 -, BFHE 172, 163 , vom 20. April 1988, - X R 20/82 -, BFHE 153, 454 und vom 3. Mai 1989, - V R 83/84 -, BFHE 157, 458 ) abschließend von den Finanzbehörden zu prüfen.

  • VG Würzburg, 16.01.2008 - W 6 K 07.1265

    Scherenburg-Festspiele; Theater; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgaben

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a UStG zu erteilen sei, habe zwischenzeitlich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Oktober 2006 (Az.: 10 C 4/06) Klärung gebracht.

    Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 20a Satz 2 UStG der Regierung von Unterfranken vom 27. April 2005 ist ein Verwaltungsakt (Art. 35 BayVwVfG), der selbständig im Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Abs. 1 VwGO) angefochten werden kann (BVerwG, U.v. 11.10.2006, Az.: 10 C 4/06, BFH, U.v. 24.09.1998, Az.: VR 3/98 und OVG Hamburg, U.v. 23.05.2003, 1 Bf 399/02 - juris -).

    Die Bescheinigung steht aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht zur Disposition des Betroffenen (BVerwG, U.v. 04.05.2006, Az.: 10 C 10.05, DÖV 2006, S. 962; BVerwG, U.v. 11.10.2006, a.a.O., OVG Hamburg, U.v. 23.05.2003, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 2006 (a.a.O., im Hinblick auf eine Musicalproduktion) klargestellt, dass der Unternehmer mit dem Einwand, er betreibe kein Unternehmen, das einer der in § 4 Nr. 20a Satz 1 UStG genannten Einrichtung gleichartig sei, im Bescheinigungsverfahren oder im nachfolgenden Verwaltungsprozess nicht gehört werden kann.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. September 2007 (Az.: 21 B 06.978; juris), auf das in der mündlichen Verhandlung hingewiesen worden ist, unter Aufgabe seiner noch im Urteil vom 10. Januar 2006 (Az.: 9 BV 05.1521) vertretenen Ansicht und im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2006 (a.a.O.) ausgeführt, dass für die Frage, ob ein Theater eines anderen Unternehmers die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie ein entsprechendes Theater der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, insbesondere die Programmgestaltung, die Zielsetzung und der Wirkungsbereich des jeweiligen Theaters in den Blick zu nehmen sind.

  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Hierdurch macht sich die Finanzbehörde das Fachwissen der zuständigen Kultusbehörde nutzbar (stRspr; vgl. nur BFH, Urteile vom 20. April 1988 - X R 20/82 - BFHE 153, 454 , vom 4. Mai 2011 - XI R 44/08 - BFHE 233, 367 Rn. 15 und vom 19. Oktober 2011 - XI R 40/09 - juris Rn. 25; BVerwG, Urteile vom 4. Mai 2006 - BVerwG 10 C 10.05 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 2 Rn. 21, vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 C 7.05 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 3 Rn. 19 ff., vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 C 4.06 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 4 Rn. 13 ff. sowie Beschluss vom 31. Juli 2008 - BVerwG 9 B 80.07 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 5 Rn. 4).

    Dass im Einzelfall "praktische Schwierigkeiten" auftreten können, ist zwar nicht zu leugnen; diese Schwierigkeiten sind aber überwindbar, ohne dass die Kultusverwaltung mit einer abschließenden Beurteilung auch sämtlicher Fragen belastet werden muss, die sich im Rahmen der den Finanzbehörden zugewiesenen "Gleichartigkeitsprüfung" zusätzlich ergeben können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 C 4.06 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 4 Rn. 16).

    Dementsprechend kann der Steuerpflichtige mit dem Einwand, er betreibe kein Unternehmen, das einer der in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen gleichartig sei, nicht eine Entscheidung dieser Frage im Bescheinigungsverfahren oder im nachfolgenden Verwaltungsprozess erzwingen; denn diese Entscheidung obliegt ausschließlich dem Finanzamt und im Streitfall dem Finanzgericht (Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 10 C 4.06 - a.a.O. Rn. 14 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 40/09

    Umsätze einer "männlichen Stripgruppe" können von der Umsatzsteuer befreit sein

    Es besteht auch nach der Rechtsprechung des BVerwG kein Bedürfnis dafür, im Bescheinigungsverfahren durch eine Vollprüfung die der Finanzverwaltung obliegende "Gleichartigkeitsprüfung" vorwegzunehmen (vgl. BVerwG-Urteil vom 11. Oktober 2006  10 C 4/06, UR 2007, 304, HFR 2007, 598, BFH/NV Beilage 2007, 325).

    Auch wenn die Prüfung, ob der Unternehmer eine Einrichtung betreibt, die einer solchen i.S. des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG gleichartig ist, sich teilweise inhaltlich mit der Prüfung der Kultusbehörden überschneiden kann (vgl. z.B. BVerwG-Urteile in UR 2007, 304, HFR 2007, 598, BFH/NV Beilage 2007, 325, unter 3.; vom 11. Oktober 2006  10 C 7/05, UR 2007, 307, HFR 2007, 1249, BFH/NV Beilage 2007, 322, unter II.3.c bb), steht insoweit bindend fest, dass das Ensemble "X" denselben kulturellen Stellenwert wie die ausdrücklich in der gesetzlichen Bestimmung genannten Einrichtungen hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 367, unter II.1.a aa).

