Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 105 Abs. 2a, Art. 3 Abs. 1
    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; Schwankungsbreite der Einspielergebnisse; Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler; Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit; Unterhaltungsspielgeräte.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2a

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; Schwankungsbreite der Einspielergebnisse; Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler; Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeit; Unterhaltungsspielgeräte

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 9 (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs bei der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2006, 383
  • NVwZ 2006, 461



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05  

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem bereits in Bezug genommenen Urteil vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 ) die Anforderungen an den Nachweis des von Verfassungs wegen gebotenen hinreichenden Bezugs zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand der Spieler insbesondere mit Rücksicht auf die neuere technische Entwicklung bei den Gewinnspielgeräten und die daraus zunehmend gewonnenen Erkenntnisse über das Einspielaufkommen präzisiert (a.a.O., S. 226 ff.; ebenso BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 sowie diese Rechtsprechung fortführend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - BVerwG 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, S. 461 ).

    Diese ergeben sich etwa hinsichtlich der maßgeblichen Zeiträume der Datenerhebung und ihres Umfangs; außerdem stellt sich die Frage, wem - dem betroffenen Steuerschuldner, der steuererhebenden Gemeinde oder aber dem Gericht - die Erhebung dieser Daten obliegt und inwieweit auf die Daten weiterer Automatenaufsteller zurückgegriffen werden kann oder muss (vgl. dazu BVerwG, NVwZ 2005, S. 1322 ; NVwZ 2006, S. 461 ; NVwZ 2008, S. 88 f.).

    Eine Bindung des Tatsachengerichts an bestimmte mathematisch-statistische Regeln für die Erlangung eines repräsentativen Durchschnitts bestehe hierbei nicht (vgl. BVerwG, NVwZ 2006, S. 461 ).

  • BFH, 26.02.2007 - II R 2/05  

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat diese Rechtsprechung in seinen Urteilen vom 13. April 2005 10 C 5.04 (BVerwGE 123, 218), 10 C 8.04 (BFH/NV 2005, Beilage 4, 409) und 10 C 9.04 (juris Nr. WBRE410011969) sowie vom 14. Dezember 2005 10 CN 1.05 (BFH/NV 2006, Beilage 2, 217) fortentwickelt und sieht nunmehr für Besteuerungszeiträume nach dem Jahr 1996 kommunale Vergnügungsteuersatzungen wegen Verstoßes gegen die Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 und des Art. 105 Abs. 2a GG als verfassungswidrig und nichtig an, wenn sie der Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit den Stückzahlmaßstab zugrunde legen, obwohl die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen.
  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05  

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - im Anschluss an sein früheres Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1.99 - (BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = KStZ 2000, 154 = NVwZ 2000, 936) - grundlegend entschieden, dass die Besteuerung von Spielapparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab jedenfalls für Veranlagungszeiträume ab 1. Januar 1997 mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 3 Abs. 1 GG und des Art. 105 Abs. 2a GG nicht mehr vereinbar ist, wenn Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 25 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse solcher Geräte im Satzungsgebiet abweichen, d. h. eine noch tolerable Schwankungsbreite von 50 % überschreiten (vgl. Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 = DVBl. 2005, 1208 = NVwZ 2005, 1316; Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - NVwZ 2005, 1322; Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 - DVBl. 2006, 383 = NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72; Beschluss vom 26. September 2007 - 9 B 12.07 u.a. - NVwZ 2008, 88; ebenso BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - BFHE 217, 280 = NVwZ-RR 2008, 55).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - (BVerwGE 123, 218 = DVBl. 2005, 1208 = NVwZ 2005, 1316) zu den Mindestanforderungen, denen eine Erkenntnislage zu den Einspielergebnissen der jeweiligen Gerätegruppe genügen muss, um eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung des maßgeblichen Durchschnitts zu gewährleisten, ausgeführt, dass die Angaben zu den durchschnittlichen Einspielergebnissen der einzelnen Spielautomaten einen jeweils längeren Zeitraum von in der Regel acht bis zwölf Monaten umfassen sollten, um Verzerrungen durch jahreszeitliche Schwankungen in der Automatennutzung und sporadische Gewinnausschüttungen zu vermeiden (vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 - DVBl. 2006, 383 = NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72; ferner Juris, Rn. 28).

