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   AG Rheinberg, 28.11.1991 - 10 C 415/91   

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https://dejure.org/1991,3207
AG Rheinberg, 28.11.1991 - 10 C 415/91 (https://dejure.org/1991,3207)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 28.11.1991 - 10 C 415/91 (https://dejure.org/1991,3207)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 28. November 1991 - 10 C 415/91 (https://dejure.org/1991,3207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachbar; Katze; Besitzstörung; Tierhaltung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 1004; BGB § 242
    Nachbar; Katze; Besitzstörung; Tierhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Grundstückseigentümers in einer aus Häusern und Gärten bestehenden Wohngegend zum Aussprechen eines Verbots gegenüber dem Nachbarn zum Halten einer Katze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nachbarrecht: Nachbar hat Katze zu dulden

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Katzenhaltung mit freiem Auslauf - Verbot durch Nachbarn möglich

  • maine-coon.org (Leitsatz)

    §§ 906, 242 BGB
    Nachbarrecht; Katzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 408
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Augsburg, 24.08.1984 - 4 S 2099/84

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung einer Besitzstörung durch eine

    Auszug aus AG Rheinberg, 28.11.1991 - 10 C 415/91
    Die Haltung jedenfalls einer Katze durch die Beklagte beeinträchtigt das Besitzrecht des Klägers nicht unzumutbar, vergleiche LG Augsburg NJW 1985, 499 f.
  • LG Bonn, 06.10.2009 - 8 S 142/09

    Unterlassungsanspruch bei Verschmutzung durch Katzenkot

    Streitig ist jedoch, ob der Grundstückseigentümer weitergehende Beeinträchtigungen durch Katzen hinzunehmen hat, insbesondere Kotablagerungen und Verschmutzungen (Duldung verneinend: LG Lüneburg NZM 2001, 397; bejahend: Staudinger-Roth, a.a.O.; AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892).

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise Kotablagerungen als noch hinnehmbare Beeinträchtigungen angesehen werden (vgl. AG Rheinberg NJW-RR 1992, 408; AG Neu-Ulm NJW-RR 1999, 892), besteht aufgrund der konkreten Wohnsituation eine solche Duldungspflicht für die Kläger nicht.

  • AG Ahrensburg, 15.06.2022 - 49b C 505/21

    Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis: Anspruch auf Einsperren einer

    Eine derartige Rechtsposition kann auch unter Berücksichtigung des sich aus dem Grundbesitz der Klägerin ergebenden Verbietungsrecht nicht schützenswert sein (vgl. auch OLG Köln NJW 1985, 2338; LG Darmstadt, Urteil vom 17. März 1993 - 9 O 597/92 -, Rn. 21, juris; AG Offenbach, a.a.O.; AG Rheinberg, Urteil vom 28. November 1991 - 10 C 415/91 -, Rn. 3, juris).
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   AG Rheinberg, 29.11.1991 - 10 C 415/91   

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AG Rheinberg, Entscheidung vom 29.11.1991 - 10 C 415/91 (https://dejure.org/1991,9778)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 29. November 1991 - 10 C 415/91 (https://dejure.org/1991,9778)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen Haltung von Katzen in Häusern mit Gärten

Verfahrensgang

 
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