Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.12.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07   

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https://dejure.org/2008,2055
BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07 (https://dejure.org/2008,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2008 - 10 C 53.07 (https://dejure.org/2008,2055)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2008 - 10 C 53.07 (https://dejure.org/2008,2055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 73 Abs. 1, 2a und 7; AufenthG § 25 Abs. 1 und 2, § 26 Abs. 3, § 60 Abs. 1, § 102 Abs. 2; GG Art. 16a
    Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts; Ermessensentscheidung; Alt-Überprüfung; mehrstufiges Verfahren; aufenthaltsrechtliche Folgen; Niederlassungserlaubnis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 73 Abs. 1, 2a und 7
    Alt-Überprüfung; Ermessensentscheidung; Niederlassungserlaubnis; Prüfungspflicht des Bundesamts; Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; aufenthaltsrechtliche Folgen; mehrstufiges Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines im Ermessen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stehenden Widerrufs einer Asylanerkennung oder Flüchtlingsanerkennung nach § 73 Abs. 2a S. 4 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Verpflichtung zur Prüfung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 2 a
    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung

  • Judicialis

    AsylVfG § 73 Abs. 1; ; AsylVfG § 73 Abs. 2a; ; AsylVfG § 73 Abs. 7; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht: Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts; Ermessensentscheidung; Alt-Überprüfung; mehrstufiges Verfahren; aufenthaltsrechtliche Folgen; Niederlassungserlaubnis.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 328
  • DVBl 2009, 396
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07
    Zwar findet die Regelung des § 73 Abs. 2a AsylVfG, wie sich jetzt auch aus § 73 Abs. 7 AsylVfG ergibt, grundsätzlich auch auf Widerrufsentscheidungen Anwendung, die nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochen worden sind, sich aber auf eine Anerkennungsentscheidung beziehen, die bereits vor dem 1. Januar 2005 unanfechtbar geworden ist (vgl. schonUrteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - BVerwGE 128, 199 - Rn. 12).

    Für eine solche Auslegung spricht auch, dass das durch § 73 Abs. 2a AsylVfG eingeführte mehrstufige Verfahren - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt hat - eine zukunftsbezogene Regelung darstellt und es sich bei der Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach Satz 1 und Satz 2 der Vorschrift, an die die nach Satz 4 zu treffende Ermessensentscheidung anknüpft, um einen in die Zukunft gerichteten Auftrag an das Bundesamt handelt (vgl. Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 und vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 11).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07
    Für eine solche Auslegung spricht auch, dass das durch § 73 Abs. 2a AsylVfG eingeführte mehrstufige Verfahren - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt hat - eine zukunftsbezogene Regelung darstellt und es sich bei der Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach Satz 1 und Satz 2 der Vorschrift, an die die nach Satz 4 zu treffende Ermessensentscheidung anknüpft, um einen in die Zukunft gerichteten Auftrag an das Bundesamt handelt (vgl. Urteile vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 und vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 11).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht dann zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (vgl. Urteil vom 11. September 2007 - BVerwG 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 , Rn. 19).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07
    Bei der Entscheidung des Berufungsgerichts, wie bestimmte Widerrufsvoraussetzungen - auch unter Einbeziehung der durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 in nationales Recht umgesetzten Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 (Qualifikationsrichtlinie) - auszulegen sind, können sich möglicherweise europarechtliche Zweifelsfragen stellen, wie sie der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Beschluss vom 7. Februar 2008 (- BVerwG 10 C 33.07 - DVBl 2008, 1255) zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Da es sich vorliegend um eine asylverfahrensrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Berufungsgericht nach § 77 Abs. 1 AsylVfG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es, wenn es jetzt entschiede, die neue Rechtslage zugrunde legen (Urteil vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 53.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 31).

    Daraus folgt, dass es vor einer solchen Prüfung und Verneinung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen in dem seit dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Verfahren (Negativentscheidung) keiner Ermessensentscheidung bedarf (Urteil vom 25. November 2008 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Daraus folgt, dass es vor einer solchen Prüfung und Verneinung der Widerrufs- und Rücknahmevoraussetzungen in dem seit dem 1. Januar 2005 vorgeschriebenen Verfahren (Negativentscheidung) keiner Ermessensentscheidung bedarf (Urteil vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 53.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 31 Rn. 13 ff.).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    Zudem knüpft § 73 Abs. 2a Satz 4 AsylVfG den Übergang zu einer Ermessensentscheidung nicht an den bloßen Zeitablauf von drei Jahren, sondern verlangt dafür eine vorherige sachliche Prüfung und Verneinung der Widerrufs- oder Rücknahmevoraussetzungen seitens des Bundesamtes durch eine formalisierte Negativentscheidung (Urteile vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 15; vom 25. November 2008 - BVerwG 10 C 53.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 31 Rn. 13 und vom 1. Juni 2011 - BVerwG 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22 Rn. 16; Beschlüsse vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 86.07 - juris Rn. 9 und vom 7. Februar 2008 - BVerwG 10 C 33.07 - Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 19 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 146.07 (10 C 53.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9268
BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 146.07 (10 C 53.07) (https://dejure.org/2007,9268)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2007 - 10 B 146.07 (10 C 53.07) (https://dejure.org/2007,9268)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 10 B 146.07 (10 C 53.07) (https://dejure.org/2007,9268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 1 K 07.30561

    Türkei; Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

    Die Beklagte wies mit Schreiben vom 4. Februar 2008 darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6.12.2007 - 10 B 146.07 die Revision gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 zugelassen habe.