    Ist - wie hier - im Hinblick auf ein oder zwei Jahre hinreichend mit Zahlen belegt, dass die Einspielergebnisse von Spielautomaten deutlich mehr als 25 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse solcher Geräte im Satzungsgebiet abweichen, kann davon ausgegangen werden, dass Entsprechendes auch für die vorangegangenen und die nachfolgenden Jahre gilt, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in dem Jahr, für das die Erhebungen durchgeführt worden sind, Besonderheiten vorgelegen haben, die in anderen Jahren erheblich geänderte Daten erwarten ließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 - a. a. O.; ferner Juris, Rn. 39; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 - NVwZ-RR 2008, 55; ferner Juris, Rn. 36).

    Die Grundsätze für die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs könnten deshalb auf den Bereich der Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit allenfalls zu übertragen sein, wenn (ausnahmsweise) auch für diese Spielapparate - anderweitig - feststünde, dass in dem betreffenden Gemeindegebiet in den fraglichen Zeiträumen auch solche Apparate nur mit "manipulationssicherem" Zählwerk aufgestellt waren, so dass auch deren Einspielergebnisse im Gemeindegebiet durchweg zuverlässig erfasst werden konnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - a. a. O., m. w. N.; ferner Urteil vom 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 - a. a. O.).

mehr
  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06  

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.2005 - 10 CN 1.05 - habe eine Satzungsänderung erforderlich gemacht, weil die bestehende Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte für die Besteuerung der Apparate mit Gewinnmöglichkeit den Stückzahlmaßstab vorgesehen habe.

    Der auch für die Spielapparatesteuer geltende Grundsatz der Steuergerechtigkeit (vgl. BVerwG, U. v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, 461, 463 l. Sp.; U. v. 13.04.2005 - 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, 1322, 1323 l. Sp.; U. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237, 239 f.) verlangt, dass die Abgabepflichtigen durch ein Steuergesetz dem Grundsatz nach rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (BVerfG, B. v. 07.11.2006 -1 BvL 10/02 -, BVerfGE 117, 1, 30).

    Hiervon sind sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch die Fachgerichtsbarkeit ausgegangen (vgl. z. B. BVerfG, B. v. 03.05.2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264 f.; BVerwG, U. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, BVerwGE 110, 237 ff., 240; U. v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, 461, 464 bzgl. Spielapparate ohne Gewinnmöglichkeiten; BFH, U. v. 29.03.2006 - II R 59/04 -, DStRE 2006, 1143, 1146 f.; OVG NW, B. v. 11.12.2002 - 14 A 3967/99 -, juris, Rdnr. 18 ff.; Thür.OVG, B. v. 29.11.2004 - 4 EO 645/02 -, ThürVBl.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine nicht mehr tolerable Schwankungsbreite dann angenommen, wenn die Einspielergebnisse im betreffenden Satzungsgebiet den Gesamtdurchschnitt um mehr als 25 % über- oder unterschreiten, also über 50 % betragen (B. v. 26.09.2007 - 9 B 12.07 - NVwZ 2008, 88; U. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 224 ff., 226; U. v.14.12.2005 - 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, 461, 462 f.).

  • VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05  

    Vergnügungssteuer für Geräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit; Einspielergebnis;

    Ergänzend heißt es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (- 10 CN 1.05 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72):.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bieten die verwertbaren Einspielergebnisse aber noch eine hinreichend repräsentative Bewertungsgrundlage (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005, a.a.O. [36]: ca. 4,83 %).

    Des Weiteren zeigt auch der als Tatsachengrundlage teilweise akzeptierte geringe Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im jeweiligen Satzungsgebiet, dass sich die Überprüfung, ob der oben genannte lockere Bezug noch gegeben ist, letztendlich als relativ pauschal darstellt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005, a.a.O., Rn. 36: ca. 4,83 %) .

    Zu den Geräten ohne Gewinnmöglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 10 CN 1.05 -, NVwZ 2006, 461 = KStZ 2006, 72) Folgendes ausgeführt:.

