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   BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14   

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BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14 (https://dejure.org/2014,12039)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 10 C 4.14 (https://dejure.org/2014,12039)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 10 C 4.14 (https://dejure.org/2014,12039)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG §§ 87, 88, 91 Abs. 2; AuslG 1990 §§ 85, 88; BDSG § 4a Abs. 1; BZRG §§ 41, 46, 47, 51; JGG §§ 26a, 97, 100; StAG §§ 8, 10, 12a, 32; VwVfG §§ 3, 38
    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Verurteilung; Unbeachtlichkeit; Bagatellgrenze; Geldstrafe; Freiheitsstrafe; Geringfügigkeit; Einzelfallentscheidung; Jugendstrafe; Bewährung; Straferlass; Strafmakel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6 Abs. 1
    Absehen; Anspruchseinbürgerung; Atypik; Ausländerbehörde; Bagatellgrenze; Bewährung; Bundeszentralregister; Datenlöschung; Datenschutz; Datenweitergabe; Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Einwilligung; Einzelfallentscheidung; Entmakelung; Ermessenseinbürgerung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 AufenthG, § 88 AufenthG, § 91 Abs 2 AufenthG, § 85 AuslG 1990, § 88 AuslG 1990
    Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe; Wirkung der Beseitigungsanordnung des Strafmakels; zur Berücksichtigung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren nach Beseitigung des Strafmakels

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Beseitigung des Strafmakels einer Jugendstrafe bzgl. Verwertungsverbots und Einschränkung des Umfangs der Auskunftserteilung durch die Registerbehörde

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § ... 87, AufenthG § 88, AufenthG § 91 Abs. 2, BDSG § 4a Abs. 1, BZRG § 41, BZRG § 46, BZRG § 47, BZRG § 51, JGG § 26a, JGG § 97, JGG § 100, StAG § 8, StAG § 10, StAG § 12a, StAG § 32, VwVfG § 3, VwVfG § 38
    Einbürgerung, Einbürgerungszusicherung, Anspruchseinbürgerung, Verurteilung, Straftat, Unbeachtlichkeit, Bagatellgrenze, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Geringfügigkeit, Einzelfallentscheidung, Jugendstrafe, Bewährung, Straferlass, Strafmakel, Strafmakelbeseitigung, ...

  • doev.de PDF

    Einbürgerung; Berücksichtigung einer Jugendstrafe nach Beseitigung des Strafmakels

  • rewis.io

    Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe; Wirkung der Beseitigungsanordnung des Strafmakels; zur Berücksichtigung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren nach Beseitigung des Strafmakels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Beseitigung des Strafmakels einer Jugendstrafe bzgl. Verwertungsverbots und Einschränkung des Umfangs der Auskunftserteilung durch die Registerbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe, Straferlass - und keine Einbürgerung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Einbürgerung trotz "Entmakelung" der Jugendstrafe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren auch nach Strafmakelbeseitigung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren auch nach Strafmakelbeseitigung möglich

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Keine Einbürgerung trotz Entmakelung" der Jugendstrafe

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Keine Einbürgerung trotz Entmakelung der Jugendstrafe

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Keine Einbürgerung trotz Erlass einer Jugendstrafe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die Wirkung der Entmakelung ist begrenzt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Alte Jugendstrafe verhindert Einbürgerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 150, 17
  • DÖV 2014, 938
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten aus dem Jahre 2002 überschreitet bereits bei isolierter Betrachtung die in § 12a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG gezogene Beachtlichkeitsgrenze, und zwar um mehr als das Doppelte und daher nicht "geringfügig" (vgl. Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 = Buchholz 130 § 12a StAG Nr. 2, jeweils Rn. 13, nach dem bereits eine Überschreitung um ein Drittel nicht mehr "geringfügig" sei).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Grenze der Unbeachtlichkeit mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (Urteil vom 20. März 2012 - BVerwG 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 = Buchholz 130 § 12a StAG Nr. 2, jeweils Rn. 37 f.).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (Urteil vom 20. März 2012 a.a.O., jeweils Rn. 39).

