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   VGH Bayern, 23.05.2008 - 10 CS 08.1353, 10 CE 08.1354   

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https://dejure.org/2008,16525
VGH Bayern, 23.05.2008 - 10 CS 08.1353, 10 CE 08.1354 (https://dejure.org/2008,16525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.2008 - 10 CS 08.1353, 10 CE 08.1354 (https://dejure.org/2008,16525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 10 CS 08.1353, 10 CE 08.1354 (https://dejure.org/2008,16525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer illegalen Rallye (Rushh Drive) ist rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 10 BV 08.1422

    Sicherstellung eines Motorrads zum Zwecke der Entschärfung des

    Ein solcher Ausnahmefall liegt etwa dann vor, wenn der Fahrzeugführer infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum enthemmt ist (vgl. Schmidbauer/Steiner, a.a.O., RdNr. 44 zu Art. 25 PAG), wenn er weitere Verkehrsverstöße ausdrücklich ankündigt oder wenn er sich auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befindet (vgl. BayVGH vom 23.5.2008 10 CS 08.1353).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354

    Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die frühere, in diesem Parallelverfahren ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2008 (Az. 10 CS 08.1353) zu Recht festgestellt, dass die polizeiliche Sicherstellungsanordnung nicht etwa deshalb unverhältnismäßig sei, weil die Polizei nicht alle u.a. auch in Hotelgaragen aufgefundenen Fahrzeuge sichergestellt habe.
  • VG München, 22.04.2009 - M 7 K 08.2827

    Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges; unerlaubtes Rennen ("Rushh Drive 2008");

    Ein solcher Ausnahmefall liegt etwa dann vor, wenn der Fahrzeugführer infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum enthemmt ist (vgl. Schmidbauer/Steiner, PAG, Art. 25, RdNr. 44), wenn er weitere Verkehrsverstöße ausdrücklich ankündigt oder wenn er sich auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befindet (BayVGH, Beschl. v. 23.5. 2008 - 10 CS 08.1353 - BayVGH, Urt. v. 26.1. 2009 - 10 BV 08.1422 -).

    Die polizeiliche Anordnung ist auch nicht deswegen unverhältnismäßig, weil es der Polizei nicht gelungen ist, die Fahrzeuge aller Teilnehmer sicherzustellen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23. Mai 2008 - 10 CS 08.1353 -).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die frühere, in diesem Parallelverfahren ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2008 (Az. 10 CS 08.1353) zu Recht festgestellt, dass die polizeiliche Sicherstellungsanordnung nicht etwa deshalb unverhältnismäßig sei, weil die Polizei nicht alle u.a. auch in Hotelgaragen aufgefundenen Fahrzeuge sichergestellt habe.
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