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 4.7.2007 - 23 B 07.30069, die Revision gegen die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6.12.2007 - 10 B 146/07, 10 B 146/07 zugelassen) folgt hieraus, dass das Bundesamt zwingend eine Ermessenentscheidung im Widerrufsverfahren zu treffen hat, wenn es bereits früher, selbst vor dem 1. Januar 2005, eine sachliche Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen durchgeführt, deren Vorliegen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt hat.

  • VG Ansbach, 31.03.2009 - AN 1 K 09.30092

    Türkei; Widerruf der Feststellung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG;

    Hinsichtlich dieser Frage habe das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (10 B 146/07) die Revision zugelassen, über die noch nicht entschieden sei.

    Soweit das Gericht das Verfahren mit Beschluss vom 5. August 2008 im Hinblick auf die zu erwartende Revisionsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6.12.2007, 10 B 146/07) ausgesetzt hat, war verkannt worden, dass es vorliegend nicht um einen Widerruf einer Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG geht, vielmehr (lediglich) der Widerruf der Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG a.F. analog § 73 Abs. 3 AsylVfG inmitte steht.

  • VG Ansbach, 11.08.2008 - AN 1 K 07.30700

    Türkei

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 1.11.2005, 1 C 21/04, BayVBl 2006, 409; Urteil vom 20.3.2007, 1 C 21/06, BayVBl 2007, 632) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 4.7.2007, 23 B 07.30069) nur dann der Fall, wenn das Bundesamt bereits früher - selbst vor dem 1. Januar 2005 (insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen, vgl. Beschluss vom 6.12.2007, 10 B 146/07) - eine sachliche Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen durchgeführt, deren Vorliegen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt hat.
  • VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Ermessen

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (10 B 146/07) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 für zulässig und begründet erachtet.
  • VG Neustadt, 28.02.2008 - 2 K 1503/07

    Sudan, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Friedensabkommen, politische

    Vorliegend hat mit dem angefochtenen Bescheid das Bundesamt erstmalig den Widerruf der Feststellung, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AusIG vorliegen, geprüft und dann auch noch bejaht Dieses Verständnis von § 73 Abs. 2a AsylVfG entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts {siehe Urteile vom 20.03.2007 - 1 C 21.06,1 C 34.06 und 1 C 38.06 - sowie zuletzt den Zulassungsbeschluss vom 6.12.2007-10 B 146/07-juris).
  • VG Ansbach, 10.03.2009 - AN 1 K 08.30328

    Türkei, Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

    Nach Anhörung der Beteiligten setzte das Verwaltungsgericht Ansbach mit Beschluss vom 17. September 2008 - AN 1 K 08.30328 das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren Az. 10 B 146/07 aus.
  • VG Ansbach, 22.07.2008 - AN 1 K 08.30192

    Türkei; Widerruf der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 4.7.2007 - 23 B 07.30069, die Revision gegen die Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6.12.2007 - 10 B 146/07, 10 B 146/07 zugelassen) folgt hieraus, dass das Bundesamt zwingend eine Ermessenentscheidung im Widerrufsverfahren zu treffen hat, wenn es bereits früher, selbst vor dem 1. Januar 2005, eine sachliche Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen durchgeführt, deren Vorliegen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt hat.
  • VG München, 22.07.2008 - M 11 K 08.50116

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (Az. 10 B 146/07) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 für zulässig und begründet erachtet und die grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 73 Abs. 2 a AsylVfG in diesen Fällen bejaht; dass erkennende Gericht folgt jedoch der derzeit bestehenden Rechtssprechung.
  • VG München, 17.07.2008 - M 11 K 08.50116

    Widerruf; Ermessen

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (Az. 10 B 146/07) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 für zulässig und begründet erachtet und die grundsätzliche Bedeutung im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 73 Abs. 2 a AsylVfG in diesen Fällen bejaht; dass erkennende Gericht folgt jedoch der derzeit bestehenden Rechtssprechung.
  • VG Ansbach, 17.03.2009 - AN 1 K 08.30361

    Türkei; Widerruf der Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U. v. 1.11.2005, 1 C 21/04, BayVBl 2006, 409; U. v. 20.3.2007, 1 C 21/06, BayVBl 2007, 632) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. B. v. 4.7.2007, 23 B 07.30069) nur dann der Fall, wenn das Bundesamt bereits früher - selbst vor dem 1. Januar 2005 (insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen (vgl. B. v. 6.12.2007, 10 B 146/07) - eine sachliche Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen durchgeführt, deren Vorliegen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt hat.
  • VG Ansbach, 17.03.2009 - AN 1 K 08.30237

    Türkei; Widerruf der Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG

  • VG München, 07.02.2008 - M 24 K 07.50978

    Widerruf einer Asylanerkennung; Ermessen; Herkunftsland: Türkei

  • VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; TKP-ML; Ermessen

  • VG Berlin, 15.07.2008 - 36 X 31.08

    Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sänger, Kurden, exilpolitische

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