  • VG München, 12.02.2009 - M 17 K 08.2969

    Bescheinigung der Landesbehörde; Gleichheit der kulturellen Aufgaben;

    Die Erteilung der Bescheinigung setzt nicht einen Antrag des Unternehmers voraus (ständige Rechtspr., vgl. BVerwG v. 4.5.2006, DÖV 2006, 962; v. 11.10.2006, NJW 2007, 714).

    Es obliegt dem Gericht, die Vorschrift nach den anerkannten juristischen Methoden auszulegen und Kriterien zu entwickeln, anhand derer entschieden werden kann, ob das Musikensemble mit seinen Konzerten die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Musikensemble in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erfüllt (vgl. BVerwG v. 11.10.2006, NJW 2007, 714).

    Dies gilt auch dann, wenn die Bescheinigung - wie im vorliegenden Fall - eine Aussage dazu enthält, seit wann von dem Musikensemble "die gleichen kulturellen Aufgaben" erfüllt worden sind (BVerwG v. 11.10.2006 a.a.O.).

    Im Finanzrechtsweg ist dementsprechend auch darüber zu entscheiden, ob die zitierte Rechtsprechung des BFH (zur Rückwirkung der Bescheinigung auf Zeiträume vor ihrer Ausstellung) unverändert fortgeführt werden kann" (BVerwG v. 11.10.2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 7.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Museum;

    Wie er durch sein Urteil vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 10 C 4.06 entschieden hat, können beispielsweise aus dem Begriff des Theaters Kriterien entwickelt werden, die die Feststellung tragen, dass ein Unternehmer mit einer Musical-Produktion die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie ein Theater in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, obwohl Zweifel fortbestehen, ob mit dieser Musical-Produktion auch eine "Einrichtung" betrieben wird, die für ein Theater kennzeichnend ist.
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2013 - 3 K 572/13

    Keine einschränkende Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf außersteuerliche

    Denn die Finanzbehörde hat ebenso wie der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die zuständige Landesbehörde einzuschalten (Abschnitt 4.21.5 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 UStAE; R 114 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 UStR 2008; R 114 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 UStR 2005; R 114 Abs. 2 Satz 1 UStR 2000; A 114 Abs. 1 Satz 1 UStR 1996; A 114 Abs. 1 Satz 1 UStR 1992; vgl. BVerfG-Beschluss vom 29. August 2006 1 BvR 1673/06, UR 2007, 464; BVerwG-Urteile vom 04. Mai 2006 10 C 10/05, HFR 2006, 926; vom 11. Oktober 2006 10 C 4/06, UR 2007, 304; Tehler in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, 141. Lfg.

    Ebenso kann dahinstehen, ob eine solche Verwirkung nicht bereits im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheids zu prüfen wäre (verneinend im Hinblick auf einen Vertrauensschutz im Falle eines Vorsteuerüberschusses BVerwG-Urteil vom 11. Oktober 2006 10 C 4/06, UR 2007, 304; offengelassen von Meyer, EFG 2011, 27, 28), und zwar ausschließlich dort.

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06

    Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen

  • VG Köln, 12.01.2010 - 23 K 7232/08

    Das rechtlich unselbstständige Zentralarchiv für empirische Sozialforschung einer

  • VG Köln, 30.01.2013 - 24 K 4102/09

    Nichtbestehen eines gebietsübergreifenden Schutzes des Nachbarn vor

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2013 - 14 A 457/13

    Antrag einer Kunsthalle und Ausstellungshalle (hier: KAH) auf Widerruf und

  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.411

    Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung für

  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 752/11

    Umsatzsteuerrechtliche Einstufung eines Konzertunternehmers; Voraussetzungen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2013 - 14 A 2542/12

    Feststellung und Erfüllen der Gleichartigkeit der kulturellen Aufgaben einer

  • VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978

    Umsatzsteuerbefreiung; Antragsbefugnis des Finanzamtes; gleiche kulturelle

  • FG Köln, 21.08.2008 - 7 K 3380/06

    Rechtmäßigkeit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen von im Ausland

  • VG Stuttgart, 12.04.2016 - 1 K 2297/15

    Umsatzsteuerbefreiung für gewerblicher Seminaranbieter; Anwaltsfortbildung;

  • VG Düsseldorf, 30.01.2012 - 25 K 3310/11

    Gestaltungsvorschrift Abweichung Hauptfirstrichtung Energieeinsparung Erneuerbare

  • VG Würzburg, 16.01.2008 - W 6 K 07.764

    Nachhilfeinstitut; Bescheinigung; ordnungsgemäße Prüfungsvorbereitung;

  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1719/07

    Regelungsgegenstand und Bindungswirkung einer Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung

  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.166

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde; private Schule; Vorbereitung auf

  • VG Hamburg, 28.02.2013 - 7 K 105/11

    Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Chefdramaturg eines Theaters

  • VG Würzburg, 08.06.2011 - W 6 K 11.230

    Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde; private Schule; Vorbereitung auf

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2006 - 10 C 4.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34687
BVerwG, 22.02.2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34687)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34687)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 10 C 4.06 (https://dejure.org/2006,34687)
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