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04  

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG in seinen Urteilen in Beilage zu BFH/NV 10/2005, 409 und 413 sowie vom 13. April 2005 10 C 9/04 (juris Nr. WBRE410011969) und vom 14. Dezember 2005 10 CN 1.05 (Beilage zu BFH/NV 4/2006, 217) fortentwickelt und beurteilt nunmehr für Besteuerungszeiträume nach dem Jahr 1996 kommunale Vergnügungssteuersatzungen als verfassungswidrig, wenn sie der Besteuerung von Spielgeräten den Stückzahlmaßstab zu Grunde legen, obwohl sich die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte in zu hohem Maße unterscheiden.
  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06  

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer unter bestimmten Voraussetzungen mit den Anforderungen des Art. 105 Abs. 2a GG nicht mehr vereinbar, weil nunmehr die technischen Voraussetzungen für eine Anknüpfung der Steuer an die Einspielergebnisse vorliegen (BVerwG-Urteile vom 13. April 2005 10 C 5.04, BVerwGE 123, 218; 10 C 8.04, BFH/NV 2005, Beilage 4, 409, und 10 C 9.04, juris Nr. WBRE410011969, sowie vom 14. Dezember 2005 10 CN 1.05, BFH/NV 2006, Beilage 2, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05  

    Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem

    Berücksichtigt man, dass das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.12.2005 - 10 CN 1.05 - NVwZ 2006, 461) die Angaben von 9 Aufstellern mit 40 Geräten mit Gewinn an 20 Aufstellungsorten (Gaststätten) und mit 47 Geräten mit Gewinn in 5 Spielhallen (bei 82 Aufstellern mit 1.800 Spielgeräten mit Gewinn in Gaststätten und Spielhallen) als ausreichend angesehen hat, können vor allem mit Blick auf den Umstand, dass drei Spielorte aufgezeigt und knapp 1/5 der Spielgeräte erfasst sind, die Angaben dieses Aufstellers nach Auffassung des erkennenden Senats als ausreichend aussagekräftig angesehen werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht geht von der Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs in solchen Fällen aus, in denen es an einer Aufzeichnungsmöglichkeit bei allen in Betracht kommenden Geräten fehlt (dazu Urteil vom 14.12.2005 -10 CN 1.05 - a.a.O.).

    Der Streitwert ist als Jahreswert festzusetzen (vgl. den BVerwG, Beschluss v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04  

    Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung,

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht, wie oben ausgeführt, den Stückzahlmaßstab für Geräte mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr für verfassungsmäßig hält (Urt. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, a.a.O., S. 204 (207) bzw. S. 1316 (1319)), hat es in einer weiteren Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 14.12.2005 - 10 CN 1.05 -, DVBl. 206, 283 = NVwZ 2006, 461) gefolgert, dass, sofern für Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit nicht feststehe, ob in dem betreffenden Gemeindegebiet nur Apparate mit manipulationssicheren Zählwerken aufgestellt seien und aller Voraussicht nach nur solche Apparate künftig aufgestellt würden, die Erhebung der Vergnügungssteuer nach dem Stückzahlmaßstab für diesen Typ weiterhin zulässig sei.

    Da selbst beim Landesverband, der die Lage in Schleswig-Holstein aufgrund seiner Sachnähe besser einschätzen können müsste als der Bundsverband, gesicherte Erkenntnisse darüber, ob Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit seit Januar 1997 mit manipulationssicheren Zählwerken ausgestattet sind, nicht vorliegen, ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 14.12.2005, a.a.O.) der Stückzahlmaßstab als pauschaler Ersatzmaßstab anstelle eines Wirklichkeitsmaßstabes für diesen Gerätetyp als weiterhin zulässig anzusehen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2006 - 4 M 236/06  

    Zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung im

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urt. 14. Dezember 2005 - 10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72) zur Prüfung des Stückzahlmaßstabes in einer Spielautomatensteuersatzung folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen.

    Aus dieser Rechtsprechung, die auch in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2005 (10 CN 1.05 1 -, KStZ 2006, 72) ausdrücklich aufrechterhalten wurde, folgt zunächst lediglich die Verpflichtung des Gerichts zur weiteren Sachaufklärung, wenn - wie für das Satzungsgebiet der Antragsgegnerin - konkrete Anhaltspunkte für ein Überschreiten der zulässigen Schwankungsbreite vorliegen.

    Auf der anderen Seite werde sich ein belastbarer Durchschnitt der Einspielergebnisse für das Satzungsgebiet in aller Regel nicht bilden lassen, wenn nur Einspielergebnisse der Geräte eines von mehreren Aufstellern oder von insgesamt einem nur sehr geringen Prozentsatz aller Automaten derselben Gerätegruppe im Satzungsgebiet vorliege (so BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005, a.a.O. S. 73; vgl. auch Urt. v. 13. April 2005, a.a.O. S. 178).

