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VGH Bayern, 21.11.2005 - 10 CE 05.1905 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 17.09.2020 - 22 L 1454/20
Wiederaufgreifen, Folgeantrag, Überstellungsfrist, Zuständigkeit
Dies bedeutet, dass der Erlass einer die Entscheidung des Hauptsacheverfahrens vorwegnehmende Regelung in diesem Verfahren grundsätzlich ausscheidet, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 1 ER 310/84 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. November 2005 - 10 CE 05.1905 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 , juris.vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. November 2005 - 10 CE 05.1905 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 M 172/07 , juris.
- OVG Niedersachsen, 08.01.2008 - 10 ME 108/07
Unterlassungsanspruch eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens …
Weitere Voraussetzung für einen Erfolg der Antragstellerin ist, dass durch den begehrten Erlass der einstweiligen Anordnung nicht die Hauptsache vorweggenommen werden darf, d.h. es dürfen grundsätzlich nur vorläufige Regelungen getroffen und es darf dem betreffenden Antragsteller nicht schon in vollem Umfang das gewährt werden, was er in einem Hauptsacheprozess erreichen könnte (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschl. v. 21. November 2005 - 10 CE 05.1905 -, Juris; Beschl. v. 6. November 2000 - 4 ZE 00.3018 -, BayVBl. 2001, 500;… Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 123, Rdnr. 13).