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Staatsangehörigkeitsbehörden Verurteilungen, von denen sie auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt haben, bei ihren Entscheidungen außer acht lassen müssen (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).

  • BVerwG, 23.09.2009 - 1 B 16.09

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Verbot, das von allen staatlichen Stellen ab Tilgung bzw. Tilgungsreife Beachtung verlangt unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten haben (Beschluss vom 23. September 2009 - BVerwG 1 B 16.09 - Buchholz 402.242 § 87 AufenthG Nr. 1).

    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).

  • BGH, 21.04.2009 - 1 StR 144/09

    Berücksichtigung des Verwertungsverbots aus § 51 Abs. 1 BZRG von Amts wegen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Die Beseitigung des Strafmakels hat hingegen keine Auswirkung auf das Tilgungsverbot des § 47 Abs. 3 BZRG (BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 144/09 - NStZ-RR 2009, 291).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Eine solche Handhabung ist rechtlich nicht zu beanstanden und dient der einfachen und zweckmäßigen Durchführung des Verfahrens (Urteil vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 C 7.94 - BVerwGE 98, 313 = Buchholz 402.240 § 24 AuslG 1990 Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Auszug aus BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14
    2.3 Zutreffend ist das Berufungsgericht weiter davon ausgegangen, dass die Strafmakelbeseitigung und das daran anknüpfende formelle Übermittlungsverbot der Registerbehörde gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde nicht zur Folge haben, dass die Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden darf (a.A. OVG Saarland, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 1 A 246/11 - juris Rn. 55).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 6 B 733/15

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, juris.
  • VG Minden, 22.02.2016 - 4 K 1153/15

    Neonaziparolen und Gewalt: Rechtsextremer Jura-Student darf nicht Anwalt werden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 15.

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einstellungsbehörden Verurteilungen, von denen sie auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt haben, bei ihren Entscheidungen außer Acht lassen müssen - vgl. zur Frage eines entsprechenden Verwertungsverbots im Staatsangehörigkeitsrecht BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 23, i. E. offen gelassen -, denn der Präsident des Oberlandesgerichts I. hat von den nicht im Führungszeugnis aufgeführten Verurteilungen des Klägers auf rechtmäßige Weise Kenntnis erlangt.

    vgl. zu § 41 Abs. 3 BZRG BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 24.

  • VG Minden, 12.06.2015 - 4 L 441/15

    Kein juristischer Vorbereitungsdienst bei zwei Verurteilungen in 10 Monaten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 15.

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einstellungsbehörden Verurteilungen, von denen sie auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt haben, bei ihren Entscheidungen außer Acht lassen müssen - vgl. zur Frage eines entsprechenden Verwertungsverbots im Staatsangehörigkeitsrecht BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 23, i. E. offen gelassen -, denn der Präsident des Oberlandesgerichts I. hat von den nicht im Führungszeugnis aufgeführten Verurteilungen des Antragstellers auf rechtmäßige Weise Kenntnis erlangt.

    vgl. zu § 41 Abs. 3 BZRG BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, juris, Rdn. 24.

  • VG Würzburg, 09.12.2014 - W 7 K 14.799

    Einbürgerung; keine Straffreiheit; keine Geringfügigkeit

    Bereits ein Überschreiten der Unbeachtlichkeitsgrenze um ein Drittel wäre nicht mehr geringfügig i.S.d. § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG und schließt aus, dass die Strafen außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 13; U.v. 20.3.2012 - 5 C 5/11 - juris; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris).

    Denn eine Verurteilung ist zu berücksichtigen, solange noch keine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 14; HessVGH, U.v. 8.4.2014 - 5 A 2213/13 - juris Rn. 26; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 5 C 11.474 - juris Rn. 7).

