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   VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764   

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VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764 (https://dejure.org/2016,2377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.01.2016 - 10 CE 15.764 (https://dejure.org/2016,2377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 10 CE 15.764 (https://dejure.org/2016,2377)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streiwerts nach dem Wert der für erledigt erklärten Hauptsache in den Fällen einer einseitigen Erledigungserklärung; Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

  • rewis.io

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe; Konzession; Sportwetten; Erlass; einstweilige Anordnung; einseitige Erledigungserklärung; Streitwertfestsetzung; Gegenvorstellung; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Streiwerts nach dem Wert der für erledigt erklärten Hauptsache in den Fällen einer einseitigen Erledigungserklärung; Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 478
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 20.12.2006 - 6 NG 1645/06

    einseitige Erledigungserklärung, Erledigung, Klageänderung, Kosteninteresse,

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).

    Eine durch eine Klage- oder Antragsänderung bedingte Verringerung des Wertes, wie sie in der Regel einträte, wenn man statt des Wertes der Hauptsache den Wert des Kosteninteresses zugrunde legen würde, kann aufgrund dieser Regelung aber bei der Bemessung des Streitwertes keine Berücksichtigung finden (vgl. HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, § 40 GKG, Rn. 3).

    Außerdem kommt es wie im vorliegenden Fall, in dem die Erledigungserklärung erst in der zweiten Instanz abgegeben worden ist, erst zu einem Zeitpunkt zu einer Erledigungserklärung, zu dem das Verfahren bereits weit vorangeschritten ist, so dass es nicht gerechtfertigt erscheint, den Streitwert trotz weitgehender Förderung des Verfahrens durch das Gericht und die Beteiligten zu reduzieren (vgl. HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 6).

  • OLG Schleswig, 02.02.2004 - 4 U 47/03

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller oder Kläger, der den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, mit seinem darin liegenden Erledigungsfeststellungsantrag nicht mehr das hinter seinem ursprünglichen Antrag stehende Interesse verfolgt, sondern nur noch das Interesse, aus dem Prozess ohne einseitige und zwingende Kostenlast aussteigen zu können, und dass deshalb der Streitwert auf den Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten festzusetzen ist (vgl. BGH, U.v. 8.2.1989 - IVa ZR 98/87 - juris Rn. 22; BVerwG, B.v. 3.7.2006 - 7 B 18.06 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 6 ZB 11.328 - juris Rn. 4; OVG RhPf, B.v. 2.4.2014 - 8 A 10021/14 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 03.07.2006 - 7 B 18.06

    Anforderungen an die Erledigung einer Rechtssache; Umwandlung eines Rechtsstreits

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller oder Kläger, der den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, mit seinem darin liegenden Erledigungsfeststellungsantrag nicht mehr das hinter seinem ursprünglichen Antrag stehende Interesse verfolgt, sondern nur noch das Interesse, aus dem Prozess ohne einseitige und zwingende Kostenlast aussteigen zu können, und dass deshalb der Streitwert auf den Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten festzusetzen ist (vgl. BGH, U.v. 8.2.1989 - IVa ZR 98/87 - juris Rn. 22; BVerwG, B.v. 3.7.2006 - 7 B 18.06 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 6 ZB 11.328 - juris Rn. 4; OVG RhPf, B.v. 2.4.2014 - 8 A 10021/14 - juris Rn. 19).
  • OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93

    Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1371

    Passivlegitimiert für Rechtsbehelfe, die die Erteilung von Konzessionen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    b) Ist danach der Streitwert nicht nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten, sondern nach dem Wert der Hauptsache zu bestimmen, so setzt der Senat den Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen in Anlehnung an die Streitwerte, die er bisher bei Streitigkeiten in Bezug auf Sportwetten im Internet der Streitwertfestsetzung zugrunde gelegt hat, auf jeweils 25.000,- Euro fest (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1371 - juris Rn. 45 und Tenor).
  • OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10

    Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1992 - 10 W 61/92
    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.04.2011 - 6 ZB 11.328