    Denn nur der Bezug zum Durchschnitt der Einspielergebnisse gleichartiger Automaten im Satzungsgebiet erlaubt es zu prüfen, ob die festgestellte maximale Schwankungsbreite nur das Ergebnis außergewöhnlicher Einzelfälle ist oder eine nicht untypische Bandbreite von Einspielergebnissen widerspiegelt (BVerwG, Urt. v. 14. Dezember 2005, a.a.O. S. 73).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 14 A 608/05  
  • VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09  

    Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der

  • FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10  
  • VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03  

    Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten; Einspielergebnis; Gewinnspielautomat;

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2006 - 13 ME 480/05  

    Vergnügungssteuer bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 4 L 401/04  

    Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der Spielautomatensteuer

  • BFH, 01.02.2007 - II B 58/06  

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes

  • BVerwG, 26.09.2007 - 9 B 12.07  

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielapparatesteuer; Spielautomaten;

  • BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 34.10  
  • BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 26.10  

    Übergangsfrist zur Klärung der Rechtmäßigkeit des im Vergnügungssteuergesetz

  • BVerwG, 06.08.2010 - 9 B 25.10  

    Übergangsfrist zur Klärung der verfassungsmäßigen Rechtmäßigkeit des im

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 2/07  

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - 4 L 118/06  

    Zur Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach

  • BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 23.10  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05  
  • VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06  

    Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer;

  • VG Sigmaringen, 25.06.2008 - 1 K 928/06  

    Vergnügungssteuer; Pauschalsteuer; Stückzahlmaßstab; Warengewinn; Typisierung;

  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07  

    Berechnung der Spielapparatesteuer

  • BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07  
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 BN 7.08  
  • VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 4030/04  
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04  

    Vergnügungssteuer bei Gewinn-Spielautomaten; Aufwandsteuer; Einspielergebnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 475/05  
  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4123/07  

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2008 - 2 K 1261/06  

    Verbrauchssteuerrichtlinie, Sprachvergleich

  • BVerwG, 12.01.2005 - 10 BN 2.04  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 477/05  
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 5 A 2928/09  

    Kommunale Ersetzungssatzung

  • VGH Hessen, 28.12.2005 - 5 TG 2812/05  

    Spielapparatesteuer, Spielautomatensteuer, Stückzahlmaßstab, Zählwerk,

  • VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 2 K 3396/10  

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Abwägung; Satzung

  • VG Freiburg, 29.09.2006 - 2 K 88/06  

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Jahressteuerbescheid; Unanfechtbarkeit;

  • VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06  

    Stückzahlmaßstab für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten

  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2008 - 2 K 4049/07  

    Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Vergnügungssteuer, Spieleraufwand,

  • VG Kassel, 08.11.2006 - 6 E 2296/03  

    Spielapparatesteuer; Ersetzungssatzung; Rückwirkung; Bruttokassemaßstab;

  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2008 - 2 K 3765/07  

    Vergnügungssteuer, Geldspielgerät, Gewinnmöglichkeit, erdrosselnde Wirkung,

  • VG Arnsberg, 14.05.2007 - 5 K 273/06  
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2007 - 2 L 297/07  

    Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit, Stückzahlmaßstab, Wahlrecht

  • VG Arnsberg, 07.02.2007 - 5 K 792/06  
  • VG Aachen, 16.04.2008 - 4 L 347/07  
  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 211/05  

    Vergnügungssteuer für Spielautomaten; Aufwandssteuer; Einspielergebnisse;

  • VG Lüneburg, 16.03.2006 - 2 A 213/05  

    Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten; Aufwandssteuer; Einspielergebnisse;

  • VG Freiburg, 11.08.2006 - 1 K 927/06  

    Vergnügungssteuer; Stückzahlmaßstab; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG Münster, 14.02.2007 - 9 K 5400/03  
  • VG Frankfurt/Main, 20.04.2007 - 10 G 2529/06  

    Bemessung der Spielautomatensteuer nach Stückzahlmaßstab

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2007 - 1 M 175/06  

    Rechtmäßigkeit eines Stückzahlmaßstabes im Vergnügungssteuerrecht

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