    Denn jede Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat - abgesehen von den in § 12a Abs. 1 StAG aufgeführten Ausnahmen - führt zu einem materiellen Einbürgerungshindernis (vgl. BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 22).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Grenze der Unbeachtlichkeit mehr als geringfügig im Sinne von § 12a Abs. 1 Satz 3 StAG überschritten worden ist (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, U.v. 5.6.2014 - 10 C 4/14 - juris Rn. 29; VGH BW, U.v. 6.11.2013 - 1 S 244/13 - juris Rn. 24 ff.; jeweils m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 14.11.2023 - 4 K 1444/22

    Versagung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen strafrechtlicher

    Abgesehen von den in § 12a Abs. 1 StAG aufgeführten Ausnahmen führt jede Verurteilung zu einer Strafe zu einem materiellen Einbürgerungshindernis (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 19, 22, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 4 K 6097/20 -, Rn. 29, juris).

    Hierbei handelt es sich um ein umfassendes Verbot, das von allen staatlichen Stellen ab Tilgung bzw. Tilgungsreife Beachtung verlangt unabhängig davon, auf welche Weise sie die entsprechenden Informationen erhalten haben (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 14, juris).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein und gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und deshalb durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 29, juris, m.w.N.; vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 1 S 1167/14 -, Rn. 10, juris, m.w.N.), wobei der Einbürgerungsbewerber diese Umstände aufgrund seiner Mitwirkungsobliegenheit vorzubringen hat (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 29, juris).

    Die Erteilung einer derartigen Zusage setzt voraus, dass der Betroffene alle weiteren Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4/14 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 19 A 154/23

    Härtefall Unterhaltssicherung Pflegegeld Familieneinheit

    Art. 6 Abs. 1 GG gewährt Angehörigen von Deutschen keinen Anspruch auf Einbürgerung (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, BVerwGE 150, 17).

    BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, BVerwGE 150, 17, juris, Rn. 30.

  • VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16

    Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst

    Das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG greift aber nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - BVerwG 10 C 4/14 - juris, Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2022 - 19 A 3184/21

    Entfallen der örtlichen Zuständigkeit für die Einbürgerung bei einer Verlegung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, BVerwGE 150, 17, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 6 ff., und vom 27. Februar 2013 - 19 E 205/13 -, juris, Rn. 7 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014, a. a. O., Rn. 10; OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juli 2021, a. a. O., Rn. 12, und vom 27. Februar 2013, a. a. O., Rn. 9.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 12 E 846/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Insofern könnten aber in Betracht kommen, dass der Beklagte nach § 3 Abs. 3 VwVfG, vgl. zu dieser Vorschrift etwa: BVerwG, Urteile vom 31. März 1987 - 1 C 32.84 -, juris Rn. 28, und vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, juris Rn. 10, das Verfahren - im Falle der Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens infolge einer Verpflichtung durch das Gericht - fortführt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

    Grundsätzlich verneinend OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2013, a. a. O., Rn. 9; in der Tendenz anders BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 10 C 4.14 -, BVerwGE 150, 17, juris, Rn. 10.
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 68/19

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer erlassenen Jugendstrafe

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 13 LA 1/24

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Härte; Einbürgerung; ernstliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2015 - 4 LB 15/13

    Einbürgerung trotz Erteilung von Aufenthaltstiteln unter anderem Namen,

  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

  • VG Hannover, 17.10.2014 - 10 A 11537/14

    Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Soll-Einbürgerung; Straftat;

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 5 C 17.1118

    Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG

  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.5262

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4690

    Einbürgerung eines heimatlosen Ausländers

  • VG München, 06.07.2016 - M 25 K 15.4688

    Der Einbürgerung entgegenstehende Verurteilungen

  • VG München, 13.05.2020 - M 25 K 18.6074

    Verlängerung der Tilgungsfrist durch "unbeachtliche" Verurteilungen

  • VG München, 27.02.2019 - M 25 K 18.4045

    Versagung einer Einbürgerungszusicherung

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