    Berufungszulassung; Zulassungsverfahren; einseitige Erledigungserklärung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller oder Kläger, der den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, mit seinem darin liegenden Erledigungsfeststellungsantrag nicht mehr das hinter seinem ursprünglichen Antrag stehende Interesse verfolgt, sondern nur noch das Interesse, aus dem Prozess ohne einseitige und zwingende Kostenlast aussteigen zu können, und dass deshalb der Streitwert auf den Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten festzusetzen ist (vgl. BGH, U.v. 8.2.1989 - IVa ZR 98/87 - juris Rn. 22; BVerwG, B.v. 3.7.2006 - 7 B 18.06 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 28.4.2011 - 6 ZB 11.328 - juris Rn. 4; OVG RhPf, B.v. 2.4.2014 - 8 A 10021/14 - juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2010 - L 5 KA 352/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einseitige Erledigungserklärung -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764
    Zum anderen wird die Auffassung vertreten, anzusetzen sei auch nach einer einseitigen Erledigungserklärung der Wert der für erledigt erklärten Hauptsache (vgl. OLG Düsseldorf, B.v. 17.11.1992 - 10 W 61/92 - NJW-RR 1993, 510/511; OLG Köln, B.v. 14, 7,1993 - 17 W 145/93 - juris Rn. 4 f.; OLG SH, B.v. 2.2.2004 - 4 U 47/03 - juris Rn. 3 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 - juris Rn. 5 f.; LSG BW, U.v. 20.10.2010 - L 5 KA 352/09 - juris Rn. 37; SächsOVG, B.v. 27.1.2012 - 5 A 157/10 - juris Rn. 10; der Sache nach auch BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CE 13.761 - juris Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2014 - 8 A 10021/14

    Behandlung der einseitigen Erledigung im Berufungszulassungsantragsverfahren;

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 13.761

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; einseitige Erledigterklärung

  • VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14

    Land Hessen verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine

    Die Entscheidung des VG München vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay.VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Die Entscheidung des VG D-Stadt vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay. VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).
  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    In Fällen einer einseitigen Erledigungserklärung bemisst sich der Streitwert nach dem Wert der für erledigt erklärten Hauptsache und nicht (nur) nach dem Betrag der bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten (BayVGH, B.v. 20.01.2016 - 10 CE 15.764 - NVwZ-RR 2016, 478 - juris Rn. 9 ff.).
  • BGH, 29.06.2017 - III ZR 540/16

    Erteilungsbegehren von Regulierungsbriefen aus einem geschlossenen

    c) Der von der Beschwerde herangezogene Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Januar 2016 (NVwZ-RR 2016, 478 f) ist für die Frage der im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Beschwer nicht einschlägig.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2018 - 2 L 119/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren

    Ebenso wenig kann entscheidend sein, ob nach der Erledigungserklärung über die Zulässigkeit und Begründetheit der Hauptsache zu entscheiden ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 20.12.2006 - 6 NG 1645/06 -, juris RdNr. 6; SächsOVG, Beschl. v. 27.01.2012 - 5 A 157/10 -, a.a.O. RdNr. 10; BayVGH, Beschl. v. 29.01.2016 - 10 CE 15.764 -, juris Rdnr. 9).
  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Die Entscheidung des VG E-Stadt vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay. VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).
  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 10 C 15.772

    Beiladung, Erfolgloser Mitbewerbr, Beiladung, Erstinstanzliches Verfahren,

    Ergänzend wird auf die Beschwerdebegründung der Beiladungsinteressierten vom 28. April 2015 und die Gerichtsakten in den Verfahren M 16 E 14.4518, 10 CE 15.764 und 10 C 15.772 sowie die in diesen Verfahren beigezogenen Behördenakten verwiesen.
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 C 17.988

    Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von

    Dagegen geht der Senat mit Blick auf die gegenüber rein betriebsstättenbezogenen Untersagungsverfügungen grundsätzlich höheren Gewinnerwartungen bei der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nach gefestigter Spruchpraxis bei entsprechenden Streitverfahren von einem Hauptsachestreitwert von 50.000 Euro aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 10 CE 15.764 - juris Rn. 12, B.v. 25.4.2016 - 10 BV 16.799 - juris Rn. 23, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 38 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2023 - 10 C 23.986

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Streitwertfestsetzung

    Der Antrag der Klägerseite ist folglich als Anregung an den Senat auszulegen, seine mit einem Rechtsmittel nicht angreifbare Entscheidung zu überprüfen und zu ändern, mithin als Gegenvorstellung zu werten (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2007 - 7 B 63.07 - juris Rn. 1: "richtet sich an das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat"; BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 10 CE 15.764 - juris Rn. 2).
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